05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als “Teuerungsprämie” oder “Teuerungsausgleich”.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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(c) Propcorn FlexCo

Erst Anfang September gab das Klosterneuburger PropTech-Startup Propcorn AI den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Höhe von 600.000 Euro bekannt. Unter anderem konnte das Unternehmen damals zahlreiche bekannte Investoren wie Hansi Hansmann mit seiner Hans(wo)men Group sowie den VC-Fonds calm/storm rund um Lucanus Polagnoli für sich gewinnen (brutkasten berichtete).

Propcorn erweitert Finanzierungsrunde

Am Donnerstag gab Propcorn nun die Erweiterung seiner Pre-Seed-Runde in Höhe von 200.000 Euro bekannt. Investor der jüngsten Extension ist der niederösterreichische VC tecnet equity. Insgesamt konnte das Unternehmen nun 800.000 Euro raisen.

“Diese Zusammenarbeit ermöglicht uns nicht nur, unsere technologischen Möglichkeiten auszubauen, sondern auch die nächste Entwicklungsphase unserer Plattform in Angriff zu nehmen. Unser Ziel ist es, die digitale Zukunft des Immobiliensektors maßgeblich zu prägen und als Innovationsmotor zu fungieren”, so Niki Stadler, CEO des Unternehmens.

Das Unternehmen spezialisiert sich auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Identifizierung von Nachverdichtungs- und Neubaupotenzialen, um die Berechnung von Quadratmetern zu vereinfachen. Unter anderem sollen so Immobilieninvestitionen optimiert werden. Die Plattform richtet sich an Projektentwickler, Immobilienmakler aber auch Banken, Versicherungen und Fonds sowie Städte und Kommunen.

KI-Plattform soll weiterentwickelt werden

Die Finanzierungsrunde soll dem Startup nun “neue Wachstums- und Innovationspotenziale, darunter die Weiterentwicklung der KI-basierten Plattform, die Ausweitung auf weitere Marktsegmente sowie die Erschließung von neuen Städten” eröffnen.

“Propcorn AI verfügt sowohl über ein sehr erfahrenes, visionäres Team als auch über eine selbstentwickelte Technologie, um einen signifikanten Beitrag zur Digitalisierung des Immobilienmarktes zu leisten,” so Rene Danzinger, Investment Manager bei tecnet equity.

Das Gründungsteam besteht neben CEO Niki Stadler aus CPO Benni Buchta und Bertty Contreras, CTO. Die Founder vereinen Erfahrungen aus der Immobilienentwicklung und Softwareentwicklung. Stadler ist bereits seit über eine Dekade mit der in Wien ansässigen Mantaray Holding in der Immo-Branche tätig und mit Buchta ist ein erfahrener Bauprojekt-Manager im Team. Mit Contreras verstärkt der Chilene als CTO das Team, der Erfahrung im Software Development und der Datenverarbeitung mitbringt.


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