05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als “Teuerungsprämie” oder “Teuerungsausgleich”.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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CEO Ibrahim Sagerer-Foric (c) BergWind Energy

Ob Wasserkraft, Windkraft oder Solarenergie: Erneuerbare Energien spielen in unserer Zeit eine zunehmend wichtige Rolle. Angesichts der Klimakrise entwickeln Startups vermehrt neue Technologien, die auf eine nachhaltigere Zukunft abzielen.

Auch das oberösterreichische Startup BergWind Energy will mit seinen neuen Produkten zur nachhaltigen Energieversorgung beitragen. Es bietet Kleinwindanlagen an, die an Seilbahnen, Brücken oder anderen Infrastrukturen installiert werden können. Darüber hinaus fungiert eine Werbefläche auf den Anlagen als eine umweltfreundliche Werbemöglichkeit für Unternehmen.

BergWind-Anlagen seien eine “umweltfreundliche und wirtschaftlich attraktive Energiequelle”

Ab dem kommenden Jahr werden die neuen Produkte „BergWind 2000“ und „Powerflag“ verfügbar sein. Die Kleinwindturbine „BergWind 2000“ ist speziell für den Einsatz in Bergregionen, insbesondere in Skigebieten, konzipiert. Sie wird an Seilbahnen oder Brücken installiert, um die Vorteile der Höhenlagen optimal zu nutzen und bestehende Infrastrukturen einzubinden. So soll laut Unternehmen kein zusätzlicher Boden versiegelt werden. Darüber hinaus ist die Anlage mit einer Werbefahne ausgestattet, die Unternehmen als nachhaltige Werbefläche nutzen können.

Laut BergWind Energy kann jede Turbine bei einer Leistung von 2.000 Watt je nach Standort jährlich zwischen 1.500 und 2.500 kWh erzeugen. Auch bei Nacht und bewölktem Wetter bleibt die Energieproduktion laut Produktversprechen konstant. Das soll speziell für Skigebiete und Seilbahnbetreiber eine “umweltfreundliche und wirtschaftlich attraktive Energiequelle” darstellen.

Keine Bodenversiegelung durch Kleinwindturbinen

Die „Powerflag“ ist eine Windfahne, die traditionelle Fahnenmasten ersetzen soll. Die Fahnenfläche dient gleichzeitig als Rotorblatt, das den Wind einfängt und in Energie umwandelt. Zusätzlich bietet sie durch die Platzierung entlang von Straßen eine Werbefläche für Unternehmen. Durch die kompakte Größe und den flexiblen Standfuß kann die Powerflag ebenso auf Dächern oder auf Freiflächen installiert werden. Wie bei der Kleinwindturbine ist für die Installation der Powerflag keine Bodenversiegelung nötig, was CO2-Emissionen und Materialkosten einspart.

Das Besondere an den neuen Produkten liege in der Kombination von Energiegewinnung und Marketing: “Unternehmen können ihre bestehende Infrastruktur optimal nutzen und gleichzeitig nachhaltige Energie erzeugen”, so das Produktversprechen.

Energieerzeugung mit Marketing in einem Produkt

Das GreenTech-Startup wurde von CEO Ibrahim Sagerer-Foric und Co-Founder Nedeljko Milosevic ins Leben gerufen. Seit Jänner 2023 verfolgt das Unternehmen die Vision, Energieerzeugung mit Bergsport und Marketing in einem Produkt zu vereinen.

Zu seinen Kooperationspartnern zählen Unternehmen wie FE Business Parks, Kukla Waagenfabrik und Hypo Bank Immobilien und Leasing Vorarlberg. Darüber hinaus wird das Startup durch Förderprogramme unterstützt, darunter das Greenstart-Programm, bei dem BergWind im letzten Jahr zu den zehn Finalisten gehörte – brutkasten berichtete. Zudem finanziert sich BergWind zum Teil durch Dienstleistungen in Form von Innovationsworkshops, Produktentwicklung und Patenterstellung.

BergWind plant europaweites Wachstum

Mit dem offiziellen Marktstart im kommenden Jahr plant BergWind, europaweit zu wachsen. CEO Sagerer-Foric erklärt im Gespräch mit brutkasten, dass der Fokus des Startups zukünftig auf dem weiteren Ausbau liegen wird. Bereits jetzt zählen ein Skigebiet in Schweden, Salzburg und Kärnten sowie Unternehmen in Bayern und der Schweiz zum Kundenportfolio.

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