14.05.2021

Diese Starinvestoren sind bei der Kryptofirma 21Shares eingestiegen

Die für ihre Investments in disruptive Tech-Aktien bekannte Fondsmanagerin Cathie Wood und der Krypto-Influencer Anthony "Pomp" Pompliano sind nun beim Schweizer Krypto-Unternehmen an Bord.
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Cathie Wood, Gründerin von ARK Invest
Cathie Wood, Gründerin von ARK Invest | Foto: ARK Invest

Das Schweizer Finanzunternehmen 21Shares ist für seine Exchange Traded Products (ETPs) bekannt, die es Investoren ermöglichen, über klassische Börsen in Krypto-Assets zu investieren – ohne diese selbst in einer Wallet halten zu müssen. Auch an der Wiener Börse sind ETPs des Unternehmens mit Sitz im Kanton Zug gelistet. Nun hat 21Shares zwei Starinvestoren aus den USA an Bord geholt: Cathy Wood und Anthony „Pomp“ Pompliano.

Fondsmanagerin für Investments in disruptive Tech-Aktien bekannt

Wood, die Gründerin von ARK Invest, ist vor allem für ihre mitunter spektakulären Investments in und Prognosen zu disruptiven Tech-Aktien bekannt. 2019 sorgte sie beispielsweise mit der Aussage für Aufsehen, dass Tesla eine Bewertung von 1,4 Bio. US-Dollar erreichen werde – und erntete auch Kritik. Gleichzeitig erzielte sie jedoch vor dem Hintergrund des Tech-Booms im Vorjahr ernorme Renditen: 2020 verzeichneten etwa fünf der sechs ETFs des Unternehmens eine Performance von 100 Prozent oder mehr. Der Flagschiff-ETF ARK Innovation stieg zwischen März 2020 und Jänner 2021 sogar um über 300 Prozent. Seitdem ging es jedoch wieder abwärts, vom Jahreshoch fiel der Fonds wieder über 37 Prozent.

„21Shares beschreitet einen neuen Weg bei der Auflage von Krypto-ETPs und leistet Pionierarbeit zum Verständnis dieser neuen Anlageklasse“, sagte Wood in einem Statement. Sie sei begeistert, das Unternehmen dabei zu unterstützen. Wood wird nun auch Mitglied des Board of Directors beim Mutterunternehmen von 21Shares, Amun Holdings.

Wortgewaltige Kypto-Stimme auf Social Media

Anthony „Pomp“ Pompliano wiederum ist eine der wortgewaltigsten Krypto-Stimmen auf Social Media. Neben seinem Twitter-Acount mit 800.000 Followern betreibt auch einen YouTube-Kanal und einen Podcast. Außerdem gibt er einen täglichen, bezahlten Newsletter heraus, der 150.000 Abonennten aufweist. Wegen seiner teilweise zugespitzten Statements gilt „Pomp“ in der Krypto-Szene allerdings auch als umstritten. Nach eigenen Angaben hat Pompliano mehr 200 Mio. Dollar in Early-Stage-Startups investiert. Es sei schon seit einigen Jahren absehbar, dass 21Shares ein breites Investorenpublikum seine Krypto-Produkte erschließen werde, sagte der Neuinvestor in einer Pressemitteilung.

Erstes physisch unterlegtes Krypto-ETP 2018 aufgelegt

21Shares hatte 2018 das erste physisch unterlegte Kryptowährungs-ETP auf den Markt gebracht und bietet nach eigenen Angaben mittlerweile das weltweit größte Krypto-ETP-Portfolio an. Aktuell verwaltet das Untenrehmen mehr als 2 Mrd. US-Dollar in 14 Krypto-ETPs. Neben Bitcoin und Ethereum ermöglichen die Produkte auch Investments in andere Kryptowährungen wie Binance Coin, Tezos, Cardano oder Polkadot.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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