05.04.2023

3D-Scanner statt Nacktscanner an Flughäfen: Das wird alles gefilzt

Nie wieder lange Schlangen vor den Sicherheitskontrollen am Flughafen? Ein neuer Scanner verspricht effizientes und schnelles Durchleuchten.
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An Flughäfen sollen die Schlangen wieder kürzer werden. (C) AdboeStock
An Flughäfen sollen die Schlangen wieder kürzer werden. (C) AdboeStock

Am 31. Dezember 2009 war die Aufregung in Europa groß. Der Amsterdamer Flughafen Schipol führte einen Nacktscanner beim Security-Check ein und die Wogen gingen hoch. Schnell gab es Debatten über die körperliche Unversehrtheit bzw. Privatsphäre. Wer hoch hinaus wollte, musste sich zuerst ordentlich durchleuchten lassen. Mehr als zehn Jahre später setzen mehrere Flughäfen Europas auf neue Geräte, die Reisende besser und effizienter kontrollieren sollen. Dieses Mal dürfte der Aufschrei weniger groß sein, denn die Passagier:innen dürften vom neuen Scanner profitieren.

3D-Scanner gewährt Einblicke ins Gepäck

Eines vorne weg: Die neuen Scanner an Europas größten Flugplätzen sind keine Nacktscanner. Zwar gab es nach der Einführung in Amsterdam mehrere Debatten und eine legislative Entscheidung, dass die Scanner grundsätzlich erlaubt sind. In Österreich stießen sie jedoch nie auf sonderliche Beliebtheit. Eine 2010 durchgeführte Umfrage mit 1.037 Befragten ergab, dass für 90 Prozent der Österreicher:innen ein Nacktscanner am Flughafen zu weit geht.

Die neuen Scanner, die bereits Mitte 2024 flächendeckend an allen Flughäfen in London eingeführt werden, sind 3D-Scanner, die Sicherheitskräften einen tiefen Einblick in Gepäcktaschen gewähren sollen. Der Hintergrund: Während der Pandemie kündigten viele Airlines ihre Mitarbeiter:innen. Mit wieder gestiegener Reisefrequenz kehrten diese aber nicht zurück.

Schlangen sollen kürzer werden

So bildeten sich lange Schlangen vor den Sicherheitskontrollen, die das Personal und die Passagier:innen zunehmend stressten. Die neuen Scanner sollen dafür sorgen, dass Fluggäste Trinkflaschen, Zahnpastatuben und Co. nicht mehr extra verpackt aus dem Handgepäck zerren müssen. Die Flughafen-Verantwortlichen erhoffen sich durch die neuen Scanner eine erhebliche Zeitersparnis.

Bilder von langen Schlagen an den Airports Europas sollen somit der Vergangenheit angehören. Die Geräte sollen nämlich die Beschaffenheit und Oberfläche des Kofferinhalts durchleuchten können. Auch Laptops könnten somit in der Tasche verstaut bleiben.

Wien zögert noch

Die Privatsphäre bleibt dann für alle, die nicht gerade eine Handfeuerwaffe mitführen, weitgehend gewährt. Laut BBC-Bericht verursachen Passagier:innen, die beim Securitycheck Gegenstände nicht aus ihrem Handgepäck nehmen, die größten Verzögerungen.

Der neue Scanner erfreut sich daher immer größerer Beliebtheit. London Heathrow testet die Technik seit 2017 und dürfte sie nun beibehalten. Ebenfalls auf den Trend aufgesprungen sind die Flughäfen John F. Kennedy Airport (in New York), Amsterdam Schiphol, der Pariser Flughafen Orly sowie der größte Flughafen Europas in Frankfurt.

In Wien würde man noch zuwarten. Wie der Standard berichtet, gebe es derzeit nur vereinzelten Gebrauch der Systeme. Denn der Nachteil der neuen Scanner ist klar: der Stromverbrauch ist enorm. Ob ein flächenweiter Einsatz sinnvoll ist, will man in Schwechat erst prüfen, wenn die Süderweiterung von Terminal drei abgeschlossen ist. Damit ist im Jahr 2027 zu rechnen. In Wien seien die Passagier:innen aber ohnehin zufrieden. 84 Prozent der Fluggäste warten weniger als fünf Minuten bei der Kontrolle, 98 Prozent weniger als zehn Minuten.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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