25.11.2020

Auch 2021 wird wieder in Bitcoin investiert, besagt eine Blockpit-Umfrage

Der Höhenflug des Bitcoin-Kurses nährt die Sorgen vor einer neuen Blase. Laut einer aktuellen Umfrage von Blockpit wollen aktuelle BTC-Investoren aber auch 2021 wieder investieren.
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Bitcoin Allzeithoch
(c) Adobe Stock / Jaruwan photo

Die Kryptowährung Bitcoin hat in der jüngsten Vergangenheit einen regelrechten Höhenflug erlebt. Derzeit liegt der BTC/USD-Kurs bei rund 19.000 Dollar – also nur noch knapp entfernt vom Allzeithoch von knapp 20.000 Dollar Ende 2017. Nach diesem Allzeithoch kam es bekanntermaßen zu einem Kurseinbruch, und auch nun warnen diverse Martbeobachter wieder vor eine Spekulationsblase.

Denn zwar haben nun vermehrt Großinvestoren Krypto-Investments – und somit vor allem Bitcoin – für sich entdeckt und werten dies zunehmend als digitalen Ersatz für Gold. Zugleich merken aber Kritiker unter anderem an, dass Bitcoin – im Gegensatz zu zum Beispiel Aktien – keine Fundamentalwerte zugrundeliegen. Außerdem wird befürchtet, dass sich die Geschichte des vergangenen Kurs-Crashs wiederholen könnte. Demgegenüber steht eine Umfrage von Blockpit, einem heimischen Anbieter für den Herkunftsnachweis und die Besteuerung von Kryptowährungen: Hier geben die 503 Befragten an, auch 2021 wieder in Bitcoin investieren zu wollen.

Auch 2021 wird wieder in Bitcoin investiert

Auf die Frage, ob die Teilnehmer im kommenden Jahr weiter in Kryptowährungen investieren wollen, antworteten 96,2% mit „ja“. 76,6 % sehen in Kryptowährungen „die Zukunft der Finanzen“ und tippen ebenfalls auf eine „weiter anhaltende Dominanz“ des Bitcoin (74,5%).

„Der aktuelle Kurssprung stützt sich definitiv auf die zahlreichen Entwicklungen der letzten Jahre, wenn es um Regulierung und zunehmende Akzeptanz in der Bevölkerung geht“, sagt Florian Wimmer, Geschäftsführer und Gründer von Blockpit: „Die aktuelle Rally wird vor allem von institutionellen Anlegern getrieben, für welche nun auch die Tore zum Kryptomarkt geöffnet wurden. Unsere Umfrageergebnisse bestätigen diese positive Entwicklung.“

Anleger glauben, dass der Kurs auch 2021 wieder steigt

Eine Mehrheit von 90,6% stimmte zudem der Aussage zu, dass der Kryptomarkt auch in 2021 weiter steigen wird. Als Folge planen 66,3% der Umfrageteilnehmer, den Anteil an Kryptoassets insgesamt in ihren Portfolios zu erhöhen. Neben dem starken Anteil von Investments in Bitcoin (79,1%) oder Altcoins (74,1%) wurden auch klassische Investmentprodukte wie Aktien (38%) als interessant für das Jahr 2021 erachtet. Nur ein sehr kleiner Anteil sieht in Immobilien (15,6%) und Edelmetallen (5%) ein lukratives Investment.

Investoren sehen die „Zukunft der Finanzen“…

Als Gründe für die Investition in Kryptoassets gaben 76,1% an, hier die „Zukunft der Finanzen“ zu sehen. 62,2% sind an der Technologie interessiert und 42,3% sehen den Bitcoin als „Digitales Gold“.

…und würden mehr investieren, wenn sie mehr Geld hätten

Ebenfalls von der Mehrheit wurde als Anreiz für weitere Investitionen der Wunsch geäußert, die Besteuerung (82,5%), die öffentliche Akzeptanz (74,1%) sowie die Regulierung (66,0%) von Kryptowährungen zu verbessern. In einer offen gestellten Frage gaben 9% der Befragten unabhängig voneinander an, dass sie sogar noch mehr in Krypto investieren würden, wenn sie nur mehr Geld hätten.

Die meisten investieren seit dem vorherigen Bitcoin-Hype

Der Großteil der Investoren (51,7%) investiert in den Bitcoin seit dem Jahr 2017 oder 2018. Deutlich weniger begannen damit zwischen 2009 und 2016 (27,8%) oder erst nach dem Jahr 2018 (20,8%).

Entgegen der Vorurteile gaben 56,6% der rund 500 Befragten an, die Kryptowährung länger als ein Jahr in ihrem Portfolio behalten zu wollen und 29,2% meldeten nur einige wenige Trades pro Jahr. Es handelt sich also laut dieser Umfrage oft um längerfristige Investments, weniger um Daytrading-Zockerei.

(c) Blockpit

Ein weiteres Ergebnis der Studie besagt, dass der Anteil von Kryptowährungen an den Gesamtinvestitionen entweder eher gering oder sehr hoch ist: 22,7% gaben an, nur bis zu 10% Kryptowährungen im Gesamtportfolio zu haben, während 34,0% mit über 50% des Portfolios in Krypto investiert sind. Insgesamt berichten 68,2% der Befragten bis zu 30% ihres Nettoeinkommens insgesamt in Finanzprodukte zu investieren.

Details zur Umfrage

Die Umfrage wurde Anfang November unter 503 Kunden des Kryptodienstleisters www.blockpit.io durchgeführt, allesamt Besitzer von Kryptowährungen. Männer waren mit 93% stark überrepräsentiert und gaben ihr durchschnittliches Alter mit 39 Jahren an (Frauen: 41 Jahre).

Rund die Hälfte der Teilnehmer besitzt mindestens ein Bachelor- (18,5%), Master- (27,8%) oder Doktorats- (3,6%) Abschluss einer Universität. Nur 20% der Befragten verfügen laut der Umfrage über mehr als € 65.000 netto pro Jahr. Der Großteil gibt an, mit bis zu € 45,000 netto jährlich in ihrem Haushalt auszukommen. Knapp 60% sind angestellt und 20,5% gaben eine selbstständige Tätigkeit an.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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