05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als “Teuerungsprämie” oder “Teuerungsausgleich”.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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Die Peachies-Gründerinnen Morgan Mixon und Rima Suppan (c) Peachies

Als Weiterentwicklung der einfachen Windel sieht sich das Startup Peachies, welches 2021 von der Niederösterreicherin Rima Suppan gemeinsam mit Morgan Mixon in London gegründet wurde.

Auch im vergangenen Jahr schaffte es das Startup auf die Top-100-Liste des Portals startups.co.uk. Die Erwähnung trug für Peachies letztendlich zu einem Investment über 1,6 Millionen Euro, angeführt von Anotherway Ventures, sowie einer Teilhabe des Wiener Kinderfahrrad-Scaleups Woom (brutkasten berichtete) bei.

Peachies: Nachhaltige Windeln

Da Windeln mehr als 500 Jahre auf einer Mülldeponie liegen, bestehen die von Peachies bis zu 25 Prozent aus pflanzlichen Materialien. Damit sollen laut eigener Angabe jährlich bis zu 93 Tonnen CO2-Emissionen pro tausend Babys eingespart werden.

Morgan Mixon sagt: „Die meisten Windeln auf dem Markt sind undicht, enthalten schädliche, giftige Inhaltsstoffe und verursachen schwere Reizungen der Haut, der Augen und der Lunge des Babys. Peachies verwendet pflanzliche Materialien wie 100 Prozent chlorfreien Zellstoff aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und effiziente Kunststoffe, um die Gesamtauswirkungen unserer Windeln zu reduzieren.“

Die gesteigerte Umweltfreundlichkeit soll die Performance nicht einschränken. Das Material soll sogar rund 20 Prozent mehr Flüssigkeit aufzunehmen als gängige Modelle, was gleichzeitig das Abfallvolumen senkt. Peachies betont zudem, dass die Windel eine verbesserte Passform für Babys bietet – ein Anspruch, den allerdings viele Hersteller erheben. Auch im Segment der Windeln aus ökologischen Materialien bewegt sich das Unternehmen in einem bereits gut besetzten Markt.

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