22.02.2018

3 Monate zur DSGVO: Ein Lagebericht mit Schreckgespenstern

Ab 25.Mai ersetzt die von der EU 2016 beschlossene Datenschutz-Grundverordnung alte Rechtsgrundlagen und bringt Neuerungen. Für Unternehmen heißt das Endspurt in internen Projekten. Es drohen ihnen hohe Strafen, gefordert wird viel.
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DSGVO
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“Maximal 40 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich ernsthaft mit dem Thema”, sagt Rechtsanwalt Philipp Summereder. Summereder betreut mit seiner Kanzlei Unternehmen, Städte und Gemeinden in der praktischen Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Er ist Vorstand im Verein DAVITS aus Linz, der es sich auf die Fahnen geschrieben hat, eine “Instanz und Clearingstelle für angewandte Web- und Netzwerksicherheit” zu sein.

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Neue Rechte für den privaten Nutzer

Für den Nutzer am heimischen Laptop ändert sich auf den ersten Blick wenig. Dabei werden der Person und ihren personenbezogenen Daten von der DSGVO wichtige, neue Rechte eingeräumt. Neben Betroffenenrechten und Schadensersatzbestimmungen sind das die Rechte zur Datenportabilität oder ein erweitertes Recht auf “Vergessen werden”.

In der Theorie darf in Zukunft jeder Kunde auf ein Unternehmen zugehen und einen lückenlosen Datenauszug über seine Person verlangen, um damit direkt zur Konkurrenz zu wechseln. Das Thema Profiling wird geregelt, die Rechte zur Datenlöschung für den Betroffenen verbessert.

“Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen”

Unternehmenspflichten in der DSGVO-Praxis

Geändert hat sich auch, dass die Verantwortung für Datensicherung in die Hände der Unternehmen gelegt wird. Die Meldepflicht und das Registrierungsverfahren bei der Datenschutzbehörde werden abgeschafft. “Wer seine Pflichten bislang erledigt hat, hat damit auch jetzt nicht mehr viel Arbeit. Wer bislang nichts getan hat, wird bis Mai ein wenig schwitzen”, sagt Summereder dazu.

In der Praxis sind die Anwendungsbereiche vielfältig und betreffen auch die Personalabteilung. Jeder Bereich ist betroffen, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden. Unternehmen müssen einen lückenlosen Gesamtüberblick über ihre verschiedenen Datenquellen und Zwecke der Datenverarbeitung abliefern, ansonsten drohen ihnen Strafen in Millionenhöhe.

Ausnahmeregelungen für kleinere Unternehmen

Da stellt sich die Frage, warum sich laut Summereder maximal 40 Prozent der Unternehmen damit beschäftigen. Erst recht, wenn das Thema seit April 2016 am Tisch liegt und das in einer Zeit, wo Datenschutz viele Menschen beschäftigt. Es mag an Unsicherheit liegen, ob und wie stark auch der kleine Unternehmer oder die kleine Unternehmerin von nebenan betroffen ist?

Die DSGVO sieht eine Ausnahmeregelung für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern vor, “es sei denn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich oder es erfolgt eine Verarbeitung besonderer Datenkategorien.”

Der Umfang dieser Ausnahme und die Anwendung ist aber umstritten. In der Zeitschrift “Aufsichtsrat aktuell” empfiehlt EY-Rechtsanwalt Johannes Peter Gruber Unternehmen ab 20 Mitarbeitern eine oder einen Datenschutzbeauftragten.

Das DSG 2018 und Öffnungsklauseln

Im Zuge der Einführung der DSGVO werden den nationalen Gesetzgebern Öffnungsklauseln eingeräumt. Sie gewähren Spielraum in der Umsetzung der DSGVO, u.a.:

  • Ausnahmen von der Löschungsverpflichtung von Betroffenendaten
  • Beschränkungsmöglichkeiten der Betroffenenrechte
  • Ausnahmen von der Verpflichtung zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn die Verarbeitung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht

Hierfür wurde in Österreich das Datenschutz-Anpassungsgesetz (DSG 2018) entwickelt, eine Novelle des DSG 2000.

  • Es präzisiert die Regelungen für Datenschutzbeauftragte im Unternehmen oder zum Datengeheimnis in Personalabteilungen
  • Für Minderjährige legt es das Mindestalter zur Einwilligung in datenverarbeitende Angebote auf 14 fest
  • Es erleichtert Unternehmen die Löschung oder Berichtigung von Daten, wenn das aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nur zu bestimmten Zeitpunkten erfolgen kann.

Der Goldrausch und die Angst vor Klagen

Gegründet wurde der Verein DAVITS im September 2016 und ist nicht der einzige seiner Art. Andere Projekte wie das DatenCockpit vom Zentrum für Verwaltungsforschung oder das Bundesrechenzentrum mit seinem Web-Tool “DataReg” entwickeln IT-Lösungen und beraten zur Erfüllung der Dokumentationspflichten aus der DSGVO.

Philipp Summereder warnt in diesem Kontext vor “vermeintlichen Experten, die auf Kosten von Unternehmen in einer Art Goldrausch schnelles Geld machen wollen”. Es stehen Schreckgespenster im Raum wie “Klagevereine, um durch zweckwidrige Nutzung von Betroffenenrechten Geld zu lukrieren.”

Privacy by design & default.

Klar ist, das jedes Unternehmen langfristig von der DSGVO betroffen ist. Wird die viele Arbeit die Neuerungen der DSGVO also wert sein und zum Schutz von persönlichen Daten beitragen? Es geht um “eingestaubte Prozesse im Unternehmen”, führt Summereder aus.

Automatisierte Systeme der Datenverarbeitung sollen in Zukunft Privacy by Design und Privacy by Default garantieren:

  • Einerseits sollen sie by design so entwickelt sein, dass personenbezogene Daten zuverlässig geschützt sind
  • Andrerseits sollen in Standardeinstellungen by default vom Nutzer keine Daten übertragen werden. Was das für Tracking-Tools oder Suchmaschinen im Detail bedeutet, bleibt unklar
  • In der Informationssicherheit werden internationale Standards wie die ISO/IEC 27000-Normenreihe empfohlen

Quo vadis, Datenschutz?

Die Baustellen sind vielfältig und die Diskussionen reichen vom Reizthema Cookies über Online Tools zum Tracking & Remarketing bis hin zu öffentlich verfügbaren Daten, wie man sie im Telefonbuch oder Handelsregister findet.

Wer seine Daten wirklich schützen möchte, wird wohl auch in Zukunft nicht umhin kommen selbst aktiv zu werden und zu Lösungen wie dem Tor-Browser, VPNs oder Proxyservern zu greifen.

Unternehmen müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, auf welche Dienstleister sie zurückgreifen und sich vertraglich absichern lassen. Mögliche Hackerangriffe und Systemfehler verpflichten sie eine “Data Breach Notification” vorzubereiten, um in 72 Stunden zu reagieren, wenn personenbezogene Daten verletzt werden. Philipp Summereder meint, der Grundtenor in drei Monaten zur Einführung der DSGVO wird positiv sein.

Es geht um Data Due Dilligence – die notwendige Sorgfalt im Umgang mit Daten. 84 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen meinen in einer Studie von Integral, es ist wichtig für sie, dass der Staat sich aktiv um Datenschutz kümmert. 47 Prozent sind der Ansicht, sie sind selbst für diesen Schutz verantwortlich.

Es wird sich zeigen, wie viele Menschen ihre neuen Rechte ab 25. Mai tatsächlich nutzen und wie Unternehmen in der Lage sind, mit einem Verfahrensverzeichnis Auskunft über ihre Datenverarbeitungstätigkeiten zu erteilen.

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Universität Innsbruck, Spin-offs
(c) Universität Innsbruck

Vergleicht man die österreichische Spin-off-Landschaft mit jener anderer Länder, erweist diese sich als mager – wären da nicht diverse heimische Universitäten, die proaktiv Spin-offs fördern, wie brutkasten berichtete. Die Universität Innsbruck gilt als einer dieser Innovationstreiber.

Spin-offs in Deutschland

Eine Studie aus dem Oktober 2023 zur Entrepreneurship Performance deutscher Hochschulen ermittelte die Anzahl an Gründungen aus Hochschulen von 2014 bis 2022 und weist diese Werte für die 20 am höchsten gerankten Universitäten in Deutschland aus. Zusammen waren diese 20 Universitäten Ursprung von knapp 4.800 Startups. Dabei gibt es eine ausgeprägte Spitzengruppe mit der TU München (810 Startups) ganz vorne, gefolgt mit weitem Abstand von der TU Berlin (466) und dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT, 321).

Hierzulande hat sich die Universität Innsbruck seit der Gründung ihrer Beteiligungsgesellschaft im Jahr 2008 über die Uni-Holding an 39 Spin-offs beteiligt. Durch die neu gegründeten Unternehmen wurden seither mehr als 200 neue Arbeitsplätze geschaffen.

“Der Ansatz der Universität Innsbruck, akademisch getriebene Spin-offs wirksam zu unterstützen, zeigt Früchte”, sagt Rektorin Veronika Sexl. “Durch die Unternehmen wird spezialisiertes Grundlagenwissen zum Wohle der Gesellschaft transformiert und diesen strategischen Ansatz werden wir auch in Zukunft weiter forcieren.” Neben Studienangeboten im Bereich Entrepreneurship und dem gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Tirol betriebenen Gründungs- und Innovationszentrum InnCubator stellt die 2008 gegründete Beteiligungsgesellschaft Uni-Holding ein Kernelement der Strategie dar.

AQT und ParityQC als Aushängeschilder

Aktuell hält die Uni-Holding 23 Beteiligungen an Ausgründungen aus der Universität Innsbruck. Diese Unternehmen sind in den Bereichen Digitalisierung, Finanzen, Gesundheit, Ökologie und Technologie tätig. Neben den renommierten Ausgründungen im Bereich der Quantentechnologien – AQT und Parity QC – beschäftigt sich etwa das junge Spin-off QND – Quantum Network Design mit der Simulation von Quantennetzwerken, um die wesentlichen Grundsteine für eine industrielle Implementierung zu legen.

Beispiele der Innsbrucker Spin-offs

Innfoliolytix wäre ein weiteres Beispiel der Spin-off-Strategie: Das Startup macht Kapitalmarktanleger:innen aktuelle Forschungsergebnisse in Form von quantitativen Anlagestrategien zugänglich. Die Universitätsprofessoren Matthias Bank und Jochen Lawrenz vom Institut für Banken und Finanzen sind an der gemeinsamen Gründung und Entwicklung des Unternehmens mit der BTV AG und der Universität Innsbruck beteiligt; seit 2024 gilt Innfoliolytix als eine FMA-lizenzierte Wertpapierfirma. Im November 2024 wurde der vom Startup beratene und von der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft verwaltete Fonds “Quant Global Plus” mit dem Österreichischen Dachfonds Award 2024 des GELD-Magazins in den Kategorien “Aktiendachfonds 1 Jahr” und “Aktiendachfonds 3 Jahre” ausgezeichnet.

KinCon biolabs wiederrum baut seine patentierte Plattformtechnologie weiter aus, um Pharmaunternehmen bei der Lösung medizinischer Herausforderungen, insbesondere bei Krebs und Morbus Parkinson, zu unterstützen. Das von Philipp Tschaikner und Eduard Stefan gegründete Unternehmen entwickelt eine zellbasierte Reportertechnologie, die strukturelle Veränderungen von schwer zu analysierenden Zielproteinen sichtbar macht. Wenn ein Wirkstoffkandidat an einen, spezifisch für das Zielprotein entwickelten Reporter bindet, beginnt der genetisch kodierte Reporter in den Zellen zu leuchten. Damit lasse sich die Wirksamkeit von Medikamentenkandidaten systematisch vorhersagen, sodass die Pharmaunternehmen neuartige Therapien schneller in die klinische Anwendung, d.h. zu den Patient:innen, bringen könnten.

Kartenspiel in USA lizenziert

Das von Physiker:innen an der Universität Innsbruck entwickelte Kartenspiel Seeker Chronicles konnte mittlerweile an den renommierten US-amerikanischen Spieleverlag Wise Wizard Games lizenziert werden. Es verbindet Wissenschaftsvermittlung mit Spielelementen. Dessen Erfinder:innen Hendrik Poulsen Nautrup, Lea Trenkwalder und Fulvio Flamini haben das Spin-off-Unternehmen OneStone Studios gegründet und arbeiten aktuell an Erweiterungen, einer digitalen Version des Spiels und mehreren neuen Spielen, alle mit dem Ziel, Wissenschaft der Gesellschaft näherzubringen.

Arbeitsbedingungen, Arbeitsorganisation und daraus resultierende Beanspruchungen mit dem Ziel zu betrachten, Arbeit “menschenzentriert” zu gestalten und hinsichtlich verschiedener Humankriterien in Unternehmen und Organisationen zum Wohle aller Beteiligten zu verbessern – das ist das Vorhaben von Humane Arbeit. Gegründet von Cornelia Strecker, Christian Seubert und Jürgen Glaser bietet das Spin-off arbeitspsychologische Beratung auf dem aktuellsten Stand wissenschaftlicher Forschung.

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