16.02.2026
KONKURSANTRAG

3,9 Mio. Euro offene Forderungen: 123-Transporter-Pleite zieht Fuhrparkbetreiber mit

Das steirische Unternehmen Weba hatte 370 Lieferwägen an 123 Transporter vermietet. Im Konkursantrag wiederholt es einige der Vorwürfe gegen das Startup. Offene Forderungen in Millionenhöhe sieht es als "uneinbringlich".
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Die Sharing-Lieferwägen gehören Flottenpartnern des Startups | (c) 123-Transporter
(c) 123-Transporter

Vorwürfe von Kund:innen – auch öffentlich gestärkt durch Verbraucherschutzverbände und die Arbeiterkammer – hatte es bereits länger gegeben. Vergangenes Jahr kam es beim niederösterreichischen Startup 123 Transporter (123 Shared Mobility GmbH) dann zum dicken Ende: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) brachte mehrere Klagen ein, große Partner wie Obi und Hornbach zogen sich zurück (brutkasten berichtete). Im Oktober folgte schließlich der Insolvenzantrag – zunächst wollte man sanieren, wenig später wurde aber gerichtlich die Schließung beschlossen.

Schon damals meldete sich auch der Flottenbetreiber, die steirische Weba GmbH, zu Wort, bei dem 123 Transporter seine Lieferwägen gemietet hatte. Man widersprach der Darstellung des Startups, die Insolvenz durch einen angeblich „vertragswidrigen“ Abzug der Fahrzeuge hervorgerufen zu haben und sah sich selbst mit erheblichen Problemen konfrontiert. Diese führten nun zu einem eigenen Konkursantrag, wie die Kreditschutzverbände verlautbaren.

Weba wiederholt in Konkursantrag Vorwürfe

Im Insolvenzantrag werden von Weba einige der umfassenden Vorwürfe wiederholt, die gegenüber 123 Transporter bestehen. „Kautionen wurden nicht bzw. nur nach ausdrücklicher Anforderung und stark verspätet zurückbezahlt. (…) Die 123 Shared Mobility GmbH hat auch damit begonnen, vermeintlich vom Kunden verursachte Schäden doppelt zu verrechnen oder ihn mit einer Strafzahlung zu belegen, wenn sich aus den aufgezeichneten Fahrzeugdaten beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen ergeben haben. Dies unabhängig davon, ob es für diese Übertretung einen Strafzettel gegeben hat oder nicht“, wird in der Tagezeitung Kurier aus dem Weba-Antrag zitiert.

Gegenteilige Darstellung zum Ende der Zusammenarbeit

Weba hatte die 370 Fahrzeuge selbst geleast und an 123 Transporter vermietet. Laut Antrag soll die 123 Shared Mobility GmbH Ausgangsrechnungen des steirischen Unternehmens bereits eine Zeit lang ungerechtfertigt gekürzt und verspätet überwiesen haben. Im vergangenen August habe das Startup dann den Flottenpartnervertrag „fristwidrig und ungerechtfertigt gekündigt“. Diese Darstellung widerspricht also diametral jener von 123 Transporter, das diese angeblich auch bestreitet.

Sanierungskonzept gescheitert, 3,9 Mio. Euro offene Forderungen „uneinbringlich“

Zunächst habe man sich mit der Leasinggesellschaft auf ein erstes Sanierungskonzept geeinigt, heißt es von Weba weiter. Diese habe einen Teil der Fahrzeuge eingezogen und verwertet. Mit dem Rest habe man das Geschäftsfeld neu bearbeiten wollen. „Es hat sich jedoch herausgestellt, dass die Umsatzentwicklungen hinter den Erwartungen zurückblieben. Dies ist einerseits auf die Nachwirkungen des Umgangs der 123 Shared Mobility GmbH mit deren Kunden zurückzuführen, andererseits auch auf saisonale Gründe“, heißt es im Antrag laut Kurier weiter.

Die offenen Forderungen gegenüber 123 Transporter in Höhe von 3,942 Millionen Euro seien „uneinbringlich“. Entsprechend brachte das steirische Unternehmen nun einen Konkursantrag ein. Eine Fortführung in Form einer Sanierung ist also aktuell nicht geplant. Die Entscheidungsfindung sei aber noch nicht abgeschlossen, heißt es im Kurier.

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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