08.02.2022

„2 Minuten 2 Millionen“: Eine Million Euro für Gründer aus Oberösterreich

In dieser Folge von "2 Minuten 2 Millionen" ging es um schnittige Rollstühle, Pflanzenbabys und Promis, die auf Befehl Videos drehen. Zudem konnte ein Startup einen Millionen-Deal lukrieren.
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Hoss Mobility
(c) Puls 4/Gerry Frank - Eine gewagte Bewertung dieser beiden Founder führte zu einem hohen Investment.

Den Anfang von „2 Minuten 2 Millionen“ machten Lukas Riegler und Dominik Lorenz von Hoss Mobility. Beide haben einen elektrischen Rollstuhl entwickelt, der auf nur zwei großen Rädern auf einer Achse selbstständig die Balance hält. Damit wollten die Gründer Wendigkeit und Geländefähigkeit kombinieren. Durch die großen Räder sei es möglich, über verschiedene Bodenbeläge oder Randsteine zu fahren oder sich auf engem Raum um die eigene Achse zu drehen. Der patentierte „Hoss“ wird per Joystick gesteuert und erreicht eine Geschwindigkeit von 15 km/h – mit einer Reichweite von 60 Kilometern. Anpassungen sind per App möglich. Ihre Forderung: 2.000.000 Euro für 15 Prozent.

Rohla schaltet sich ein

Nach einer Demonstration, die die Investoren beeindruckte und der Info, dass man bereits 100 Stück des 20.000 Euro teuren Rollstuhls verkaufen konnte, meldete sich Nachhaltigkeitsexperte Martin Rohla per „Green Screen“ zu und verteilte das Sustainability-Ticket von Goodshares. Dieses beinhaltet eine Beratung durch den Investor, TV-Präsenz sowie 5.000 Euro der fair-finance.

Mega-Angebot für Hoss Mobility

Hans Peter Haselsteiner bot für die 15 Prozent 1.000.000 Euro, falls alles mit den Patenten in Ordnung sei. Und stellte eine zweite Million für weitere 18 Prozent in Aussicht, sinngemäß unter der Voraussetzung einer gelungenen Due Dilligence.

2 Minuten 2 Millionen, Hoss Mobility
(c) Puls 4/Gerry Frank – Haselsteiner beim Testen des „Hoss“.

Kommunikationsexperte Philipp Maderthaner wollte mitmachen und durfte bei der ersten Million für fünf Prozent mit einem Drittel einsteigen. Medienunternehmer Stefan Piëch bot den Gründern an, sie mit Leuten aus dem MIT zu verbinden. Nach einer kurzen Beratungsphase kam es zum Millionen-Deal mit Haselsteiner und Maderthaner.

Ein veganer Leberkäse bei „2 Minuten 2 Millionen“

Die nächste bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Nadina Ruedl. Die gebürtige Salzburgerin, die selbst überzeugte Veganerin ist, hat im letzten Jahr einen rein pflanzlichen Leberkäse auf den Markt gebracht. Sie verfolgt mit ihrem Startup „Die Pflanzerei“ das Ziel, vegane Produkte in der heimischen Esskultur zu verankern. Zudem setzt die Gründerin bewusst auf regionale Zutaten für ihren sogenannten „Gustl“, wobei sie sich hier von anderen veganen Produkten am Markt abheben möchte und dafür bewusst einen höheren Preis in Kauf nimmt. Die Produktion erfolgt in Zusammenarbeit mit Metzgern aus Niederösterreich. Ihre Forderung: 85.000 Euro für zehn Prozent.

Ein Interessentenreigen bei „2 Minuten 2 Millionen“

Nach einer gelungenen Kostprobe kehrte Martin Rohla wieder per Zuschaltung zurück. Er versprach eine „Rutsche“ zu Swing Kitchen und bot 50.000 Euro für zehn Prozent. Winzer Leo Hillinger folgte mit 100.000 Euro für 20 Prozent. Mediashop-Chefin Katharina Schneider tat sich mit Rohla zusammen. Während Hillinger mit der Zurückweisung durch die Investorin der Runde zurechtkommen musste und GoStudent-Gründer Felix Ohswald überlegte, wie er sich Rohla und Schneider anschließen konnte, platzte Haselsteiner dazwischen.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Nadina Ruedl von der Pflanzerei möchte Essgewohnheiten ändern.

Der Bau-Tycoon wollte nicht verhandeln und bot die gewünschte Summe für zehn Prozent. Auch Maderthaner machte eine Offerte mit 150.000 Euro für 25,1 Prozent Beteiligung. Am Ende kam es zum Deal mit Schneider, Rohla und auch Hillinger. Exakt: 100.000 Euro für zwölf Prozent Anteilsabgabe.

Promigrüße per Video

Die nächsten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Constantin Sandritter (Sohn von Jochen Schweizer) und Noel Lorenz mit Shoutout. Hierbei können User gegen eine Gebühr ein Video von ihrem Lieblingsstar bestellen. Zuerst wird die prominente Person aus dem Portfolio des Startups ausgewählt, dann der Anlass. Mit der Buchung erhält der Star eine Regieanweisung, wie er das Video gestalten soll. Nach der Bezahlung geht die Anfrage an die Berühmtheit. Nach maximal fünf Tagen soll das persönliche Shoutout erstellt sein. Danach gelangt das Video per Downloadlink in einer E-Mail an die Kund:innen. Die Forderung der Gründer: 300.000 Euro für 15 Prozent.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Constantin Sandritter und Noel Lorenz bieten Promis an.

Nachdem die Gründer ihr komplettes Geschäftsmodell erklärt haben – Werbevideos für Firmen, persönliche Videocalls – gab es unter den Investoren keinen, der sich wirklich für die Idee begeistern konnte. Auch wenn Ohswald anmerkte, dass man mit dieser Idee Erfolg haben könnte, blieb Shoutout ohne Deal.

Pflanzenbabys bei „2 Minuten 2 Millionen“

Die nächsten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Elisabeth Laiminger und Katharina Steinbauer von Plantista. Das Startup aus Wien verschickt „Pflanzenbabies“ in unterschiedlich großen Sets mit Zubehör. Und möchte so etwas mehr Grün ins „graue Home-Office“ bringen. Die Babypflanzen von Plantista werden direkt von zertifizierten Gärtnern bezogen und ohne zusätzliche Plastikverpackung an ihre Hobbybotaniker:innen verschickt. Die Forderung: 250.000 Euro für zehn Prozent.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Elisabeth Laiminger und Katharina Steinbauer von Plantista.

Nach Klärung einiger „Unit Economics“ schaltete sich Martin Rohla ein weiteres Mal zu. Er erzählte von den Ackerhelden, bei denen er investiert sei und meinte, dass Plantista mit dem Startup kooperieren sollte. Danach war den Investoren allerdings die Bewertung zu hoch. Alexander Schütz bot dennoch 50.000 Euro für fünf Prozent. Ohswald zog mit der gleichen Offerte nach.

Die Gründerinnen kehrten mit einem Gegenangebot zurück: 100.000 Euro für 7,5 Prozent. Man einigte sich schlussendlich auf 75.000 Euro für 7,5 Prozent. Deal für Plantista mit Schütz und Ohswald.

Schutz beim Laden

Den Abschluss von „2 Minuten 2 Millionen“ bildete Secvel von Michael und Traudi Veigl. Die beiden Erfinder habe den Battery Safe entwickelt, eine Tasche, die vor Bränden schützen soll. Konkret beim Laden von Geräten, die von Lithium Ionen Batterien betrieben werden, wie etwa Laptops. Wird ein solches Gerät durch einen Sturz beschädigt, so kann es beim Aufladen zu einer Überhitzung kommen. Beim Battery Safe wird der Akku in die Tasche gesteckt und das Material im Inneren reagiert bei Überhitzung – es fängt an zu expandieren. So soll die Ausbreitung des Feuers verhindert werden. Auch werden bis zu 70 Prozent der giftigen Rauchgase durch die Tasche gefiltert. Die Forderung: 100.000 Euro für 20 Prozent.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Michael und Traudi Veigl stellten ihren Battery Safe vor.

Nachdem sich Haselsteiner und Schneider an Michael Veigl erinnern konnten, der vor zwei Jahren mit Isi Safe bereits in der Show vorstellig wurde, stiegen die Investoren allesamt aus, weil sie die Innovation im Produkt nicht erkennen konnten. Kein Deal für Secvel.

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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