05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als „Teuerungsprämie“ oder „Teuerungsausgleich“.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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CEO und Founder von Easelink (vierter v.l.) und Gunter Meyer, Chief Market Officer von SEG Automotive (dritter v.l.) verkünden die Zusammenarbeit. (c) Easelink

E-Fahrzeuge laden, ganz ohne ein Kabel manuell anzuschließen. Das steckt hinter der Matrix-Charging-Technologie vom Grazer Startup Easelink. Erst letztes Jahr gründete das Unternehmen seine Matrix Charging Interest Group (MCIG), eine Branchenkooperation gemeinsam mit Audi, Nissan und dem chinesischen Anbieter Voyah, wie brutkasten berichtete.

Jetzt konnte auch SEG Automotive als Partner gewonnen werden, einer der weltweit führenden Zulieferer von Antriebskomponenten für die Automobilindustrie.

Kabelloses Laden

Eine der größten Änderungen, wenn man von einem Verbrenner auf ein E-Auto umsteigt, ist das Laden. Matrix-Charging setzt hier an, denn es funktioniert ohne Kabel: Ein Connector, der sich unter dem Fahrzeug im Bereich der Vorderachse befindet, senkt sich automatisch ab und verbindet sich mit dem Lade-Pad auf dem Parkplatz. Vor allem bei Taxis ist das von Vorteil. Hier hat Easelink bereits 2023 das Pilotprojekt „eTaxi Austria“ gestartet.

Steigende Bedeutung

Laut Easelink seien vor allem steigende Anforderungen an Nutzerkomfort, neue autonome Fahrzeugfunktionen und der Wunsch nach einer Integration von E-Fahrzeugen in intelligente Energiesysteme die Gründe, die die Bedeutung von automatisierten Ladelösungen steigen lassen.

„Wir sehen großes Potenzial für automatisierte Ladelösungen und möchten unseren Kunden künftig entsprechende Produkte und Integrationslösungen anbieten. Gleichzeitig unterstützen wir die Standardisierung innerhalb der MCIG, als wichtigen Schritt für Marktakzeptanz, langfristige Interoperabilität und somit auch Investitionssicherheit“, sagt Gunter Meyer, Chief Market Officer New Business bei SEG Automotive.

Aufnahme in Produktportfolio

Beide Partner verfolgen das Ziel, die Industrialisierung und Markteinführung von Matrix-Charging voranzutreiben. SEG Automotive wird daher die Ladetechnologie künftig direkt den großen Autoherstellern (OEMs) anbieten, damit diese die Technik in ihre neuen Autos einbauen können. SEG Automotive bereitet die Aufnahme der Matrix Charging Technologie in das eigene Produktportfolio bereits vor.

Außerdem wird SEG Automotive wie die anderen zuvor genannten Autohersteller, der Matrix Charging Interest Group (MCIG) beitreten. Die MCIG vereint Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette des automatisierten Ladens.

„Wichtiger Baustein unserer Mission“

„Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit SEG Automotive. Die Partnerschaft ist ein wichtiger Baustein unserer Mission, Innovation voranzutreiben und gemeinsam mit starken Industriepartnern den globalen Standard für automatisiertes Laden zu etablieren. Durch die Lizenzierung der Matrix-Charging-Technologie schaffen wir die Voraussetzungen für eine schnelle Skalierung und können die Technologie optimal in bestehende Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie integrieren“, äußert sich Hermann Stockinger, CEO und Gründer von Easelink, über die Partnerschaft.

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