20.08.2018

2018 bereits im August Rekordjahr für Exits und Börsengänge von Unicorns

2018 gab es bereits mit August mehr Börsengänge und Exits von Unicorns als in den vorherigen Jahren. Der Großteil dieser Firmen kommt aus den USA und China.
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(c) fotolia.com - pimmimemom

Das Jahr ist noch lange nicht vorbei, trotzdem werden bereits Rekorde aufgestellt. Wie TechCrunch analysiert hat, liegt 2018, mit 23 Unicorn-Börsengängen und elf Unicorn-Exits, bereits im August weit vor den vorherigen Jahren. Nicht nur die Anzahl ist beeindruckend, sondern auch das Volumen der Verkäufe. Während es 2017 nur zwei Börsengänge von Unicorns gab, die über zehn Milliarden US-Dollar einbrachten, gibt es 2018 schon sechs. Tatsächlich könnte der Rekord im kommenden Jahr gleich nochmal gebrochen werden. Uber, Airbnb und andere Unicorns planen schon den Börsengang für 2019.

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2018 im Vergleich

Unter diesen Unicorns sind natürlich auch große und bekannte Namen. Xiaomi, Spotify und Dropbox sind unter jenen, die sich dieses Jahr für den Börsengang entschieden haben. Walmart hat Flipkart um 16 Milliarden US-Dollar gekauft – der bisher größte Exit des Jahres. Der größte Exit im Jahr 2017 hingegen, war ein Deal um „nur“ 3,7 Milliarden Dollar.

(c) crunchbase

USA mit 7 Unicorn-Exits und 9 Börsengängen

Die besagten Unicorns kommen ebenso aus den verschiedensten Regionen. Die USA liegen mit 7 Exits und 9 Börsengängen zwar was die Anzahl anbelangt an der Spitze der Statistik. Die größten Volumen gab es aber andernorts. Unter den sechs Unternehmen die sich für den Börsengang entschieden haben, die mehr als zehn Milliarden Dollar wert sind, ist nur eines amerikanisch, nämlich Dropbox. Dieses ist mit einem Wert von 11,7 Milliarden US-Dollar auch nur knapp dabei. Ebenso dabei ist das niederländische Unicorn Adyen und der schwedische Musik-Streaming-Service Spotify.

(c) crunchbase

China auf der Überholspur

Der Rest dieser Liste wird von chinesischen Firmen ausgefüllt: Xiaomi, Pinduoduo und iQiyi. Ansonsten liegen alle anderen Regionen weit hinter den beiden marktführenden Ländern. Experten gehen davon, dass China schon bald die USA auch in der Anzahl der Unicorn-Exits und -Börsengängen überholen könnte. Der Tech-Markt in China wächst rapide, was unter anderem auf die hohe Inlandsnachfrage zurück zu führen ist. Allerdings ist die chinesische Bevölkerung Umfragen zufolge auch, im Gegensatz zum Rest der Welt, eher bereit, persönliche Daten für Produktoptimierungen preis zu geben. Sollten die amerikanischen Markt-Giganten Uber und Airbnb den angekündigten Börsengang kommendes Jahr tatsächlich umsetzen, könnten die USA kommendes Jahr dennoch noch einmal die Nase vorne haben.

(c) crunchbase

+++ Liste der Börsengänge von Unicorns im Jahr 2018 auf crunchbase +++

+++ Liste der Exits von Unicorns im Jahr 2018 auf crunchbase +++

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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