05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als „Teuerungsprämie“ oder „Teuerungsausgleich“.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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Es war im Mai 2022 eine der letzten richtig großen Startup-Kapitalrunden in Österreich, bevor die Ukraine-Krieg bedingte Krise dem damaligen Finanzierungsboom ein Ende bereitete: Das Wiener Logistik-Scaleup byrd holte damals in seiner Series-C-Kapitalrunde 50 Millionen Euro und Mitgründerin Petra Dobrocka sah das Scaleup „auf einem guten Weg zum Unicorn“, wie brutkasten damals berichtete.

Medial wurde es danach eher leise um byrd. Ausschließlich steil bergauf ging es vermutlich nicht – die Entwicklungen des Startup-Ökosystems und der Logistik-Branche in den Folgejahren boten definitiv keine optimalen Bedingungen. Zum Jahreswechsel 2025/2026 ging Dobrocka gegenüber brutkasten für dieses Jahr von „weiter anhaltenden Kostenerhöhungen, die unsere Margen unter Druck setzen“, aus.

Neuerliche Finanzierungsrunde – kein Kommentar zur Summe

Wie mehrere Medien heute berichteten, holte sich byrd nun erneut Kapital von seinen Bestandsinvestoren. Dobrocka bestätigt das auf brutkasten-Anfrage. Den Lead habe dabei Mouro Capital, der VC-Arm des Bankenriesen Santander, übernommen. Über die investierte Summe wurde dabei Stillschweigen vereinbart. „Das ist kein Thema, das ich kommentieren kann“, sagt Dobrocka.

KI-Connector und neuer Polen-Standort im Fokus

Deutlich gesprächiger zeigt sich die Gründerin dafür über die nächsten Pläne des Scaleups. Konkret nennt sie zwei Schritte: „Erstens haben wir einen KI-Connector released. Unsere Kunden verbinden Tools wie Claude und ChatGPT mit dem Connector und können dort ihre Logistik-Daten direkt bearbeiten“, erklärt Dobrocka. Man reagiere damit auf die sich ändernde Arbeitsweise durch KI. „Sie nutzen die Tools bereits in vielen anderen Bereichen und können so, ohne zusätzlichen Login, etwa direkt Lagerbestände und -prognosen einbeziehen, wenn sie eine Marketing-Kampagne machen“, so die Gründerin.

Zweitens habe man ein internationales Logistik-Unternehmen als Partner mit einer Logistik-Zentrale in Polen gewonnen und damit einen weiteren Standort gestartet. Der Hintergrund: „Online-Shops stehen aktuell unter einem enormen Kostendruck. Der Trend geht Richtung gute Customer Experience zu guten Kosten und Fulfillment in Deutschland ist vielen zu teuer. Mit dem Polen-Standort können wir Deutschland in der selben Geschwindigkeit, aber günstiger beliefern. Hier sehen wir viel Marktpotenzial“, sagt Dobrocka.

Mit dem Partner arbeite man bereits länger zusammen. „Wie an allen anderen Standorten liefern wir Software und Kunden und sie machen das Operative. Sie fahren bereits bislang jeden Tag nach Deutschland zu DHL und Co. und kennen die Abläufe.“

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