27.06.2017

Abgeschickt und nie angekommen? Sendungsverfolgung des Startup-Pakets der Bundesregierung

Das Startup-Paket der Bundesregierung wurde vor knapp einem Jahr vorgestellt. Nach dem Koalitions-Aus sind einige Maßnahmen nun aber ins Wanken geraten.
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(c) Africa Studio - fotolia.com

Es ist noch nicht ganz ein Jahr her, dass die Bundesregierung ihr Startup-Paket vorstellte und dafür große mediale Aufmerksamkeit erntete. Damals sahen einige Dinge aber noch ganz anders aus: Christian Kern hat als neuer Bundeskanzler in kürzester Zeit Startups zur Chefsache und Top-Priorität gemacht. Man hoffte noch auf ein Funktionieren der Koalition, Reinhold Mitterlehner war ÖVP-Chef und Wirschaftsminister, Harald Mahrer noch Staatssekretär.

Wie 2016 vorgestellt, sollte das Startup-Paket drei Jahre und 185 Millionen Euro umfassen und zum Turbo-Boost für die heimische Startup-Szene werden. Es sah vielversprechend aus. Nun könnte aber plötzlich alles ganz anders kommen.

Alles anders dank Neuwahlen?

Wie „Heute“ berichtete, könnte es durch die geplanten Neuwahlen im Oktober zu einer massiven Verkürzung des Pakets kommen. So soll die geplante Dotierung von 185 Millionen Euro nur durch einen Budgetbeschluss für 2018/19 möglich sein, der angesichts der Neuwahl aber fraglich ist. Die Zahlungen für 2017 würden aber laufen, heißt es weiter, diese betragen immerhin fast 30 Millionen Euro.

Wie aber sieht es mit den angekündigten Leistungen im Einzelnen aus?

Die Lohnnebenkostenförderung und die Erhöhung der Förderungen für Startups würden laufen, heißt es von SPÖ-Startup-Sprecherin Elisabeth Hakel. Allerdings müsste tatsächlich auch für 2018/19 erst ein Budget beschlossen werden, das sämtliche Förderungen miteinschließt. Auch Wirtschaftsminister Mahrer von der ÖVP meint: „Die bereits beschlossenen Maßnahmen sind aktuell in Umsetzung. Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung über Neuwahlen keinen Einfluss auf die bereits in Implementierung befindlichen Unterstützungen hat. Und nach der Wahl wollen wir weitere Maßnahmen umsetzen“.

Dem Brutkasten liegen jedoch Informationen über Mängel – auch bei der bisherigen Umsetzung – vor. Die standardmäßigen, also nicht im Startup-Paket inkludierten Tech-Förderungen für Startups (PreSeed und Seed) wurden 2016 nicht unbeträchtlich gekürzt, die ProTRANS Förderung wurde per 1.12.2016 sogar gänzlich eingestellt. Noch problematischer scheint aber der Umstand zu sein, dass bereits zugesagte und zur Auszahlung genehmigte Tech-Förderungen seit über sechs Monaten nicht ausbezahlt werden – berichten Startups und Insider. Die Startups warten somit aufs Cash; bekanntlich keine unerhebliche, weil existenzrelevante Größe. Die Begündung lautet erstaunlicher Weise: kein Budget vorhanden.

Die Frage nach der Risikokapitalprämie

Die geplanten Erleichterungen bei der Patentvergabe hätte man implementiert, teilt das Patentamt mit. So seien Patentchecks für Startups und die sogenannten „Provisional Applications“, bei denen Startups ihre Idee frühzeitig beim Patentamt einreichen können, durchgesetzt worden.

Anders sieht es bei der Risikokapitalprämie – also der Förderung von Beteiligungen an innovativen Startups – aus. Laut Insidern sollen über 200 Anträge für Risikokapitalprämien beim AWS brachliegen. Schon im Juni 2016 war angekündigt worden, Investoren würden 20 Prozent der Investitionssumme, gedeckelt mit 50.000 Euro, als Risikoprämie zurück bekommen – eine Maßnahme, die bis dato nicht umgesetzt wurde und den Markt somit geraume Zeit auf Eis legte.

Redaktionstipps

Warum aber dauert das alles so lange? Wie der Brutkasten erfahren hat, soll das AWS den Antrag zur Notifizierung der entsprechenden Richtlinie erst deutlich zu spät bei der EU vorgelegt haben. Staatliche Beihilfen sind laut EU-Recht grundsätzlich untersagt. Drei Ausnahmen gibt es aber: die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die mehrere zulässige Förderungen regelt und vorsieht, die De-minimis-Verordnung als allgemeine “Bagatell-Ausnahme” und die Einzelnotifikation einer konkreten Richtlinie, wie zB der Risikokapitalprämie.

Alle Förderungen, die nicht durch die AGVO befreit sind, müssen laut einer Branchenexpertin zunächst bei der EU gemeldet werden (sog. Einzelnotifikation), um keine Wettbewerbsvorteile zu generieren und nicht beihilferechtlich verpönt zu sein. Ohne einer Genehmigung gilt die sogenannte „De-minimis-Verordnung“. Ihr zufolge dürfen Startups mit maximal 200.000 Euro, auf drei Jahre verteilt, gefördert werden. „’De-minimis’-Beihilfen sind vom allgemeinen Beihilfenverbot der Europäischen Union ausgenommen, weil sie aufgrund ihrer Höhe keine wettbewerbsverzerrende Wirkung haben” – heißt von Seiten der WKO. Bei der Berechnung werden aber jegliche Erleichterungen, also auch eine etwaige Risikokapitalprämie, die an den Investor ausgezahlt wurde, addiert. Darüberhinausgehende Förderungen wären dementsprechend unzulässig. Die Startpus könnten somit um weitere Förderungen umfallen, wenn die Investoren die Risikoprämie geltend machen.

Verzögerung

Die Österreichische Risikokapitalprämie orientiert sich stark am deutschen INVEST – Zuschuss für Wagniskapital. Dieser wird ebenso in Form eines Zuschusses auf die getätigte Investition gewährt und fällt in dieser Form nicht unter die AGVO. Somit musste das INVEST-Programm bei der EU Kommission notifiziert werden, um nicht unter die für die Startups benachteiligende De-minimis-Verordnung zu fallen.

Laut Franziska Kendelbacher aus dem Referat für Startup-Finanzierung des Deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist Deutschland bereits im Frühjahr 2016 zur Notifizierung der neuen und deutlich ausgebauten Richtlinie auf die EU-Kommission zugegangen. Die Richtlinie wurde mit 12.12.2016 genehmigt und ist seit 1.1.2017 in Kraft. Deutschland hat eine Summe von 46 Mio Euro pro Jahr bis 2020 genehmigen lassen.

Laut Informationen, die dem Brutkasten vorliegen, hat das AWS die Richtlinie erst Anfang 2017 bei der Kommission angemeldet, als ihm die De-Minimis-Problematik bewusst wurde. Es bleibt abzuwarten, wie lang das Verfahren bei der Kommission dauern wird. 

So groß die Begeisterung über die geplanten Maßnahmen zur Förderung von Startups in Östererich vergangenes Jahr war – so enttäuscht sind viele Mitglieder der Community nun. Für sie heißt es vorerst: Geduld bewahren. Das Paket ist auf dem Weg, aber noch nicht angekommen. Vielleicht wartet der Absender doch noch auf einen passenderen Zeitpunkt.

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David Teufel und Peter Augustin (c) Tigris Web3

Im März 2022 ist Tigris Web3 gestartet – als Österreichs erster registrierter, alternativer Investment-Fonds (AIF) für digitale Assets. Verwaltet wurde der Fonds von Venture-Capital-Gesellschaft Venionaire (brutkasten berichtete). Anleger:innen mit mindestens 100.000 Euro Kapital erhielten über den Fonds, die Möglichkeit, in Projekte aus den Bereichen DeFi (Decentralized Finance) und Web3 zu investieren.

Hinter dem Krypto-Investment-Fonds standen damals Berthold Baurek-Karlic und Peter Augustin. Im brutkasten-Studio sprachen Baurek-Karlic und Augustin über Details zur FMA-Genehmigung, über Ziele und die nächsten Entwicklungsschritte.

Neuer “Tigris Web3”-Fonds mit eigenem Fondsmanager

Nach zweieinhalb Jahren kündigt Tigris nun den nächsten Schritt an, nämlich die Auflage eines neuen Fonds – und zwar diesmal im Alleingang. Denn nun übernimmt Tigris Web3 selbst die Verwaltung des Fonds. Geleitet wird Tigris Web3 jetzt von Peter Augustin und David Teufel. Die beiden fungieren als Cornerstone-Investoren und stecken selbst 850.000 Euro in den Fonds. am Fonds, dessen erstes Fundraising-Ziel bei 10 Millionen Euro liegt.

Der Tigris Web3 Fonds soll in digitale Web3-Assets und damit in “ein dezentrales Internet des digitalen Eigentums” investieren, heißt es per Aussendung. Der Fokus des Fonds liegt auf verschiedenen, technologischen Ökosystemen wie Ethereum, Cosmos oder Solana.

Rund 80 Prozent der Investments sollen in liquide Assets fließen. Breite Diversifikation sei gewährleistet, die “nicht nur etablierte, sondern auch aufstrebende, junge Projekte umfasst”. Außerdem gäbe es die Möglichkeit, “bis zu 20 Prozent in Seed-Phasen junger Projekte” zu investieren, bevor deren Produkte und damit deren Token öffentlich zugänglich seien.

Erträge über dem Niveau traditioneller Fonds angestrebt

Damit verfolgt Tigris Web3 große Ziele: Man will Erträge über dem Niveau traditioneller Venture-Capital-Fonds generieren. Dabei orientiere man sich an klassischen VC-Benchmarks – und zusätzlich an Bitcoin sowie dem BCI25-Index von Bitpanda. Dieser bildet die 25 größten Kryptowährungen gemessen an Marktkapitalisierung und Liquidität ab.

Ausstiegsoption nach fünf Jahren

Überdies will man mit dem eigenen Investment-Fonds-Manager (AIF) “signifikante Vorteile für Investoren” bringen. So werden das Senken der Kostenstruktur sowie eine höhere operative Flexibilität versprochen. Außerdem erwähnt Tigris Web3 per Aussendung, Investor:innen “nach einer Laufzeit von fünf Jahren eine monatliche Ausstiegsoption” zu ermöglichen

Reguliert wird der Fonds auch von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA). Tigris Web3 richtet sich an “professionelle Investoren und qualifizierte Privatinvestoren, die am Wachstum der Web3-Innovationen partizipieren möchten”. Als Zielgruppen listet man Family Offices, High Net Worth Individuals (HNWIs), Business Angels und Fund of Funds.

Cornerstone Investoren sind Augustin und Teufel

Der Fonds versteht sich als “Evergreen-Fonds”, in den laufend neue Investitionen möglich seien – ab November 2024 sei der Fonds für ein Mindestinvestment von 100.000 Euro pro Ticket offen. Der Vertrieb erfolge über die Tigris AIFM FlexCo.

Die beiden Investoren befinden sich auch in der Führungs- und Expertenebene des neuen AIF. David Teufel ist als Mitgründer und Co-Geschäftsführer an der Seite von Peter Augustin, der die Bereiche Technologie, Innovation und Marktstrategie verantwortet. Teufel hingegen wird sich mit der Portfolio-Allokation, dem Risikomanagement, der Compliance sowie der Geldwäscheprävention widmen.

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