23.11.2016

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

Powered by Ihre Steuerberater - Gehört hat das Wort "Abschreibung" jeder schon einmal. Und wie es mit Dingen, von denen alle schon einmal gehört haben, so ist, kursiert auch viel Halbwissen rund um das Thema. Erfahrt hier, wer was wann zu welchem Betrag abschreiben darf.
/artikel/abschreibung-steuern
Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Gina Sanders - fotolia.com
sponsored

Viele Gegenstände werden in Unternehmen über mehrere Jahre genützt und verlieren an Wert. Man spricht daher von abnutzbarem Anlagevermögen. Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Der jährliche Wertverlust der Gegenstände kann in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe über mehrere Jahre geltend gemacht werden („absetzen“). Diese Betriebsausgabe – „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) – reduziert einen möglichen Gewinn und somit auch die Steuerlast.

+++Mehr zum Thema: Steuern sparen zum Jahresende+++

Abschreibung: Zwischen Müssen und Dürfen

Was muss ich absetzen?

Bei Gütern, die in der Anschaffung mehr als 400 Euro kosten, muss die Abschreibung für Abnutzung angewendet werden. Sie ist bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verpflichtend vorzunehmen. Keine AfA gibt es für:

  • nicht abnutzbares Anlagevermögen
  • Güter aus dem Umlaufvermögen

Hat man als Unternehmen seine Buchhaltung an einen Steuerberater ausgelagert, kümmert sich dieser auch um diese Aufstellungen wie das Anlagenverzeichnis.

Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden.

Was kann ich absetzen?

Bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens stehen, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis für die Berechnung der AfA herangezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsausstattung oder Maschinen. Auch Güter, die man im Unternehmen selbst herstellt, können steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Anschaffungskosten zählen:

  • Kaufpreis
  • erforderliche Aufwendungen, um Wirtschaftsgut in Besitz bzw. Betrieb zu nehmen
  • z.B. Transportkosten, Zölle etc.

Keiner AfA unterliegen Grundstücke (Gebäude selbst kann man schon abschreiben), Kunstwerke und Antiquitäten. Steuerberater haben Erfahrungs- und Vergleichswerte und können die genaue steuerliche Auswirkung etwaiger Investitionen berechnen.

Redaktionstipps

Abschreibung berechnen

Die Höhe der Abschreibung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder einer Vorgabe des Gesetzgebers (z.B. PKW min. acht Jahre)

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden durch die Nutzungsdauer dividiert. Die Nutzungsdauer wird immer in Jahren angegeben. Der ermittelte Absetzbetrag muss dann in jedem Jahr gleich sein und darf nicht variieren. ACHTUNG: Wenn ein Wirtschaftsgut nach dem 30.6. angeschafft wird, ist in diesem Jahr nur die halbe Abschreibung zulässig. Was theoretisch einfach klingen mag, gestaltet sich in der Praxis jedoch oft als ziemlich kompliziert.


Beispiel PKW: Es macht beispielsweise bei einem Firmen-PKW enorme Unterschiede, ob er gekauft oder geleast wird, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist, ob die Anschaffungskosten über oder unter 40.000 Euro liegen, zu wieviel Prozent er privat genutzt wird, wann er wieder aus dem Unternehmen ausgeschieden wird etc. Weiters muss er mindestens auf acht Jahre abgeschrieben werden.


Vergessen verboten

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld. Denn nachholen darf man eine Abschreibung nicht. Im Anlageverzeichnis muss ein etwaiger Missstand – auch bei überhöhten Abschreibungen – vermerkt und berichtigt werden. Eine zu hohe Abschreibung hingegen ist ein Vergehen entgegen den Vorschriften des Steuergesetzes und kann demzufolge auch mehr als unangenehme Folgen haben.

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld.

Steuern sparen mittels Investitionen

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann. Einerseits können mit einer neuen Maschine neue Produkte hergestellt werden, andererseits können – wenn man es richtig macht – können parallel dazu Steuern gespart werden.

+++Mehr zum Thema: ChillBill – Steuercoaching von Startups für Startups+++

Optimale Abschreibung herausholen

Schon beim Erstellen des Businessplans sollten Gründer darauf achten, welche Investitionen getätigt werden und wie diese finanziert werden können (zB Kauf vs. Leasing). Im Idealfall können nämlich diese Investitionen helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann.

Abschreibung auf Firmenwert

Mit Abschreibungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Wert von vielen Gegenständen im Laufe der Zeit durch seine Nutzung reduziert. Neben der Abschreibung von einzelnen Wirtschaftsgütern gibt es noch weitere Formen der Abschreibung: beispielsweise auf einen Firmenwert. Diese Spezialfälle gilt es aber in jedem Fall mit einem Steuerberater zu besprechen.

Mehr Informationen unter niemals-ohne.at

(c) Ihre Steuerberater

Deine ungelesenen Artikel:
29.10.2024

Medienbericht: Bitpanda soll Börsengang in Frankfurt als Option prüfen

Die US-Finanznachrichtenagentur Bloomberg berichtet unter Verweis auf Insider, dass das Wiener Investment-Unicorn Bitpanda einen Börsengang in Frankfurt als eine von mehreren Möglichkeiten in Betracht ziehe. Das Unternehmen selbst will den Bericht nicht kommentieren.
/artikel/medienbericht-bitpanda-boersengang-option
29.10.2024

Medienbericht: Bitpanda soll Börsengang in Frankfurt als Option prüfen

Die US-Finanznachrichtenagentur Bloomberg berichtet unter Verweis auf Insider, dass das Wiener Investment-Unicorn Bitpanda einen Börsengang in Frankfurt als eine von mehreren Möglichkeiten in Betracht ziehe. Das Unternehmen selbst will den Bericht nicht kommentieren.
/artikel/medienbericht-bitpanda-boersengang-option
Bitpanda Headquarters
Bitpanda Headquarter | Foto: Bitpanda GmbH

Könnte Bitpanda an die Börse gehen – und wenn ja, wann? Über diese Frage wird in der österreichischen Startup-Szene seit Jahren immer wieder spekuliert. Konkrete Hinweise auf mögliche Pläne gab es in den vergangenen Jahren aber keine. Und auch das Unternehmen selbst gab keine Ankündigungen ab.

Nun könnten die Gerüchte aber befeuert werden. Die US-Finanznachrichtenagentur Bloomberg berichtete unter Verweis auf Insider, dass Bitpanda unterschiedliche Optionen prüfe – und darunter eben auch einen Börsengang. Als möglicher Handelsplatz wird in dem Bericht Frankfurt genannt.

Bitpanda soll mit Citigroup und JPMorgan unterschiedliche Optionen prüfen

Dem Bloomberg-Bericht zufolge arbeitet Bitpanda mit den US-Investmentbanken Citigroup und JPMorgan. Auch ein Verkauf soll demnach eine Option sein. Die Bewertung könnte sich dem Bericht zufolge dabei jedenfalls auf 4 Mrd. US-Dollar oder höher belaufen.

Bloomberg beruft sich in dem Bericht auf “mit der Angelegenheit vertrauten Personen”. Die bislang letzte Finanzierungsrunde des Wiener Investment-Unicorns datiert auf August 2021, damals lag die Bewertung bei 4,1 Mrd. Dollar.

Sollte sich Bitpanda für einen Deal entscheiden, sei es wahrscheinlich, dass dieser 2025 über die Bühne gehe, heißt es im Bloomberg-Bericht weiter. Die Überlegungen seien aber noch nicht abgeschlossen und es sei ebenfalls möglich, dass sich Bitpanda gegen eine Transaktion entscheide.

Bisher keine Stellungnahme von Bitpanda

Die beiden US-Banken wollten sich gegenüber der Finanznachrichtenagentur zu den Informationen nicht äußern. Bitpanda selbst habe auf entsprechende Anfragen nicht reagiert, berichtet Bloomberg weiter. Gegenüber brutkasten teilte Bitpanda mit, den Bericht nicht kommentieren zu wollen.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen