13.03.2023

4-Tage-Woche: Gesetzesentwurf im US-Kongress

Der demokratische Representative Mark Takano will die 4-Tage-Woche zum US-weiten Gesetz machen und befeuert damit die Diskussion.
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Capitol Repräsentantenhaus Kongress Senat 4-Tage-Woche Die Abgeordneten im Capitol in Washington befragen heute die Chefs von Amazon, Apple, Google und Facebook zum Thema Marktmacht - allerdings per Video-Konferenz
Das US-Capitol in Washington | (c) Adobe Stock - Daniel

40 Stunden in vier statt bislang fünf Tagen. Oder doch 35 Stunden in vier Tagen? In Unternehmen werden auch hierzulande aktuelle verschiedene Optionen der 4-Tage-Woche bei voller Bezahlung getestet. Den Schritt, tatsächlich um einen ganzen Arbeitstag auf 32 Wochenstunden Normalarbeitszeit zu reduzieren, geht kaum jemand. Genau das will Mark Takano. Und zwar als bundesweites Gesetz für die gesamten USA. Der Kalifornier sitzt für die Demokraten im US-Repräsentantenhaus und hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht.

„Aus einer anderen Zeit stammende Arbeitsnormen mit gesundem Menschenverstand ändern“

Unterstützt wird er dabei von nationalen und internationalen Arbeitsorganisationen und 4-Tage-Woche-Initiativen. Konkret soll laut dem Entwurf künftig ab der Überschreitung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden die Überstundenregelung greifen. „Die Arbeitnehmer:innen im ganzen Land sind dabei, ihre Beziehung zur Arbeit neu zu definieren – und unsere Gesetze müssen dem folgen. Wir haben die Möglichkeit, die aus einer anderen Zeit stammenden Arbeitsnormen mit gesundem Menschenverstand zu ändern“, schreibt Takano in einer Erklärung zum Gesetzentwurf.

Mehrere Gründe für 4-Tage-Woche

In einem Interview mit der Washington Post nennt Takano die Covid-Pandemie, als entscheidenden Auslöser für das Überdenken der Arbeitszeiten, bringt aber noch weitere Erklärungen. „Wir haben in den letzten Jahrzehnten einen enormen technologischen Wandel erlebt, der zu produktiveren Arbeitnehmer:innen geführt hat, aber diese Produktivität hat sich nicht in besseren Arbeitsbedingungen oder Arbeitszeiten niedergeschlagen […]. Als Gesellschaft können wir definitiv Entscheidungen treffen, um die Work-Life-Balance zu ändern und zu verbessern, sodass Gesundheit und Glück gesteigert werden können, ohne die Produktivität zu verringern“, so der Repräsentant.

(Ausgerechnet) Richard Nixon als Vordenker

Die Diskussion sei zudem nicht neu. Nur zwei Jahrzehnte nach der Einführung der 40-Stunden-Woche habe der spätere US-Präsident Richard Nixon (Republikaner) als Vizepräsidentschaftskandidat die Einführung der 4-Tage-Woche als „später einmal unvermeidbar“ eingeschätzt. Takano räumt gegenüber der Washington Post aber auch Hürden ein. Bei intelektuellen Tätigkeiten sei es für die meisten Menschen verständlich, dass eine höhere Anzahl von Arbeitsstunden nicht zwangsläufig zu einer höheren Leistung führe. Bei Fließbandarbeiten sei das nicht so und man müsse eine Regelung treffen, um sicherzustellen, dass die Arbeitszeitreduktion nicht zu geringerer Bezahlung führe.

„Ich glaube, dass es möglich ist“, sagt der Repräsentative. Eher unmöglich erscheint aus heutiger Sicht, dass der Gesetzesentwurf im US-Kongress eine Chance hat. Wohl aber befeuert er die aktuelle Diskussion zur 4-Tage-Woche, die auch in Österreich geführt wird, zusätzlich.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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