28.02.2020

4 Grundregeln für die Digitalisierung im Marketing

Im Gastbeitrag gibt Wolfgang Erlebach von Premedia Tipps, wie mit der Digitalisierung im Marketing umzugehen ist und erklärt, warum diese nur abteilungsübergreifend gelingen kann.
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Premedia: Wolfgang Erlebach beschreibt 4 Grundregeln zur Digitalisierung im Marketing
(c) Premedia: Wolfgang Erlebach
kooperation

Das neue Jahr hat uns bereits fest im Griff und unsere ambitionierten Ziele verblassen allmählich im Lärm und in der Hektik des Arbeitsalltags. Das gilt auch für viele Marketingabteilungen, in denen die Digitalisierung an erster Stelle der Agenda steht. Diese weitreichende Veränderung erfordert Mut, ist aber essenziell, um nicht von der Konkurrenz überholt zu werden, sondern selbst die Rolle als Innovationsführer einzunehmen. Marketing-Teams, die auch in Zukunft federführend sein möchten, sind gut beraten, vier wichtige Grundregeln der Digitalisierung im Marketing zu beachten. Diese unterstützen dabei, die Segel für 2020 und die weitere Zukunft richtig zu setzen.

+++ Customer Centricity „nicht als alleinige Aufgabe des Marketings sehen“ +++


Event-Tippzur Digitalisierung im Marketing: Future of Marketing 2020

Von 4. bis 5. März 2020 findet der alljährliche Future of Marketing-Kongress statt. Das Schloss an der Eisenstraße in Waidhofen an der Ybbs (Niederösterreich) bildet den Treffpunkt für die führenden Köpfe der heimischen Marketing-Landschaft. Auch Wolfgang Erlebach, Geschäftsführer des IT-Dienstleisters für Marketing Premedia, der Kunden wie die XXXLutz-Gruppe, Trodat und Wüstenrot bei der Digitalisierung im Marketing betreut, tritt auf. Im Rahmen seiner Keynote gibt er Einblicke in das Potential, das in der Beziehung zwischen Marketing und IT liegt.

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Digitalisierung im Marketing: unterschiedliche Geschwindigkeiten

Die Reaktionsgeschwindigkeiten der Marketer auf die digitale Transformation sind äußerst unterschiedlich: Während manche bereits seit Jahren mit einer erfolgreichen Strategie agieren, etwa durch die Einführung von Marketing-Technologien, beginnen andere erst zu ahnen, dass auch sie von diesem größten Wandlungsprozess seit der Industrialisierung betroffen sein könnten. Allerdings ist Österreich auf dem richtigen Weg – zumindest einer aktuellen Studie der Wirtschaftskammer Österreich zufolge, laut der das Digitalisierungsniveau von Österreichs Klein- und Mittelunternehmen 2019 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen ist. Für ein Marketing-Jahr 2020 am Puls der Zeit lassen sich vier Grundsätze der Digitalisierung im Marketing zusammenfassen:

1. Marketing und IT müssen wie Topf und Deckel sein

Im Zeitalter von datengetriebener Kommunikation steht und fällt Marketing mit der IT. Die Kommunikation zwischen den beiden Abteilungen würde so mancher allerdings noch als etwas holprig bezeichnen. Der Marketer sollte den „IT-ler“ weniger als Konkurrenten sehen, sondern vielmehr als Verbündeten, der dabei unterstützt, sich vom projektgetriebenen „Smooth Talker“ zum prozess- und datengetriebenen „Smart Listener“ zu wandeln, um relevante Dialoge mit Kunden aufzubauen.

Für zukunftsorientierte Marketer ist es empfehlenswert, sich mehr als ein Basis-Wissen an IT anzueignen – denn wer nichts weiß, muss alles glauben. Das Potential aus der Zusammenarbeit zwischen Marketing- und IT-Entscheidern ist noch nicht einmal annähernd ausgeschöpft und auch das Berufsbild wird sich wandeln. Marketingmanager mit fundierten IT-Kompetenzen und Offenheit für digitale Entwicklungen sind gefragter denn je.

2. Dem Daten-Dschungel Herr werden

Marketing-Experten ist längst klar, dass Werbung nicht mehr wie früher, nach altbewährtem Rezept, funktioniert – man nehme ein attraktives Model, mit möglichst wenig Kleidung, oder ein Kätzchen, dazu ein Produkt, und am nächsten Tag erinnert sich jeder an den TV-Spot oder das Plakat. Auch die Zeiten, in denen alle Personen durch breite Streuung gleich angesprochen wurden – nach dem Gießkannenprinzip – sind definitiv vorbei.

Heute wird Kommunikation gemäß dem Motto „Daten sind das Gold des digitalen Zeitalters“ gestaltet. Es werden Daten gesammelt, um die Kundenbedürfnisse besser zu verstehen, mittels individueller Ansprache zu begeistern oder Verkaufsprozesse zu optimieren. Die Herausforderung liegt mittlerweile allerdings darin, die gesammelten Daten auch gewinnbringend zu nutzen und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Dies kann nur technologiegetrieben funktionieren. So mancher Marketer mag sich zwar noch dagegen sträuben, sein Budget in Software-Lösungen zu investieren, vor allem da meist kein sofortiger Return on Investment sichtbar ist. Die Verweigerung des Fortschritts ist hier aber die falsche Reaktion.

Eine weitere Problematik, mit der viele Marketingabteilungen in der Digitalisierung im Marketing täglich kämpfen, ist der altbekannte Content-Dschungel, der sich aus den zunehmenden Mengen an bespielbaren Kanälen ergibt. Hier schafft beispielsweise ein sogenannter Marketing Content Hub Abhilfe. Damit ist eine zentrale Verwaltungs- und Steuerungsplattform gemeint, die alle Inhalte kanalunabhängig speichert, strukturiert aufbereitet und anschließend personalisierte Kundenansprache auf effiziente Weise ermöglicht.

3. Analoges schrittweise digital denken

Würde man bösen Zungen glauben, wäre Print-Marketing bereits seit Jahren tot. Für viele Branchen hat das Gedruckte allerdings immer noch große Relevanz. Die Welt löst sich nicht in Pixel auf, sondern das Analoge wird im digitalen Wandel neu inszeniert, um zu überleben. So sind Marketing-Manager, die analoge Marketinginstrumente digital denken, auch künftig auf dem richtigen Weg.

Am Beispiel des führenden heimischen Holzhandelsunternehmens J.u.A. Frischeis zeigt sich, dass dies funktionieren kann. Durch den Einsatz systemgestützter, maßgeschneiderter Software konnten Zeit und Kosten reduziert sowie Arbeitsprozesse merklich verbessert werden. So wird nun bei der Katalogerstellung 50 Prozent der Zeit eingespart – zwischen Planung und fertigem Katalog liegen nur mehr Tage und nicht, wie vor Einführung des Systems, Wochen.

4. Digitalisierung im Marketing: Über den Tellerrand blicken

Digitalisierung kratzt an der Unternehmenskultur. Eine große Herausforderung ist, dass sich digitale Prozesse nur selten flexibel und einfach auf das traditionelle Geschäft und die bestehenden Strukturen übertragen lassen. Entsprechend hoch ist der Druck für Marketer, die klassischen Geschäftsmodelle auch kritisch zu hinterfragen und anzupassen. Wer noch am Anfang der digitalen Transformation steht, ist gut beraten, Expertise von außen zu holen, um Prozesse der Digitalisierung im Marketing zu initiieren und die Belegschaft möglichst gut einzubeziehen. Bei großen internationalen Playern ist es zudem Usus, abteilungsübergreifende Teams zu schaffen, die für die Innovationsausrichtung im Marketing verantwortlich zeichnen. Eine wichtige Schlüsselfunktion sollte dabei ein Chief Digital Officer einnehmen, der als Digitaler Leader auf Geschäftsführungsebene den Wandel verantwortet und vorantreibt.


Über Wolfgang Erlebach

Wolfgang Erlebach studierte Wirtschaftsinformatik an der JKU Linz und greift auf über 15 Jahre Führungserfahrung in verschiedenen Managementpositionen zurück. Überwiegend war er in den Bereichen IT-Business, Online-Marketing und E-Commerce tätig. Zuletzt war der IT-Experte als Geschäftsführer der Tourismus Technologie GmbH (TTG) beschäftigt, bevor er 2014 als Geschäftsführer bei Premedia einstieg. Seitdem leitet er die Geschicke des IT-Dienstleisters und zeichnet insbesondere für die Bereiche Strategie sowie Sales und Marketing verantwortlich.

Über Premedia

Die Premedia GmbH wurde 1985 in Wels, Oberösterreich, von Manfred Rumpl gegründet. Der eigentümergeführte IT-Dienstleister unterstützt Unternehmen bei der Nutzung effizienter Marketingprozesse und Implementierung passgenauer Marketingtechnologien. Dabei hat sich Premedia auf zwei Standbeine spezialisiert, die stark ineinandergreifen: Marketing-Technologie und Marketing-Produktion. Marketing-Technologie beschäftigt sich mit Marketing Content Management und Print-Publishing-Automatisierung. Marketing-Produktion umfasst die Bereiche hochvolumiger Bildmanipulation/CGI (Computer Generated Imagery) & DTP, web2print-Portale sowie Printmanagement. Derzeit ist Premedia in 15 Ländern tätig und beschäftigt 100 MitarbeiterInnen an zwei Standorten in Österreich, wobei der Hauptsitz in Wels liegt. Die Geschäftsführung wird neben dem Gründer Manfred Rumpl von Wolfgang Erlebach und Norbert Füruter wahrgenommen. Zu den Kunden von Premedia zählen insbesondere international tätige Großunternehmen wie Rosenbauer, Trodat, Wüstenrot oder die XXXLutz-Gruppe.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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AI Summaries

4 Grundregeln für die Digitalisierung im Marketing

  • Marketing-Teams, die auch in Zukunft federführend sein möchten, sind gut beraten, vier wichtige Grundregeln der Digitalisierung im Marketing zu beachten.
  • Im Zeitalter von datengetriebener Kommunikation steht und fällt Marketing mit der IT.
  • Gesammelten Daten auch gewinnbringend zu nutzen und die richtigen Schlüsse zu ziehen, kann nur technologiegetrieben funktionieren.
  • Marketing-Manager, die analoge Marketinginstrumente digital denken, sind auch künftig auf dem richtigen Weg.
  • Der Druck für Marketer ist groß, die klassischen Geschäftsmodelle kritisch zu hinterfragen und anzupassen.

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4 Grundregeln für die Digitalisierung im Marketing

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  • Der Druck für Marketer ist groß, die klassischen Geschäftsmodelle kritisch zu hinterfragen und anzupassen.

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