03.06.2019

4 Tipps: Wie man eine drohende Insolvenz abwenden kann

Peter Androsch, Geschäftsführer des Kreditversicherungsmaklers A.C.I.C (Austrian Credit Insurance Counsel), erklärt, wie Startups und KMU reagieren können, wenn die Insolvenz droht.
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„Im Vorjahr mussten in Österreich exakt 4980 Unternehmen Insolvenz anmelden – das entspricht durchschnittlich 13,6 pro Tag“, sagt Peter Androsch, Geschäftsführer des Kreditversicherungsmaklers A.C.I.C (Austrian Credit Insurance Counsel). Vom Konkurs betroffen sind hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen – immer öfter auch Startups.

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Insolvenz: Viele mögliche Auslöser

Androsch nennt einen der häufigsten Gründe: „KMU und EPU haben manchmal nur einen einzigen Großkunden, dem sie stark vertrauen und daher großzügige Lieferantenkredite und Zahlungsziele gewähren. Wird dieser Kunde nun insolvent, kommt es zum Dominoeffekt“. Solche Kettenreaktionen könnten aber auch von Pleite-Gerüchten und anderen Faktoren ausgelöst werden. Und etliche Fehler seien vermeidbar. Der A.C.I.C.-Geschäftsführer hat dazu vier Tipps formuliert, wie gefährdete Unternehmen richtig reagieren und kommunizieren sollten.


1. „Maulkorberlass“: Nur eine Person in der Außenkommunikation

Insolvenz-Gerüchte drängen ein Unternehmen in die Ecke, egal ob die Behauptungen nun stimmen oder nicht. Das Schlimmste, was man machen kann, ist eine Vogel-Strauß-Taktik. Denn dadurch gewinnen die Gerüchte unweigerlich überhand. Lieferanten könnten plötzlich auf Barzahlung bestehen oder die Lieferungen komplett einstellen. Banken könnten Kredite fällig stellen oder keine neuen mehr vergeben. „Der beste Weg zur Aufrechterhaltung der Lieferantenkredite ist eine offensive Kommunikation mit den Banken, Kreditversicherern und Wirtschaftsauskunfteien“, erklärt Androsch.

Falls ein größeres Unternehmen betroffen sein sollte, empfiehlt sich die Beiziehung einer Kommunikationsagentur, weil Medien die Probleme aufgreifen könnten. Falls Inkassoaufträge gegen das eigene Unternehmen laufen und diese lediglich aus Mängelrügen resultieren, sollte dieses Detail sofort gegenüber Kreditauskunfteien und Kreditversicherungen aktiv kommuniziert werden. Das verhindert, dass diese irrtümlich von einer Zahlungsunfähigkeit als Ursache ausgehen. Ganz wichtig ist auch, dass eine einzige Person die Kommunikation nach außen übernimmt. Für die übrigen Mitarbeiter muss ein „Maulkorberlass“ gelten.

2. Liquidität steigern: Forderungen verkaufen

„Man sollte dafür gewappnet sein, dass die Lieferanten im Falle einer drohenden Insolvenz neue Aufträge nur mehr gegen Barzahlung ausführen wollen. Eine hilfreiche Erstmaßnahme ist der Verkauf von Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft, um Liquidität zu schaffen. Danach hat man Luft zum Atmen und kann sich nach einem Investor umsehen oder andere längerfristige Maßnahmen ergreifen“, erklärt Androsch. Zudem sollten die Betroffenen während dieser Zeit nicht vergessen Skonti von ihren Lieferanten in Anspruch zu nehmen, auch wenn sie nicht ganz freiwillig als Barzahler auftreten. Hier sollte man Selbstbewusstsein demonstrieren, statt sich in die Ecke drängen zu lassen. Der Skonto schafft schließlich nicht nur zusätzliche Liquidität, sondern verbessert auch die Margen.

3. Bei den Kunden auf Zahlungsdisziplin pochen

Höhere Liquidität können Unternehmen auch erreichen, wenn sie die Zahlungsziele bei den eigenen Kunden nicht ausweiten und auf pünktlicher Bezahlung beharren. Zudem muss das Mahnwesen wesentlich rigider werden und im Bedarfsfall bereits nach der ersten Mahnung ein Inkassobüro oder Anwalt mit der Einbringung der offenen Forderungen beauftragt werden. Die dadurch generierte Liquidität kann relativ rasch für die Bedienung der eigenen Lieferverbindlichkeiten herangezogen werden.

4. Kreditlinien optimieren

Neben der offenen Kommunikation über die eigene Situation mit den kreditgebenden Banken kann auch eine Optimierung der Kreditlinien die Liquidität verbessern. Dabei handelt es sich um eine individuelle Kreditobergrenze, die dem Unternehmen von den Banken eingeräumt wird. Als Alternative können sogenannte Garantieversicherungen dienen. Diese Garantien werden von Versicherungen oder anderen Nicht-Banken ausgestellt und führen daher zu keiner Reduktion der Kreditlinien bei den Banken. Von der Funktionsweise erfüllen sie dennoch den Zweck von Kreditlinien.


Prävention: Vorsicht vor „trügerischer Sicherheit“

Insolvenzen bei Startups bzw. KMU und EPU schaffen es zwar selten in die Öffentlichkeit, sie kommen aber wesentlich häufiger vor, als bei großen. Oft steckt dahinter eine trügerische Sicherheit als Ursache. Wenn kleine Unternehmen größere Unternehmen als Kunden haben, zu denen sie eine langjährige Geschäftsbeziehung aufgebaut haben, gewähren sie diesen oft großzügige Lieferantenkredite und Zahlungsziele. Schlittert nun einer dieser Großkunden in die Insolvenz, kommt es bei dessen Lieferanten aufgrund hoher Ausfälle oft zu Folgekonkursen. Erhöht wird die Gefahr noch dadurch, dass kleine Unternehmen gar nicht so selten von einem einzigen großen Abnehmer abhängig sind und daher ein hohes Klumpenrisiko tragen.

Im Gegensatz zu Großkonzernen wissen KMU und EPU zudem häufig nicht über die Existenz von Kreditversicherungen Bescheid, obwohl eine Absicherung als Prävention relativ günstig möglich wäre. Androsch empfiehlt nicht versicherten Unternehmen, zumindest die Bonität des Geschäftspartners ständig im Auge zu behalten, auch wenn die Zusammenarbeit jahrelang hervorragend funktioniert und ohne Komplikationen verläuft. Im Ernstfall würden sich die Ereignisse allerdings erfahrungsgemäß relativ rasch überschlagen, daher sei Prävention in der Regel der einfachste Weg. (PA/red)

⇒ Zur Page der A.C.I.C.

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FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

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Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

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