05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als „Teuerungsprämie“ oder „Teuerungsausgleich“.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber

Mit dem „Agenturen Leitbild 2030“ möchten Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke die Förderagenturen nun stärker an der Industriestrategie 2035 ausrichten. Betroffen sind zum einen die Agenturen des Bundes, aws und FFG, und zum anderen die Austrian Business Agency sowie die Christian Doppler Forschungsgesellschaft, beide im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums. Das neue Leitbild soll in neun Schritten umgesetzt werden.

„Mit dem Agenturen Leitbild 2030 werden unsere Förderprogramme treffsicherer, wir steigern den Service und beseitigen Förderbürokratie. Damit fördern wir Zukunft, Arbeitsplätze und Wohlstand – einfacher, schneller und wirksamer“, sagt Hattmannsdorfer. Hanke ergänzt: „Eine moderne Förderlandschaft muss sich an den Bedürfnissen von Unternehmen und Forschung orientieren – mit einfachen Zugängen, klaren Zuständigkeiten und abgestimmten Angeboten.“

Vereinfachte Förderbeantragung

Ein zentraler Umsetzungsschritt des „Agenturen Leitbild 2030“ ist die Vereinfachung der Förderbeantragung. So wird es in Zukunft einen gemeinsamen Zugang geben, wodurch der Erstkontakt für Unternehmen erleichtert werden soll. Zudem setzt das Wirtschaftsministerium auf einen „Once Only“-Ansatz, wodurch gewisse Daten nur einmal angegeben werden müssen. Dadurch sollen die Förderbürokratie abgebaut und der Antragsprozess vereinfacht werden.

Fokus auf Schlüsseltechnologien und „Made in Europe“

Weiters sollen sich Förderungen auf die in der Industriestrategie vorgestellten Schlüsseltechnologien konzentrieren. Das sind u.a. Künstliche Intelligenz und Dateninnovation oder Chips, elektronische Komponenten und Systeme. Hattmannsdorfer betonte zudem einen klaren Fokus auf „Made in Europe“. „Das heißt, Unternehmen, die bei uns andocken im Bereich der Forschungsförderungen, im Bereich auch der angewandten Förderungen, müssen verpflichtet werden zu einem ‚Made in Europe‘-Ansatz'“, erklärt der Wirtschaftsminister.

Durch das „Agenturen Leitbild 2030“ werde auch die Marktüberleitung zwischen den vier Agenturen besser. „Es sollen nicht die Firmen durch den Förderdschungel durchnavigieren müssen nach dem Motto: ‚Welches Programm ist jetzt für mich passend?'“, sagt Hattmannsdorfer.

Große Unternehmen als Anker für Startups

Laut Hanke werden auch Startups im Zuge der neuen Strategie berücksichtigt. „Für mich ist auch wichtig, dass diese großen Unternehmen wie eine Asfinag, wie eine ÖBB, als Anker dienen für all die Startups, die im Innovationsbereich im Kleinen großartig sind“ erklärt der Innovationsminister. Scaleups sollen in Österreich bleiben und hierzulande größere Aufträge abarbeiten können.

„Input-Output-Relation“ verbessern

Das Ziel der Neuausrichtung der Förderagenturen ist es laut dem Wirtschaftsminister, die „Input-Output-Relation“ in Österreichs Forschung und Entwicklung zu verbessern. Man zähle laut Hattmannsdorfer zu Europas Top-Nationen in puncto Forschungsausgaben, sei aber im Rückstand, die Forschungsergebnisse in die Wirtschaft zu bekommen. Österreich solle sich zu einem Hochtechnologie-Standort entwickeln, Ideen dürften dabei „nicht im Labor bleiben oder nicht in Drittstaaten abwandern, sondern sollen möglichst rasch in die wirtschaftliche Umsetzung kommen“.

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