19.07.2021

Die zehn Gebote für die Unternehmensgründung

Startup-Expertin und Notarsubstitutin Maria Thierrichter zu den zehn wichtigsten Fragen für Jungunternehmer in der Gründungsphase.
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MMag. Maria Thierrichter über 10 Gebote bei der Unternehmensgründung
MMag. Maria Thierrichter | beigestellt
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Die Wiener Notar-Substitutin Maria Thierrichter ist auf die Beratung von Gründerinnen und Gründern spezialisiert. Als gerichtlich zertifizierte Englisch-Dolmetscherin hat sie sich zudem einen Namen als Rechtsberaterin für Startups im internationalen Umfeld gemacht. Im Q&A mit dem brutkasten erklärt sie „zehn Gebote“, die bei der Unternehmensgründung zu beachten sind.

1. Wie wählt man die richtige Gesellschaftsform?

Maria Thierrichter: Ist das Projekt groß, damit das Haftungsrisiko hoch und sind mehrere Personen im Boot, dann empfiehlt sich eine GmbH. Gründet man ohne großes Haftungsrisiko, etwa zu zweit ein kleines Yoga-Studio, dann empfehle ich eine Offene Gesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft. Ein Einzelunternehmen macht Sinn, wenn das Projekt überschaubar und nur an meine Person gebunden ist.

2. Worauf muss man Firmen-Namen achten?

Er muss aussprechbar sein. Also „Xksly GmbH“ geht nicht. Er darf auch nicht irreführend sein, etwa mit „Professor“ im Namen. Fragezeichen, Sonderzeichen, das @-Zeichen können aber enthalten sein. Vor allem muss erkennbar sein, was das Unternehmen macht. Mein Rat: Das Unternehmen sollte ungefähr so heißen wie das, was man tut. Ich empfehle eine Kombination aus Firma, Marke und Internetdomain. Und natürlich muss man vorher klären, ob es den Markennamen schon gibt.

3. Soll ich meinen Firmensitz zu Hause haben?

Das ist die kostengünstige Variante. Nur steht dann auch die private Adresse im Firmenbuch.

4. Wie viel Gründungskapital brauche ich?

Bei einer Offenen Gesellschaft brauche ich kein Gründungskapital. Bei der Kommanditgesellschaft braucht es eine Haftungseinlage. Bei der Aktiengesellschaft braucht man 70.000 Euro, aber zum Start nur ein Viertel davon. Für eine GmbH braucht man 35.000 Startkapital. Bei der Gründung reicht aber die Hälfte. Bei einer gründungsprivilegierten GmbH reichen zum Start 5.000 Euro. Dafür gibt es aber Auflagen.

5. Welche Gründungskosten muss man sonst noch einplanen?

Die durchschnittlichen Kosten für die Rechtsberatung liegen zwischen 100 und 3.000 Euro. Plus Steuerberater und die Kosten für die Markenrechtsrecherche.

6. Warum braucht man einen Gesellschaftsvertrag?

Er ist unglaublich wichtig, wenn mehrere Gründer an Bord sind. Er ist wie ein Ehevertrag. Der Gesellschaftsvertrag regelt alle Eventualitäten (vom Ausstieg eines Gründers bis zum Einstieg eines Investors) und erspart im Streitfall später hohe Kosten.

7. Wann hafte ich mit meinem Privatvermögen?

Bei einem Einzelunternehmen oder einer Offenen Gesellschaft hafte ich unbeschränkt mit meinem privaten Vermögen. Bei einer Kommanditgesellschaft haftet der Komplementär unbeschränkt, der Kommanditist mit der Hafteinlage. Bei der GmbH haftet man nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

8. Warum sind Aufgriffsrechte wichtig?

Vor allem für den Todesfall eines Gesellschafters sollte man ein Aufgriffsrecht schon bei der Unternehmensgründung planen; sonst sitzen die Erben meines Partners in der gemeinsamen Firma. Und wichtig ist das Aufgriffsrecht auch, falls über einen Gesellschafter ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sonst greift der Masseverwalter auf die gemeinsame Firma zu.

9. Was muss ein Gründer zum Thema Kapitalerhöhung wissen?

Gerade Startups zielen auf Investoren ab. Wenn die über eine Kapitalerhöhung einsteigen, werden die Anteile der Gründer verwässert. Manchmal auch unter Verlust von Mitspracherechten. Womit wir wieder beim Gesellschaftsvertrag wären, der das alles regeln soll.

10. Wie lange dauert eine Unternehmensgründung?

Zwei bis drei Tage. Sogar eine GmbH. Weil ja schon alles digital geht. Die Eintragung im Firmenbuch geht auch sehr schnell. Und die Steuernummer beim Finanzamt dauert auch nicht mehr lange.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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