19.07.2021

Die zehn Gebote für die Unternehmensgründung

Startup-Expertin und Notarsubstitutin Maria Thierrichter zu den zehn wichtigsten Fragen für Jungunternehmer in der Gründungsphase.
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MMag. Maria Thierrichter über 10 Gebote bei der Unternehmensgründung
MMag. Maria Thierrichter | beigestellt
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Die Wiener Notar-Substitutin Maria Thierrichter ist auf die Beratung von Gründerinnen und Gründern spezialisiert. Als gerichtlich zertifizierte Englisch-Dolmetscherin hat sie sich zudem einen Namen als Rechtsberaterin für Startups im internationalen Umfeld gemacht. Im Q&A mit dem brutkasten erklärt sie „zehn Gebote“, die bei der Unternehmensgründung zu beachten sind.

1. Wie wählt man die richtige Gesellschaftsform?

Maria Thierrichter: Ist das Projekt groß, damit das Haftungsrisiko hoch und sind mehrere Personen im Boot, dann empfiehlt sich eine GmbH. Gründet man ohne großes Haftungsrisiko, etwa zu zweit ein kleines Yoga-Studio, dann empfehle ich eine Offene Gesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft. Ein Einzelunternehmen macht Sinn, wenn das Projekt überschaubar und nur an meine Person gebunden ist.

2. Worauf muss man Firmen-Namen achten?

Er muss aussprechbar sein. Also „Xksly GmbH“ geht nicht. Er darf auch nicht irreführend sein, etwa mit „Professor“ im Namen. Fragezeichen, Sonderzeichen, das @-Zeichen können aber enthalten sein. Vor allem muss erkennbar sein, was das Unternehmen macht. Mein Rat: Das Unternehmen sollte ungefähr so heißen wie das, was man tut. Ich empfehle eine Kombination aus Firma, Marke und Internetdomain. Und natürlich muss man vorher klären, ob es den Markennamen schon gibt.

3. Soll ich meinen Firmensitz zu Hause haben?

Das ist die kostengünstige Variante. Nur steht dann auch die private Adresse im Firmenbuch.

4. Wie viel Gründungskapital brauche ich?

Bei einer Offenen Gesellschaft brauche ich kein Gründungskapital. Bei der Kommanditgesellschaft braucht es eine Haftungseinlage. Bei der Aktiengesellschaft braucht man 70.000 Euro, aber zum Start nur ein Viertel davon. Für eine GmbH braucht man 35.000 Startkapital. Bei der Gründung reicht aber die Hälfte. Bei einer gründungsprivilegierten GmbH reichen zum Start 5.000 Euro. Dafür gibt es aber Auflagen.

5. Welche Gründungskosten muss man sonst noch einplanen?

Die durchschnittlichen Kosten für die Rechtsberatung liegen zwischen 100 und 3.000 Euro. Plus Steuerberater und die Kosten für die Markenrechtsrecherche.

6. Warum braucht man einen Gesellschaftsvertrag?

Er ist unglaublich wichtig, wenn mehrere Gründer an Bord sind. Er ist wie ein Ehevertrag. Der Gesellschaftsvertrag regelt alle Eventualitäten (vom Ausstieg eines Gründers bis zum Einstieg eines Investors) und erspart im Streitfall später hohe Kosten.

7. Wann hafte ich mit meinem Privatvermögen?

Bei einem Einzelunternehmen oder einer Offenen Gesellschaft hafte ich unbeschränkt mit meinem privaten Vermögen. Bei einer Kommanditgesellschaft haftet der Komplementär unbeschränkt, der Kommanditist mit der Hafteinlage. Bei der GmbH haftet man nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

8. Warum sind Aufgriffsrechte wichtig?

Vor allem für den Todesfall eines Gesellschafters sollte man ein Aufgriffsrecht schon bei der Unternehmensgründung planen; sonst sitzen die Erben meines Partners in der gemeinsamen Firma. Und wichtig ist das Aufgriffsrecht auch, falls über einen Gesellschafter ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sonst greift der Masseverwalter auf die gemeinsame Firma zu.

9. Was muss ein Gründer zum Thema Kapitalerhöhung wissen?

Gerade Startups zielen auf Investoren ab. Wenn die über eine Kapitalerhöhung einsteigen, werden die Anteile der Gründer verwässert. Manchmal auch unter Verlust von Mitspracherechten. Womit wir wieder beim Gesellschaftsvertrag wären, der das alles regeln soll.

10. Wie lange dauert eine Unternehmensgründung?

Zwei bis drei Tage. Sogar eine GmbH. Weil ja schon alles digital geht. Die Eintragung im Firmenbuch geht auch sehr schnell. Und die Steuernummer beim Finanzamt dauert auch nicht mehr lange.

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Fertigung von Steuermechanismen kommt nach Berndorf

Bisher lag der Fokus des Standorts auf Thermalisolation für Satelliten und Trägerraketen. Künftig wird dort auch die Serienfertigung von Steuermechanismen für elektrische Triebwerke von Telekommunikationssatelliten angesiedelt. Geschäftsführer Wolfgang Pawlinetz erklärt: „Wir haben im vergangenen Jahr einen bedeutenden Auftrag erhalten, um Steuermechanismen für elektrische Triebwerke von Telekommunikationssatelliten zu bauen.“

Kleinere Serien sollen weiterhin im 2024 eröffneten Wiener Reinraum gefertigt werden. Entwicklung und Design verbleiben am Hauptsitz in Wien-Meidling.

50 neue Jobs, 20 Prozent Wachstum

Aktuell beschäftigt Beyond Gravity Austria in Berndorf rund 30 Personen. Mit dem Ausbau sollen in den nächsten drei Jahren 50 neue Industriearbeitsplätze entstehen. „Wir wachsen in den nächsten drei Jahren um mehr als 20 Prozent“, so Pawlinetz und Co-Geschäftsführer Kurt Kober. Insgesamt beschäftigt Beyond Gravity Austria rund 250 Mitarbeitende und erwirtschaftete 2025 einen Umsatz von rund 57 Millionen Euro.

Weltraumminister Peter Hanke unterstreicht die strategische Bedeutung: „Die Raumfahrtindustrie zählt zu den am stärksten wachsenden heimischen Wirtschaftssektoren.“ Hanke erhöhte zuletzt den österreichischen ESA-Beitrag von 260 auf 340 Millionen Euro.

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