05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als „Teuerungsprämie“ oder „Teuerungsausgleich“.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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woom, Boos
(c)woom/Ivan Bandic - (v.l.) Björn Boos, woom CFO, Bernd Hake, woom CEO, Johannes Kisslinger, woom COO.

Das Wiener Unternehmen woom erweitert seine oberste Führungsebene und beruft Björn Boos zum Chief Financial Officer (CFO). Boos übernimmt die Gesamtverantwortung für die Finanzstrategie des internationalen Kinder- und Jugendfahrradherstellers und berichtet direkt an CEO Bernd Hake. Gemeinsam mit COO Johannes Kisslinger und Hake soll er die weitere internationale Expansion sowie die strategische Weiterentwicklung von woom vorantreiben. Mit der Erweiterung des C-Levels möchte woom gezielt die organisatorischen Voraussetzungen für die nächste Wachstumsphase schaffen.

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„Mit der Erweiterung unseres C-Levels stellen wir die Weichen für die nächste Wachstumsphase von woom. Björn bringt dafür internationale Finanzexpertise und umfassende Skalierungserfahrung mit, die entscheidend für den weiteren Ausbau unserer globalen Präsenz sind“, sagt woom-CEO Bernd Hake.

Boos zu seiner neuen Aufgabe

Zuletzt war der 55-Jährige Boos als CFO der The Customization Group, einem internationalen Anbieter von Print-on-Demand-Lösungen, tätig und leitete die globale Finanzorganisation im Rahmen der internationalen Skalierung und Professionalisierung des Unternehmens.

„Was mich sofort an woom angesprochen hat, ist die Kombination aus starkem Purpose, internationalem Anspruch und einem Produkt, das weltweit für Kinder und Familien tatsächlich einen Unterschied macht“, kommentiert Boos auf LinkedIn seine neue Rolle. „Schon in den allerersten Gesprächen hat mich die Leidenschaft hinter der Marke beeindruckt – die Energie, das Engagement und die Authentizität der Menschen, die sie jeden Tag aufbauen. Der Stolz auf das Produkt, die Stärke der Marke und die Klarheit des dahinterstehenden Ziels ergeben etwas wirklich Besonderes.“

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