20.06.2025
TECHEU

70 EIB-Milliarden für Startups – Zehetner will, dass Ö-Startups „mitnaschen“

Die Europäische Investitionsbank EIB will bis 2027 70 Milliarden Euro für Startups und Scaleups bereitstellen. Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner kommentiert das durchwegs positiv.
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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey

Bereits Mitte Mai kündigte Nadia Calviño, Präsidentin der Europäischen Investitionsbank EIB, in einem Interview mit dem deutschen Handelsblatt an, bis 2027 im Rahmen der Initiative TechEU 70 Milliarden Euro für Startups und Scaleups bereitstellen zu wollen – brutkasten berichtete. Nun folgte die offizielle Kommunikation der EIB dazu.

Weitere 180 Milliarden Euro sollen gehebelt werden

Konkret soll das Kapital in Form von Krediten, Garantien und Beteiligungen vergeben werden. Damit sollen auch private Kapitalgeber zum Investieren animiert werden, wodurch – geht es nach der EIB – weitere 180 Milliarden Euro gehebelt werden sollen. „TechEU bietet mehr Unterstützung für Supercomputing, künstliche Intelligenz, digitale Infrastruktur, kritische Rohstoffe, grüne Industrien wie Offshore-Windkraft, Gesundheit, Sicherheits- und Verteidigungstechnologien, Robotik und Materialtechnologie. Es richtet sich an innovative Unternehmen in jeder Phase ihrer Entwicklung – von der ersten Idee bis zum Börsengang“, heißt es dazu von der Investitionsbank.

„Österreichische Startups müssen an diesem Kapital mitnaschen können“

Unterstützung für den Plan gibt es von Österreichs Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner in einer Aussendung. Sie sieht in der Initiative TechEU einen „historischen Schritt“ und äußert die Hoffnung, dass die bekannten Finanzierungslücken bei Startups und Scaleups, vor allem in der Spätphase, damit verkleinert werden können. „Finanzierung bleibt das Nadelöhr für Gründerinnen und Gründer. Deshalb ist klar: Österreichische Startups müssen an diesem Kapital mitnaschen können“, so Zehetner. Denn diese sollen „nicht nur hier entstehen, sondern hier wachsen, durchstarten und globale Märkte erobern.“

Große Hoffnung auf „28th Regime“

Die Staatssekretärin betont in diesem Zusammenhang auch die nationalen Bemühungen in dem Bereich, etwa durch den geplanten Rot-Weiß-Rot-Dachfonds und den Gründungsfonds II der aws. Darüber hinaus verweist Zehetner auf regulatorische Maßnahmen der Vorgänger-Regierung, wie die Einführung der FlexCo und das damit verbundene neue Modell der Mitarbeiter:innenbeteiligung.

In diesem Bereich sieht sie das geplante „28th Regime“ als „entscheidenden Hebel auf europäischer Ebene“. Der vorgeschlagene EU-Rechtsrahmen soll unter anderem EU-weit einheitliche Regeln für Finanzierung, Wachstum und Exit schaffen. „Wenn das gelingt, kann es für Startups das werden, was der Binnenmarkt einst für die Industrie war: ein echter Befreiungsschlag“, meint Zehetner. Und sie fügt an: „Wir sind auf EU-Linie.“ Wer in Europa gründe, solle „nicht gegen den Markt arbeiten müssen, sondern mit ihm wachsen können“.

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Wolfgang Hattmannsdorfer | (c) drehwerk / Peter Mayr
Wolfgang Hattmannsdorfer setzt mit „Made in Europe and Partner Countries“ den nächsten Umsetzungsschritt der Industriestrategie 2035. | (c) drehwerk / Peter Mayr

Die Industriestrategie 2035 nimmt immer klarere Formen an (brutkasten berichtete). Durch den nächsten Umsetzungsschritt „Made in Europe and Partner Countries“ soll mit rund 70 Milliarden Euro öffentlicher Kaufkraft nun die europäische Wertschöpfung gestärkt werden. „Nur 0,6 Prozent aller Aufträge stehen für 50 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens, und genau da müssen wir ansetzen. Dort wo die großen Summen, dort wo die Milliarden bewegt werden“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, der sich auf eine vom Lieferketteninstitut ASCII erstellte Analyse bezieht.

Startups werden in diese vergleichsweise kleine Zahl großer Aufträge nicht fallen. Auf Nachfrage von brutkasten hieß es vom Wirtschaftsministerium: „Diesen Beschaffungen kommt eine besondere strategische Hebelwirkung zu. Wenn bei diesen großen Aufträgen neben dem Anschaffungspreis auch Qualität, Lebenszykluskosten, Innovation, Versorgungssicherheit und europäische Wertschöpfung stärker berücksichtigt werden, kann bereits bei wenigen Verfahren eine große wirtschaftspolitische Wirkung erzielt werden.“ Die Frage, ob Startups in Zukunft stärker in der Beschaffung berücksichtigt werden sollen, wurde nicht beantwortet.

„Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern“

Ganz unberücksichtigt sollen Startups aber nicht bleiben. „Der öffentliche Sektor ist ein großer Hebel, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern, von Digitalisierung über Klima bis Mobilität, Gesundheit und Verwaltung“, erklärt das Wirtschaftsministerium. Konkrete Beispiele, inwiefern das Innovationspotential von Startups besser nutzbar gemacht werden soll, gibt es noch nicht. Das Wirtschaftsministerium verweist auf den Aktionsplan „Strategische Beschaffung“, der bis zum Ende des Jahres ausgearbeitet wird.

Losteilungen und Local-Content-Bezug als Unterstüzung

Im Zuge der Innovationsförderung setzt Hattmannsdorfer auf Losteilung. „Es gibt eine extrem hohe Anzahl von Einzelaufträgen, wo ein Kleiner oft gar keine Chance hat, dass er wettbewerbsfähig teilnehmen kann. Wenn man Lose teilt, gibt es hier, glaube ich, eine konkrete Chance“, sagt der Wirtschaftsminister. Das soll Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Das Wirtschaftsministerium betont die Wichtigkeit eines „breiten Bieterwettbewerbs“ für eine wirtschaftliche öffentliche Beschaffung.

Junge Unternehmen sollen durch einen „Local-Content-Bezug“ eine faire Möglichkeit erhalten, sich bei der Beschaffung gegen etablierte und gegen große Unternehmen durchsetzen zu können. „Das fängt bei der Ausschreibung bzw. bei der Beschaffung der Gemeinde an, unter dem Aspekt von ,Local-Content‘ Betriebe auch vor Ort entsprechend zu berücksichtigen“, sagt Hattmannsdorfer.

„Made in Europe and Partner Countries“ ist keine starre Präferenzregel

Der durchschnittliche Einzelbieteranteil, jene Verfahren ohne Wettbewerb, liegt bei 40 Prozent. Durch „Made in Europe and Partner Countries“, bei dem man sich auf den europäischen Standort fokussieren will, soll dieses Problem aber nicht verstärkt werden. „‚Made in Europe and Partner Countries‘ ist nicht als starre Präferenzregel zu verstehen“, erklärt das Wirtschaftsministerium und ergänzt: „Strategische Beschaffung und ein breiter Bieterwettbewerb sind dabei keine Gegensätze, sondern müssen gemeinsam gedacht werden.“

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