27.06.2017

Abgeschickt und nie angekommen? Sendungsverfolgung des Startup-Pakets der Bundesregierung

Das Startup-Paket der Bundesregierung wurde vor knapp einem Jahr vorgestellt. Nach dem Koalitions-Aus sind einige Maßnahmen nun aber ins Wanken geraten.
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Es ist noch nicht ganz ein Jahr her, dass die Bundesregierung ihr Startup-Paket vorstellte und dafür große mediale Aufmerksamkeit erntete. Damals sahen einige Dinge aber noch ganz anders aus: Christian Kern hat als neuer Bundeskanzler in kürzester Zeit Startups zur Chefsache und Top-Priorität gemacht. Man hoffte noch auf ein Funktionieren der Koalition, Reinhold Mitterlehner war ÖVP-Chef und Wirschaftsminister, Harald Mahrer noch Staatssekretär.

Wie 2016 vorgestellt, sollte das Startup-Paket drei Jahre und 185 Millionen Euro umfassen und zum Turbo-Boost für die heimische Startup-Szene werden. Es sah vielversprechend aus. Nun könnte aber plötzlich alles ganz anders kommen.

Alles anders dank Neuwahlen?

Wie „Heute“ berichtete, könnte es durch die geplanten Neuwahlen im Oktober zu einer massiven Verkürzung des Pakets kommen. So soll die geplante Dotierung von 185 Millionen Euro nur durch einen Budgetbeschluss für 2018/19 möglich sein, der angesichts der Neuwahl aber fraglich ist. Die Zahlungen für 2017 würden aber laufen, heißt es weiter, diese betragen immerhin fast 30 Millionen Euro.

Wie aber sieht es mit den angekündigten Leistungen im Einzelnen aus?

Die Lohnnebenkostenförderung und die Erhöhung der Förderungen für Startups würden laufen, heißt es von SPÖ-Startup-Sprecherin Elisabeth Hakel. Allerdings müsste tatsächlich auch für 2018/19 erst ein Budget beschlossen werden, das sämtliche Förderungen miteinschließt. Auch Wirtschaftsminister Mahrer von der ÖVP meint: „Die bereits beschlossenen Maßnahmen sind aktuell in Umsetzung. Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung über Neuwahlen keinen Einfluss auf die bereits in Implementierung befindlichen Unterstützungen hat. Und nach der Wahl wollen wir weitere Maßnahmen umsetzen“.

Dem Brutkasten liegen jedoch Informationen über Mängel – auch bei der bisherigen Umsetzung – vor. Die standardmäßigen, also nicht im Startup-Paket inkludierten Tech-Förderungen für Startups (PreSeed und Seed) wurden 2016 nicht unbeträchtlich gekürzt, die ProTRANS Förderung wurde per 1.12.2016 sogar gänzlich eingestellt. Noch problematischer scheint aber der Umstand zu sein, dass bereits zugesagte und zur Auszahlung genehmigte Tech-Förderungen seit über sechs Monaten nicht ausbezahlt werden – berichten Startups und Insider. Die Startups warten somit aufs Cash; bekanntlich keine unerhebliche, weil existenzrelevante Größe. Die Begündung lautet erstaunlicher Weise: kein Budget vorhanden.

Die Frage nach der Risikokapitalprämie

Die geplanten Erleichterungen bei der Patentvergabe hätte man implementiert, teilt das Patentamt mit. So seien Patentchecks für Startups und die sogenannten „Provisional Applications“, bei denen Startups ihre Idee frühzeitig beim Patentamt einreichen können, durchgesetzt worden.

Anders sieht es bei der Risikokapitalprämie – also der Förderung von Beteiligungen an innovativen Startups – aus. Laut Insidern sollen über 200 Anträge für Risikokapitalprämien beim AWS brachliegen. Schon im Juni 2016 war angekündigt worden, Investoren würden 20 Prozent der Investitionssumme, gedeckelt mit 50.000 Euro, als Risikoprämie zurück bekommen – eine Maßnahme, die bis dato nicht umgesetzt wurde und den Markt somit geraume Zeit auf Eis legte.

Redaktionstipps

Warum aber dauert das alles so lange? Wie der Brutkasten erfahren hat, soll das AWS den Antrag zur Notifizierung der entsprechenden Richtlinie erst deutlich zu spät bei der EU vorgelegt haben. Staatliche Beihilfen sind laut EU-Recht grundsätzlich untersagt. Drei Ausnahmen gibt es aber: die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die mehrere zulässige Förderungen regelt und vorsieht, die De-minimis-Verordnung als allgemeine „Bagatell-Ausnahme“ und die Einzelnotifikation einer konkreten Richtlinie, wie zB der Risikokapitalprämie.

Alle Förderungen, die nicht durch die AGVO befreit sind, müssen laut einer Branchenexpertin zunächst bei der EU gemeldet werden (sog. Einzelnotifikation), um keine Wettbewerbsvorteile zu generieren und nicht beihilferechtlich verpönt zu sein. Ohne einer Genehmigung gilt die sogenannte „De-minimis-Verordnung“. Ihr zufolge dürfen Startups mit maximal 200.000 Euro, auf drei Jahre verteilt, gefördert werden. „‘De-minimis‘-Beihilfen sind vom allgemeinen Beihilfenverbot der Europäischen Union ausgenommen, weil sie aufgrund ihrer Höhe keine wettbewerbsverzerrende Wirkung haben“ – heißt von Seiten der WKO. Bei der Berechnung werden aber jegliche Erleichterungen, also auch eine etwaige Risikokapitalprämie, die an den Investor ausgezahlt wurde, addiert. Darüberhinausgehende Förderungen wären dementsprechend unzulässig. Die Startpus könnten somit um weitere Förderungen umfallen, wenn die Investoren die Risikoprämie geltend machen.

Verzögerung

Die Österreichische Risikokapitalprämie orientiert sich stark am deutschen INVEST – Zuschuss für Wagniskapital. Dieser wird ebenso in Form eines Zuschusses auf die getätigte Investition gewährt und fällt in dieser Form nicht unter die AGVO. Somit musste das INVEST-Programm bei der EU Kommission notifiziert werden, um nicht unter die für die Startups benachteiligende De-minimis-Verordnung zu fallen.

Laut Franziska Kendelbacher aus dem Referat für Startup-Finanzierung des Deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist Deutschland bereits im Frühjahr 2016 zur Notifizierung der neuen und deutlich ausgebauten Richtlinie auf die EU-Kommission zugegangen. Die Richtlinie wurde mit 12.12.2016 genehmigt und ist seit 1.1.2017 in Kraft. Deutschland hat eine Summe von 46 Mio Euro pro Jahr bis 2020 genehmigen lassen.

Laut Informationen, die dem Brutkasten vorliegen, hat das AWS die Richtlinie erst Anfang 2017 bei der Kommission angemeldet, als ihm die De-Minimis-Problematik bewusst wurde. Es bleibt abzuwarten, wie lang das Verfahren bei der Kommission dauern wird. 

So groß die Begeisterung über die geplanten Maßnahmen zur Förderung von Startups in Östererich vergangenes Jahr war – so enttäuscht sind viele Mitglieder der Community nun. Für sie heißt es vorerst: Geduld bewahren. Das Paket ist auf dem Weg, aber noch nicht angekommen. Vielleicht wartet der Absender doch noch auf einen passenderen Zeitpunkt.

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vl. Shalev Hulio (Co-Founder und CEO) und Sebastian Kurz, (Co-Founder and President) | (c) DREAM/eclipse media
vl. Shalev Hulio (Co-Founder und CEO) und Sebastian Kurz (Co-Founder und President) | © DREAM/eclipse media

CyberGym gilt als einer der wichtigsten internationalen Benchmarks für KI-gestützte Schwachstellenanalyse. Gemessen wird die Fähigkeit von KI-Systemen, Sicherheitslücken in Software nachzuvollziehen und zu reproduzieren, konkret anhand von 1.507 Aufgaben aus 188 Open-Source-Projekten. Dream erreichte dabei laut Aussendung eine Erfolgsquote von 96,6 Prozent, den bisherigen Höchstwert auf dem Benchmark. Die Ergebnisse auf dem Leaderboard werden von den teilnehmenden Teams selbst evaluiert und eingereicht.

Spezialmodell „Hercules“ und Agenten-System „Hero“

Hinter dem Ergebnis steht eine Kombination aus zwei Komponenten, wie das Unternehmen in einem begleitenden Blogbeitrag ausführt: das auf Cybersecurity spezialisierte KI-Modell „Hercules“ und das Multi-Agenten-System „Hero“, das den Forschungsprozess orchestriert. Das System wurde nach Unternehmensangaben gezielt für defensive Sicherheitsarbeit entwickelt und soll bereits mehr als 1.000 validierte, zuvor unbekannte Schwachstellen (sogenannte Zero-Days) in Netzwerkgeräten, Firmware und Open-Source-Software identifiziert haben.

Ein zentrales Verkaufsargument ist dabei die Souveränitätsfrage: Das System läuft vollständig on-premises, also auf der eigenen Infrastruktur des jeweiligen Staates oder Betreibers, ohne dass Daten das Netzwerk verlassen. Damit richtet sich Dream an Regierungen und Betreiber kritischer Infrastruktur, die sensible Systeme nicht in Cloud-Umgebungen internationaler Anbieter auslagern wollen oder dürfen.

Kurz: „Dass die Heizung im Winter nicht ausfällt“

„Wir haben Dream gegründet, damit sich Staaten mit KI vor den gefährlichsten Cyberangriffen schützen können. Das Ranking freut uns und macht uns auch demütig, dahinter steht die Arbeit vieler Kolleginnen und Kollegen. Wichtiger als die Platzierung ist aber, was sie bedeutet: dass die Heizung im Winter nicht ausfällt, die Daten der Bürger sicher bleiben und Krankenhäuser ohne Unterbrechung weiterlaufen“, kommentiert Mitgründer Sebastian Kurz in der Aussendung.

Drei Milliarden US-Dollar Bewertung

Dream unterstützt nach eigenen Angaben Regierungen und Betreiber kritischer Infrastruktur in Europa, dem Nahen Osten und Südostasien. Der Ex-Bundeskanzler hatte das Unternehmen gemeinsam mit Shalev Hulio, dem früheren CEO der Spionagesoftware-Firma NSO, und CTO Gil Dolev gegründet (brutkasten berichtete). Zuletzt holte sich das Scaleup im Juni 2026 eine Finanzierungsrunde über 260 Millionen US-Dollar bei einer Bewertung von drei Milliarden US-Dollar (brutkasten berichtete). Laut Unternehmen beschäftigt Dream rund 350 Mitarbeiter:innen an den Standorten Wien, Tel Aviv und Abu Dhabi. Wie das Unternehmen intern funktioniert, hat sich brutkasten im Vorjahr beim Besuch im Hauptquartier in Tel Aviv angesehen.

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