05.03.2019

2Min2Mio: 100.000 Euro Investment für Retro-Flöhe

In der fünften Folge der aktuellen Staffel von "2 Minuten 2 Millionen" gab es Kapital für Flöhe, den Verkauf geviertelter Schweine, und leuchtende Wandbilder. Zudem stellte sich die Jury die Frage, ob Tragegurte sexy sein können und wurde mit einem selbsternannten Robin Hood konfrontiert.
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(c) Gerry Frank - Gründerin Tamara Lux konnte mit ihren "Flöhen neu" die Investoren begeistern.

Den Anfang in der fünften Folge der aktuellen Staffel von „2 Minuten 2 Millionen“ machten Markus und Vroni Deak. Mit Elöd haben sie ein Startup gegründet, das Bilder und Fotos kabellos (per Akku) zum Leuchten bringt. Sie wollten für 20 Prozent des Unternehmens 30.000 Euro Investment.

+++ Katharina Schneider: “Es zählt zu 80 Prozent das Gespür” +++

Via Smartphone dimmen

Das Bilderrahmen-System arbeitet mit LED-Technologie. Bis zu 37 Stunden können Bilder damit beleuchtet werden. Man kann dabei direkt an der Umrahmung per Infrarotsensor oder via Smartphone stufenlos dimmen. Es ist auch möglich, das Bildmotiv zu wechseln: Einfach an die Plattform ein privates Fotos senden. Dieses wird dann auf einer Plexiglasplatte zurückgeschickt und kann in den Rahmen eingepflegt werden.

(c) Gerry Frank – Leuchtende Wandbilder in verschiedenen Größen weckten das Interesse der Investoren.

Haselsteiner investiert in Elöd

Die Jury von „2 Minuten 2 Millionen“ zeigte sich sehr interessiert, entwickelte aber eine gewisse Skepsis aufgrund des Verkaufspreises von 1200 Euro aufwärts pro System. Dies hinderte jedoch Hans Peter Haselsteiner nicht, 25,1 Prozent Beteiligung für die gewünschte Summe zu fordern. Der Deal ging durch.

Achtziger-Flöhe in filigranen Schmuck umgewandelt

Tamara Lux hat Nomi (japanisches Wort für Floh) gegründet. Die Wienerin hat die berühmten kleinen „Flöhe“ der Achtziger-Jahre in filigranen Schmuck umgewandelt und bietet sie nun als Ketten, Anhänger und Accessoires an. Ihr Auftritt bei „2 Minuten 2 Millionen“ war für die gelernte Kosmetikerin die Chance, einen Partner zu finden, um zu wachsen. Sie wollte 100.000 Euro für 25 Prozent Firmenanteile.

Ein Team für die Sperrminorität

Haselsteiner und Florian Gschwandtner lobten den Auftritt und die Art der Gründerin. Während sich erstgenannter jedoch verabschiedete, wollte der Runtastic-Gründer noch abwarten, wie seine Kollegen reagieren. Wein-Experte Leo Hillinger und Mediashop-Gründerin Katharina Schneider bildeten ein Team und boten die 100.000 Euro Investment für 25,1 Prozent. Gschwandtner verzichtete aufgrund dieser Kooperation auf ein weiteres Angebot. Die Gründerin machte einen Luftsprung und nahm überglücklich an.

Tier erst geschlachtet, wenn es ganz verkauft ist

„Wir wollen erreichen, dass die Leute Schweinefleisch wieder wertschätzen. Es soll kein Massenprodukt sein“, sagte Micha Beiglböck vor einiger Zeit im Gespräch mit dem brutkasten. Der Gründer entwickelte gemeinsam mit seinem Bruder Lukas die Online-Plattform nahgenuss.at. Das Besondere daran: Auf der Webpage ist es für Fleischliebhaber möglich, eine Mindestbestellmenge von einem Viertel Schwein als Mischpaket zu erwerben. Allerdings wird das Tier erst geschlachtet, wenn alle vier Viertel online verkauft sind. Die Pakete können direkt am Hof des Bauern abgeholt werden oder sie werden österreichweit per Kühlversand direkt zum Kunden verschickt.

Lukratives Startup für Bio-Bauern

Für Bauern bietet die Plattform den Vorteil, lukrativer als der herkömmliche Handel zu sein. Denn es ist in üblich, dass dem Fleischproduzenten nur 20 Prozent des Umsatzes bleiben und der Handel sich 80 Prozent holt. Nahgenuss streicht hierbei als Vermittler allerdings nur zwölf Prozent ein und bietet Transparenz in Sachen Herkunft und Haltung des Schweins. Der Gründer forderte für sein Unternehmen, das seinen Umsatz 2018 um 150 Prozent auf 300,000 Euro erhöhte, 500.000 Euro Investment für 18 Prozent Anteile.

Jeder zweite Kunde kehrt wieder

Der Auftritt bei „2 Minuten 2 Millionen“ weckte das Interesse von Leo Hillinger und Hans Peter Haselsteiner, die viele Fragen stellten. Auch Gschwandtner erkannte den Trend und wollte vor allem wissen, wie die Kundenbindung sei. Rund die Hälfte der Erstkunden würden ein zweites Mal bestellen, sagte Beiglböck darauf.

Zu lange für den Return on Investment (ROI)

Die Gewinnspanne von zwölf Prozent ließ zuerst Katharina Schneider aussteigen, dann die Firmenbewertung Hillinger. Auch Gschwandtner störte sich am ROI, der bei 500.000 Euro Investment, zu lange dauern würde. Er stieg aus, lobte aber den Einsatz des gesamten Teams. Man merkte zudem, dass Martin Rohla mit sich rang zu investieren, ihm aber die Bewertung zu hoch erschien. Nichtsdestotrotz bot er Gründer Beiglböck eine Kooperation als Hilfsleistung an. Der bedankte sich, ging aber ohne Deal wieder heim.

Die gesamte Folge zum Nachsehen:

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Tragekapaziät von 25 Kilo pro Haken

Elke Jung und Bettina McTague hatten es satt, im Alltag ständig schwer zu tragen. Mit Beltys haben die Tirolerinnen einen Tragegurt entwickelt, der schweres Tragen erleichtern soll. Der Gurt wiegt 250 Gramm, ist in drei Größen erhältlich und hat pro Haken eine Tragekapazität von 25 Kilo. Beltys kann im Gegensatz zu anderen Gurten auf verschiedene Arten eingesetzt werden. Für schwere Kisten vor dem Körper als auch für Einkaufstaschen auf den Seiten. Jung und McTague wollten 75.000 Euro für zehn Prozent Anteile.

Gurttest bei „2 Minuten 2 Millionen“

Der unterhaltsame Pitch der beiden Gründerinnen, die Alltagssituationen nachspielten, in denen man auf Probleme stoßen kann, wenn man schwere Dinge trägt, kam bei den Investoren anfänglich gut an, wich dann aber ein wenig  der Unsicherheit, wie man mit dem Produkt umgehen soll. Haselsteiner testete den Tragegurt und nannte die Idee eine „interessante Sache“.

(c) Gerry Frank – Hans Peter Haselsteiner ließ es sich nicht nehmen, den Tragegurt Beltys selbst zu testen.

Kein Deal, aber Produktmanagement

Schneider indes bezeichnete den Gurt als „unsexy“ und löste eine Diskussion mit Rohla und Hillinger aus, wie man Beltys erotischer entwickeln könne. Danach stiegen sämtliche potentielle Investoren aus. Jedoch schlug die MediaShop-Chefin vor, mit dem Tiroler Startup einen Termin mit ihrem Produktmanagement zu vereinbaren. Die Founderinnen nahmen selbstverständlich an.

Ein alter Bekannter kehrt zurück

Den letzten Pitch des Abends bildete ein alter Bekannter. Helmut Ablinger war bereits 2016 mit Symbolsocks vor der Jury gestanden, konnte damals aber kein Investment ergattern. Nun versuchte er mit einem LegalTech-Startup namens Jaasper die Herzen der Jury zu erreichen. Das Unternehmen Ablingers automatisiert mit mit seiner KI-basierten Software die juristische Durchsicht von Verträgen und bietet per Webpage kostengünstigen Zugang  (99 Euro) zu professioneller Rechtsberatung. Damit will der Founder Anwaltskosten drastisch reduzieren. Die Forderung des Mannes mit dem Hosenträger-Markenzeichen lautete 100,000 Euro für fünf Prozent.

(c) Gerry Frank – Helmut Ablinger versuchte es bereits zum zweiten Mal bei „2 Minuten 2 Millionen“.

Zu wenig Umsatz für die Bewertung

Die hohe Firmenbewertung des selbsternannten Robin Hood, der unter anderem das Leben von Konsumenten bei rechtlichen Problemen erleichtern möchte, war gleich am Anfang der Diskussionsrunde ein Problem für Hillinger. „Zwei Millionen bei 20.000 Euro Umsatz – da stimmt was nicht“, warf der Wein-Guru ein. In Folge dieses Einwurfs kam es zu harten Nachfragen zwecks genauer Funktionalität und USP, die vom Gründer souverän beantwortet wurden.

Rat vom Runtastic-Gründer

Dennoch stiegen Haselsteiner und Rohla als erste Juroren aus. Auch Schneider zeigte sich trotz ihrer Überzeugung, dass der Legal-Tech-Markt zukunftsreich sei, ebenfalls zögerlich und blieb ohne Angebot. Florian Gschwandtner stimmte mit ein, dass es für die Idee Ablingers einen Markt gebe und jener sicherlich wachsen würde. Er nannte das Unternehmen einen möglichen „First Mover“ in dem Bereich.

Mehr Kapital für Marketing und SEO nötig

Allerdings missfielen dem Investor zwei Dinge: Einerseits sei die geplante jährliche Wachstumsrate für einen Onlinebetrieb zu klein (250.000 Euro Umsatz für 2019, 600.000 Euro für 2020); andererseits müsste man deutlich mehr Geld in Jaasper stecken, um das Online-Marketing, SEO und dergleichen spürbar zu verbessern. Gschwandtner stellte ein zukünftiges Gespräch in Aussicht, sofern das Team rund um Ablinger statt 200 Kunden 2000 und „customer-acquisition cost-Zahlen“ vorweisen könne. Letztendlich blieb also auch dieser Pitch ohne Investment.

⇒ Elöd

⇒ Nahgenuss

⇒ Jaasper

⇒ Beltys

⇒ Nomi 

⇒ 2Min2Mio

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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