22.01.2020

Faktencheck: Schadet 5G-Strahlung der Gesundheit?

Der neue Mobilfunkstandard 5G schürt in Teilen der Bevölkerung große Ängste - auch in das türkis-grüne Regierungsprogramm hat es die Frage nach der Auswirkung der 5G-Strahlung auf die Gesundheit geschafft. Doch was sagen Wissenschaft und Forschung dazu? Ein Faktencheck.
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Schadet 5G-Strahlung der Gesundheit?
(c) Adobe Stock - Monika Wisniewska

Die von Kritikern befürchteten Auswirkung des neuen Mobilfunkstandards 5G auf die Gesundheit reichen von Aufmerksamkeitsstörungen bei Kindern über ein erhöhtes Krebsrisiko bis hin zu einem Massensterben bei Wildtieren. Ob diese Ängste rund um die 5G-Strahlung getrost als Fehlinformation bzw. Verschwörungstheorien abgetan werden können, oder doch etwas dran ist, ist nicht immer klar. Das zeigt sich etwa auch daran, dass das Thema Eingang in das türkis-grüne Regierungsprogramm gefunden hat. Dort heißt es im Breitband-Unterkapitel im Wortlaut:

„Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere der vom Parlament beauftragten Technikfolgenabschätzung zu ‚5G Mobilfunk und Gesundheit‘ sowie der Erkenntnisse der WHO und der ÖAW“

+++ In diesen 129 Gemeinden gibt es ab 25. Jänner das 5G-Netz von A1 +++

Tatsächlich ist die Frage durchaus komplex, wie unter anderem das deutsche Portal quarks.de analysiert hat. Zwar lassen sich natürlich einige von einschlägigen Quellen propagierte Horrorszenarien recht leicht widerlegen, bei einigen eher moderaten 5G-Gesundheitsbedenken wurden bislang aber weder endgültige Beweise noch Gegenbeweise erbracht. Hier die wichtigsten Fragen:


Warum sollte es bei 5G anders sein, als bei 4G und 3G?

Ein Stein des Anstoßes in der 5G-Gesundheits-Diskussion ist, dass beim neuen Mobilfunkstandard mehr Sendemasten bzw. Sender notwendig sind, als bei den Vorgängern 4G und 3G. Das liegt daran, dass die Frequenz höher ist, wodurch sich die Reichweite verringert. Konkret lagen die Frequenzen bislang im Bereich bis 2,6 Gigaherz. 5G-Frequenzen liegen zwischen zwei und 3,7 Gigaherz – und mittel- bis langfristig sollen sie noch deutlich höher werden, konkret bis zu 60 Gigaherz. Die neuen Sender kommen zu den bestehenden hinzu, die zum Zweck besserer Netzabdeckung bis auf Weiteres parallel weiterlaufen.

Der zweite Stein des Anstoßes in diesem Zusammenhang ist, dass 5G-Sender aufgrund neuer Möglichkeiten nicht mehr nur in Form von klassischen Handymasten installiert werden, sondern im Prinzip überall in kleinen Kästen, sogenannten Smart Cells, montiert werden können. Das wird auch direkt auf der Straße, etwa an Laternen oder Öffi-Haltestellen, passieren, weswegen man den Sendern im Alltag viel näher kommt.

Diese höhere Dichte bedeutet aber nicht zwingend mehr Strahlung für die Einzelperson. Das liegt an zwei Gründen. Erstens wird der User von seinem eigenen Handy prinzipiell stärker „bestrahlt“, als von den Masten, da er näher am Gerät dran ist. Die Signalstärke des eigenen Smartphones nimmt mit besserem Empfang – also mit mehr Masten – ab. Zweiten ermöglicht die neue Technologie „Beamforming“ den Sendern, die Signale zu bündeln und gezielt auf Empfängergeräte auszurichten, wodurch die Datenübertragung beschleunigt wird – die bisherigen Masten emittierten die Strahlung gleichmäßig. Einem stärkeren Einfluss durch Strahlung sind bei 5G also nur jene Personen ausgesetzt, auf deren Geräten gerade tatsächlich eine Datenübetragung läuft.

Welche messbaren Auswirkungen hat die 5G-Strahlung auf den menschlichen Körper?

In letzter Konsequenz lässt sich diese Frage noch nicht beantworten, weil Langzeitstudien noch ausstehen (siehe dazu auch unten). Grundsätzlich handelt es sich bei 5G-Strahlung, wie auch bei den bisherigen Mobilfunkstandards, um sogenannte hochfrequente elektromagnetische Strahlung. Der Begriff „hochfrequent“ kann dabei durchaus täuschen, denn die Frequenzen im Mobilfunk liegen zwar etwa deutlich über Radiofrequenzen, jedoch deutlich unter jenen des sichtbaren Lichts und um viele Potenzen unter jenen von Röntgen- und radioaktiver Strahlung. Entsprechend wirkt die 5G-Strahlung, anders als die beiden letztgenannten, nicht ionisierend. Sprich: Durch sie ausgelöste Zellmutationen, wie etwa bei Radioaktivität, sind definitiv nicht zu befürchten.

Klar nachgewiesen ist hingegen ein anderer Effekt: Wie auch die Strahlung in Mikrowellen-Herden, die sich in einem ähnlichen Frequenzbereich befindet, versetzt die Mobilfunk-Strahlung Wasser-Moleküle und andere Teilchen in Schwingungen, was zu Reibungswärme führt. Das heißt, bei starker Strahlung – in Mikrowellen-Herden wird dieser Effekt genutzt – kann sie zu einer messbaren Erhöhung der Körpertemperatur führen. Bei Experimenten mit Versuchstieren wurden in dem Zusammenhang auch ein gestörter Stoffwechsel, Verhaltensänderungen und Fehler in der Embryonalentwicklung nachgewiesen – in den Versuchsanordnungen war die Körpertemperatur der Tiere aufgrund der Strahlungsintensität jedoch jeweils dauerhaft um mehr als ein Grad erhöht – eine Beeinträchtigung, die deutlich über den gesetzlichen Grenzwerten für die Handy-Signalstärke liegt (siehe unten). Mit der Temperatur-Frage verbunden sind außerdem Bedenken, dass Handy-Strahlung zu einer Verminderung der Fruchtbarkeit führen kann – Studien genau dazu widersprechen einander aber – weder Beweis noch Gegenbeweis sind ausreichend erbracht.

Die Temperatur-Frage ist jedenfalls einer der Hauptgründe, warum es u.a. in den EU-Staaten konkrete Limits für die Mobilfunk- und damit auch 5G-Strahlungsintensität gibt. Sowohl Sender als auch Handys müssen entsprechend beschränkt werden. Zielwert ist dabei, die Erhöhung der Temperatur unter einem Grad zu belassen. Übrigens: Je höher die Frequenz, desto weniger Tief dringen hochfrequente elektromagnetische Strahlen in den Körper ein – 5G-Strahlung kommt also weniger weit als ihre Vorgänger.

Erhöht sich durch 5G-Strahlung das Krebsrisiko?

Obwohl die 5G-Strahlung, wie oben erläutert, definitiv nicht ionisierend ist, wird auch von einigen Wissenschaftern und Medizinern ein erhöhtes Krebsrisiko durch sie vermutet bzw. behauptet. Tatsächlich stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC, die Teil der Weltgesundheitsorganisation WHO ist, Handy-Strahlung 2011 als „potenziell krebserregend“ ein. Und 2018 unterzeichneten 268 Ärzte und Forscher aus Europa – teilweise auch mit politischem Hintergrund – einen Appel an die EU und andere Institutionen („The 5G appeal„). Dort wird ein Stopp des 5G-Ausbaus „empfohlen“, unter anderem mit der Begründung, dass „zahlreiche aktuelle wissenschaftliche Veröffentlichungen“ gezeigt hätten, dass sich durch Mobilfunk-Strahlung das Krebsrisiko erhöhe (es werden noch weitere Auswirkungen angeführt).

Sowohl die Einschätzung der IARC als auch die im Appell angesprochenen Studien sind laut gängiger Lehrmeinung in der Forschung, etwa durch das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz, jedoch differenziert zu betrachten. So betrifft die Einstufung der Krebsforschungsagentur die Strahlungsart – also hochfrequente elektromagnetische Strahlung – an sich. Auf die tatsächlich im Alltag bestehende Strahlungs-Intensität im Mobilfunk wird nicht eingegangen. Genau die sei aber eben – auch nach dem 5G-Ausbau – viel zu gering, um eine entsprechende Auswirkung zu haben, sagen die Kritiker der Kritiker.

Nahezu den selben Einwand haben sie auch gegen die Auslegung zweier besonders häufig angeführter aktueller Studien. In einer vom National Toxicology Program, der offiziellen US-Behörde für Toxikologie, wurde bei Mäusen und Ratten – allerdings nur bei männlichen Tieren – ein signifikanter Zusammenhang zwischen Hirn- und Herzkrebs und Handystrahlung festgestellt. In der zweiten Studie von der Universität Bologna wurde bei den „bestrahlten“ Versuchstieren ebenfalls eine (statistisch signifikant) höhere Anzahl an Hirn- und Herztumoren diagnostiziert. Bei beiden Studien waren die Versuchstiere jedoch jeweils über sehr lange Zeiträume mit einer hohen Strahlungsintensität konfrontiert, die weit über den gesetzlichen Grenzwerten in Europa liegt, weswegen ihre Aussagekraft für den Alltag mit 5G-Strahlung angezweifelt wird. Ein Fun Fact: Im US-Experiment lebten die bestrahlten Versuchstiere im Vergleich zu Kontrollgruppe im Durchschnitt trotz höherer Krebs-Rate länger.

Allgemein lässt sich übrigens in der Langzeit-Statistik global kein Zusammenhang zwischen dem Ausbau des Mobilfunks und erfassten Fällen von Krebs feststellen.

Können Menschen besonders empfindlich auf elektromagnetische Strahlung reagieren?

Ein Phänomen, das in den vergangenen Jahren in Zusammenhang mit Molbilfunk-Strahlung auftritt, ist die sogenannte „elektromagnetischen Hypersensibilität“. So führen immer mehr Menschen Symptome wie Kopfschmerzen, Herzrasen, Schlafstörungen oder Übelkeit auf Handy-Strahlung zurück.

Tatsächlich lässt sich bei einigen Tierarten wissenschaftlich nachweisen, dass sie elektromagnetische Strahlung wahrnehmen können – nicht aber beim Menschen. Mehrere Studien zum Thema „elektromagnetische Hypersensibilität“ kommen dagegen zu einem recht eindeutigen Ergebnis. Die Betroffenen zeigen die Symptome demnach, wenn sie glauben zu wissen, der Strahlung ausgesetzt zu sein – nicht zwingend wenn sie ihr tatsächlich ausgesetzt sind – es dürfte sich also um einen psychologischen Effekt handeln.


Fazit

Tatsächlich werden Menschen im Alltag durch den 5G-Ausbau einer erhöhten Mobilfunk-Strahlungsintensität ausgesetzt sein. Das liegt aber primär daran, dass die neuen Sendern zu den bestehenden der bisherigen Mobilfunkstandards dazukommen – auf lange Sicht werden die alten abgebaut werden, wenn die entsprechende Netzabdeckung gewährleistet ist. Diese Intensität ist in allen Fragen rund um 5G-Strahlung und Gesundheit der entscheidende Faktor. Sie ist durch klare Grenzwerte reguliert, die zwar von Kritikern infrage gestellt werden, bezogen auf die genannten Studien aber ausreichend sein dürften. Endgültig lässt sich die Ausgangsfrage aber, wie bereits eingangs festgestellt, derzeit einfach noch nicht beantworten. Dazu braucht es Langzeitstudien. Eines kann aber wohl bereits gesagt werden: Panik ist in Zusammenhang mit 5G-Strahlung nicht angebracht.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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