19.04.2021

1000things holt sich sechsstelliges Investment

1000things bietet Tipps zu Aktivitäten und Lokalen in Wien und anderen Städten Österreichs. Mit dem frischen Kapital soll expandiert werden.
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Jan Pöltner, Lukas Berger von 1000things und Christian Gstöttner von Obscura © Obscura
Jan Pöltner, Lukas Berger von 1000things und Christian Gstöttner von Obscura © Obscura

Was ursprünglich als Facebook-Gruppe begonnen hat, hat sich zu einem großen Online-Magazin in Österreich entwickelt: Die Plattform 1000things ist bekannt und groß geworden mit Geheimtipps und unterhaltsamen Listen zu Lokalen, Ausflügen und Aktivitäten – zunächst in Wien, dann in ganz Österreich. Vor sieben Jahren hat Jan Pöltner aus der erfolgreichen Facebook-Gruppe ein Unternehmen gegründet, dieses mittlerweile um einen Agentur-Zweig ergänzt und nun erstmals Investoren an Bord geholt. Die Wiener Werbeagentur OBSCURA holt sich gemeinsam mit Co-Investoren um mehr als 500.000 Euro 12,5 Prozent des jungen Medienhauses.

Relaunch und Expansion

„Für uns macht diese Mischung aus Agentur und Medium großen Sinn. 1000things geht als Unternehmen am Medienmarkt einen sehr neuen, erfolgreichen Weg. Den wollen wir ab sofort gemeinsam beschreiten”, so OBSCURA-Chef Christian Gstöttner. Mit dem frischen Kapital und dem neuen Gesellschafter plant das Team rund um Pöltner nun einen Relaunch der Plattform und eine Expansion in neue Märkte und neue Verticals. „Wir inspirieren mittlerweile am heimischen Markt sehr, sehr viele Menschen, das wollen wir gerne geographisch aber auch thematisch auf weitere Interessensgebiete wie Essen, Mode oder Reisen ausrollen”, so Pöltner.

2 Mio. Nutzer, 200 Kunden

1000things erreicht nach eigenen Angaben über die Website und Social Media mehr als zwei Millionen Österreicher pro Monat. Neben dem Online-Magazin bietet die hauseigene Agentur seit 2019 Content-Marketing, Content-Produktion, Social Media Betreuung sowie Beratungsleistungen an und erreicht damit mittlerweile mehr als 200 Kunden. „Das mediahouse ist die ideale Plattform für unsere agency-Kund*innen, hier können Kampagnen ausprobiert und getestet werden, die Daten aus dem mediahouse können wir dann wiederum für die Kanäle unserer Kund*innen der agency verwenden“, so Pöltner.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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