05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als „Teuerungsprämie“ oder „Teuerungsausgleich“.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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Bernhard Niesner | (c) Busuu
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Sein eigenes Startup war das erste Investment von Business-Angel-Legende Hansi Hansmann: Mit Busuu baute Bernhard Niesner zunächst in Spanien, dann im Vereinigten Königreich eine der größten Sprachlern-Apps Europas mit mehr als 100 Millionen User:innen auf. 2021 erfolgte der Exit für umgerechnet 385 Millionen Euro (brutkasten berichtete).

Nicht nur Rendite

Bereits vor dem Exit war Niesner selbst als Startup-Investor tätig gewesen. Danach intensivierte er das mit seinem eigenen Family Office Tarifa Holding mit einem klaren Fokus: Impact-Investments in den Bereichen Klima und Bildung. „Nach meinem mehr als 400-Millionen-Dollar-Exit mit Busuu begann sich Angel-Investing etwas bedeutungslos anzufühlen“, schreibt er heute auf LinkedIn. „Was ist der Sinn darin, immer größere Renditen zu erzielen, wenn Geld machen nicht mehr der Nordstern ist?“

Das habe ihn zum Impact-Investing gebracht, so Niesner weiter. Er wolle eine positive Wirkung im sozialen und Umwelt-Bereich schaffen – und gleichzeitig trotzdem auch Rendite. „Die Idee ist einfach: Entrepreneure zu unterstützen, deren geschäftlicher Erfolg direkt mit der Schaffung einer besseren Zukunft verknüpft ist. Heute bin ich stolz, mehr als 30 Portfoliounternehmen bei dieser Mission mit meinem Kapital, meiner Erfahrung und meinem Netzwerk zu unterstützen“, schreibt der Investor.

„Bernhard ist die Art von Gründer, die wir lieben“

Nun habe er aber auch einen weiteren Job als „Teilzeit-Venture-Partner“ angenommen – ebenfalls im Impact-Bereich. Niesner startet bei Norrsken VC mit Sitz in der schwedischen Hauptstadt Stockholm. „Aufbauend auf der unternehmerischen Vision von Niklas Adalberth hat Norrsken ein ganzes Ökosystem geschaffen, das Gründer dabei unterstützt, einige der weltweit größten Herausforderungen zu bewältigen – von Risikokapital und (beeindruckenden) Gründer-Hubs bis hin zu Acceleratoren und philanthropischem Engagement“, kommentiert der Investor.

Von Norrsken wiederum heißt es: „Bernhard ist immer schon die Art von Gründer, die wir lieben: tief von einer Mission angetrieben, unternehmerisch scharfsinnig und mit der seltenen Fähigkeit, Überzeugung in ein Unternehmen zu verwandeln, das tatsächlich skaliert.“

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