04.05.2020

2 Minuten 2 Millionen Folge 14: Der Favorit der Woche

Im Gastkommentar erklärt Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe UBIT der Wirtschaftskammer Wien, warum „Maister“ sein Favorit für die 14. Folge der aktuellen Staffel von „2 Minuten 2 Millionen“ ist.
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Maister bei Leo Hillinger von 2 Minuten 2 Millionen
Das Maister-Produkt in den Händen von "2 Minuten 2 Millionen"-Investor Leo Hillinger. (c) Puls 4 / Gerry Frank

Erneut rittern fünf Startups in der kommenden Folge der Puls4-Gründershow „2 Minuten 2 Millionen“ um die Gunst der Investoren. Und wieder gibt es für mich viele gute Ideen. Dabei habe ich diese Woche insbesondere zwei Kandidaten in die engere Wahl genommen. Letztlich hat mich jedoch „Maister“ als Gesamtpaket und in Anbetracht der bevorstehenden Grillsaison am meisten überzeugt: Denn laut Eigendefinition liebt es das Berliner Startup „Maister“ zu grillen. Corona-Krise hin oder her, wir alle werden uns die Lust am Grillen diesen Sommer sicher nicht nehmen lassen.

Die Geschäftsidee hinter dem Grill-Startup „Maister“

Ausgangspunkt für die Geschäftsidee von „Maister“, und weil es die beiden Gründer und Geschäftsführer Johannes Musiol und Valentin Schnoor persönlich gestört habe, sei gewesen, dass in ungefähr zwei von drei Holzkohlesäcken in Deutschland (Stand 2016) Kohle aus seltenem Tropenholz steckte. Daher habe man sich dazu entschieden, selber nachhaltige Grillprodukte zu produzieren: Grillanzünder und Grillkohle von Maister bestehen daher aus verkohlten und bei der Körnermaisernte als Abfallprodukt verbleibenden Spindeln (Maiskolben ohne Körner).

+++2 Minuten 2 Millionen: Stream, Porträts, Hintergründe+++

Mit ihrer innovativen Maiskohle wollen sie zudem die perfekte Alternative für herkömmliche Grillkohle gefunden haben – ein Ansatz, der in Südeuropa als Holzkohle-Substitut bereits etabliert und die klassische Holzkohle teilweise zu 100 Prozent ersetzt hat. Völlig rauchfrei soll die Maiskohle von Maister binnen weniger Minuten für eine langanhaltende Glut sorgen. So verknüpft das 2017 in Deutschland gegründete Startup gekonnt den Spaß am Grillen mit dem Umweltschutzgedanken zu einem bislang durchaus erfolgreichen und nachhaltigen Geschäftsmodell.

„2 Minuten 2 Millionen“-Kandidat Maister in etlichen Shops

Binnen drei Jahren hat es Maister laut Eigenangaben geschafft, sich in mehr als tausend Heim- und Supermärkten in Deutschland – darunter große Ketten wie EDEKA, OBI, real und Hagebau – zu etablieren. Ein Blick auf die Homepage des Startups verrät zudem, dass man ebenso bei Investoren punktet und es somit auch in anderer Hinsicht versteht, nachhaltig „Kohle“ zu machen: So konnte das Startup beispielsweise über die Crowdfunding Plattform Conda im Jahr 2019 bereits rund 300.000 Euro lukrieren. Das aufgestellte Kapital wurde in den Ausbau der Produktion und des Vertriebs investiert, um das starke Wachstum in einem nachhaltigen Stil zu ermöglichen.

+++Alle Favoriten von Martin Puaschitz+++

Maister scheint also für die bevorstehende Grillsaison gut aufgestellt und vorbereitet. Andererseits ist der Markt für Grillzubehör umfangreich und teilweise hart umkämpft. Sehr viele Anbieter buhlen um die Gunst der Kunden, wenn es um das perfekt gegrillte Steak geht. Wenige haben es jedoch geschafft, hier den Aspekt Umweltschutz zu integrieren. Das ist aus meiner Sicht ein klares Asset und ich kann mir daher gut vorstellen, dass der österreichische Markt die Produkte gut aufnehmen wird. Es wird aber erneut auf das Präsentationsgeschick in der Sendung und die finanziellen Vorstellungen der Gründer ankommen, um die Investoren zu überzeugen. Ich erwarte mir jedenfalls ein Investment der Jury und drücke allen Gründern wie immer die Daumen.

==> zur Website des Startups


Anmerkung der Redaktion: Die in diesem Gastkommentar dargelegte Meinung spiegelt nicht zwingend die Meinung der brutkasten-Redaktion wider.


Über den Autor

Martin Puaschitz
(c) Fotostudio Weinwurm

Mag. Martin Puaschitz ist Obmann der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Wienwww.ubit.at/wien

 

 

 

 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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