15.04.2021

A1: 1000 neue 5G-Standorte seit Anfang des Jahres

Laut dem Mobilfunker haben mit den aktuell rund 1500 Standorten potenziell 3,8 Millionen Menschen in Österreich Zugang zum neuen Standard.
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Die roten Flächen zeigen die vorhandenen 5G-Standorte
Die roten Flächen zeigen die vorhandenen 5G-Standorte | Screenshot: A1

Der Anfang vergangenen Jahres begonnene Ausbau des neuen Mobilfunkstandards 5G geht aktuell schnell vonstatten. Allein dieses Jahr habe man bereits rund 1000 weitere 5G-Standorte installiert und komm nun insgesamt auf etwa 1500, heißt es von Mobilfunker A1 in einer aktuellen Aussendung. 3,8 Millionen Menschen in Österreich hätten somit momentan an ihrem Wohnort bereits 5G-Empfang. Versorgt seien “sowohl große Städte als auch ländliche Regionen”. Laut Chip Netztest kommt A1 aktuell auf eine Verfügbarkeit in 74 Prozent der städtischen und 27 Prozent der ländlichen Gebiete. Das Glasfasernetz sei nach dem letzten Ausbau derzeit 61.000 Kilometer lang.

Die 5G-Standorte von A1 in den Gemeinden in Österreich
Screenshot: A1 – Stand 2/2021

5G-Standorte: Flächendeckender Ausbau bis 2023 geplant

Man investiere derzeit allein in Österreich jährlich 450 Millionen Euro in digitale Infrastruktur, sagt A1 Group CEO Thomas Arnoldner. “Wir kommen so unserem Ziel, Österreich 2023 flächendeckend mit 5G auszustatten, in großen Schritten näher”, kommentiert er und merkt in Richtung Politik an: “Das bleibt dennoch ein Kraftakt, und das neue Telekommunikationsgesetz wäre hier eine gute Chance, um einen schnelleren Breitbandausbau noch attraktiver zu machen”. Heuer werde man den 5G-Roll-out weiter “deutlich vorantreiben”.

Mit seinen “5G Campus Netzen” hat A1 auch ein spezifisches Angebot für eigenständige Netz-Standorte für Unternehmen. Dabei werden die genutzten Netzwerkkapazitäten für den entsprechenden Anwendungsfall reserviert und nicht, wie im öffentlichen Mobilfunknetz, mit anderen Nutzern geteilt. Referenzprojekte für dieses System gibt es etwa am Flughafen Wien, in den Smart Factories von Magna, in SPAR Supermärkten oder im Rahmen der automatisierten Zugsteuerung der ÖBB. Auch das ÖAMTC Fahrtechnik-Zentrum Teesdorf ist als erste Anlage ihrer Art mit 5G-Mobilfunk ausgestattet.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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