30.10.2025
INSOLVENZ

123-Transporter: Nach Sanierungsantrag nun Schließung durch Gerichtsbeschluss

Trotz der nun durch das Landesgericht genehmigten Schließung des Unternehmens hofft 123-Transporter (123 Shared Mobility GmbH) weiterhin auf eine Sanierung.
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123-Transporter, Justiz, Betrug, Insolvenz
Foto: 123-Transporter - Co-Founder Matthias Pajek.

Dass Aussage gegen Aussage steht, zieht sich bei 123 Shared Mobility, dem Unternehmen hinter 123-Transporter, wie ein roter Faden durch die Firmengeschichte. In zahlreichen Fällen standen dabei die Aussagen von Kund:innen, Verbraucherschutzverbänden, der Arbeiterkammer und letztlich auch des Gesetzgebers gegen jene des Unternehmens. Nun widerspricht auch der (ehemalige) Flottenbetreiber der Darstellung des Startups.

Flottenbetreiber sieht sich nicht für Insolvenz verantwortlich

Denn Anfang Oktober musste 123-Transporter Insolvenz anmelden und stellte einen Sanierungsantrag, wie brutkasten berichtete. Als Grund nannte das Startup damals, dass der Flottenbetreiber, der sämtliche 411 Leih-Transporter bereitstellte, „kurzfristig und ohne Vorwarnung vertragswidrig nahezu sämtliche Fahrzeuge aus dem System abgezogen“ habe. Damit sei die Geschäftsgrundlage mit einem Schlag verunmöglicht und eine Insolvenz unabwendbar geworden. Der Flottenbetreiber bestreite aber die im Insolvenzantrag vorgebrachten Vorwürfe, für die Insolvenz verantwortlich zu sein, heißt es nun in einem Beitrag der Tageszeitung Kurier.

Schließlich hat auch der Flottenbetreiber selbst nun erhebliche Probleme mit der Situation. Es koste viel Geld, dass die Transporter verstreut im ganzen Bundesgebiet herumstehen würden, wird der Prokurist des steirischen Unternehmens (Anm. nicht namentlich genannt) von Kurier zitiert: „Drei Wochen sind nicht viel Zeit, wenn man planen muss, was mit 400 Transportern passieren muss.“ Man müsse sich „erst Gedanken machen“ und wisse noch nicht genau, was man mit den Autos machen werde.

123-Transporter und Masseverwalterin stellten Schließungsantrag

Indessen beschloss das zuständige Landesgericht Wiener Neustadt die Schließung der 123 Shared Mobility GmbH. „Da derzeit keine Umsätze erzielt werden können, würde die Weiterführung des Unternehmens zu einem weiteren Ausfall für die Konkursgläubiger führen“, heißt es im Beschluss des Gerichts, der ebenfalls von Kurier zitiert wird.

Tatsächlich war der Schließungsantrag gemeinsam von der Masseverwalterin und von 123-Transporter eingebracht worden. „Die Masseverwalterin hat mit der Schuldnerin auch erörtert, dass die weitere Betreibung der Vertragsstrafen, die gegenüber den ehemaligen Kund:innen geltend gemacht wurden, erst dann erfolgen könnte, wenn die anhängigen Gerichtsverfahren mit den Verbraucherschutzverbänden rechtskräftig beendet wurden“, heißt es unter anderem im Schließungsantrag.

Rund 3.000 Kund:innen erheben laut Arbeiterkammer schwere Vorwürfe gegen das Startup, weil Kautionen nicht zurückgezahlt wurden und Vertragsstrafen wegen angeblicher Geschwindigkeitsübertretungen einfach von Kundenkonten abgebucht wurden. Nicht weniger als 4,37 von 4,7 Millionen Euro Schulden, die bei der Insolvenz festgestellt wurden, entfallen demnach auf nicht zurückgezahlte Kautionen.

Dennoch Hoffnung auf Sanierung

Doch obwohl der Schließungsantrag auch vom Startup selbst gestellt wurde, will dieses auch den zuvor gestellten Sanierungsantrag nicht zurückziehen. „Die Schuldnerin ist aber nach wie vor bemüht, Investoren zu finden, die eine Sanierung des Unternehmens ermöglichen würden, um das Geschäftsmodell weiter zu verfolgen. Für diesen Fall wurde auch eine allfällige Wiedereröffnung des Unternehmens in Aussicht genommen. Der eingebrachte Sanierungsplan wird daher auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückgezogen“, heißt es im Schließungsantrag.

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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