21.11.2018

primeCrowd: knapp 1 Mio. Euro Investment für das Startup-Investoren-Netzwerk

22 neue Gesellschafter und eine Million Euro frisches Kapital: Mit dem Investment möchte das Startup-Investoren Netzwerk primeCrowd seine Marktstellung in Österreich ausbauen und die Expansion nach Deutschland weiter vorantreiben. Doch auch das Portfolio möchte man erweitern.
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primeCrowd erhält durch ein Investment von 22 Gesellschaftern knapp eine Million Euro Kapital.
(c) primeCrowd.

Erst vor kurzem machte primeCrowd von sich reden, als das österreichische Startup-Investoren-Netzwerk die Expansion nach Deutschland bekanntgab – derbrutkasten berichtete. Man eröffnete bereits hierzu ein Büro und München und schloss Partnerschaften mit Q·Advisers und QC·Partners. Das Netzwerk, das bereits eine Vielzahl von Investments für Startups, wie z.B. Orderlion und myVeeta, auf die Beine gestellt hat, holt sich nun selbst ein Investment. Das Netzwerk beschloss eine Kapitalerhöhung von knapp einer Million Euro.

primeCrowd: ca. 1 Million Euro Investment und 22 neue Gesellschafter

Durch das Investment sind nun 22 neue Gesellschafter bei primeCrowd mit an Bord. Darunter sind Rainer Diera (MCT Diera  – bereits investiert in Stratact), Günter Maier (MG Energy+), Christoph Martin (von einem internationalen Private Equity Fonds –  bereits investiert in Orderlion), Konrad Kreid (Sportnahrung – bereits investiert in Domonda und iDwell) sowie der erfolgreiche Pokerspieler Fedor Holz. Das frische Kapital der neuen Gesellschafter soll vor allem in den Marktausbau in Österreich sowie in die weitere Expansion nach Deutschland fließen.

„Beteiligungen im Wert von über sieben Millionen Euro“

Markus Kainz, Gründer und CEO von primeCrowd bilanziert: „Wir haben vor drei Jahren mit 20 Investoren begonnen und das Netzwerk seither, über die Landesgrenzen hinaus, auf 1000 Investoren erweitert. Dadurch konnten wir bereits 18 Startups erfolgreich mit Kapital ausstatten bzw. Beteiligungen im Wert von über sieben Millionen Euro ermöglichen.“ Diesen Erfolgskurs möchte man weiterführen und in andere Länder tragen. Die Expansion nach Deutschland war hier nur der erste Schritt. Denn parallel dazu sind die Weichen für eine Expansion in die Schweiz bereits gestellt.

primeCrowd plant Erweiterung des Portfolios

Doch nicht nur geographisch möchte sich primeCrowd weiterentwickeln. Das Investoren-Startup-Netzwerk ist längst ein eigenes Ökosystem geworden, das Startups, Investoren, Corporates, Inkubatoren und Akzeleratoren miteinander vereint. Mit einem zunehmend größer werdenden Team erweitert das Netzwerk sukzessive sein Portfolio. In Zukunft möchte es – über early und seed stages hinaus – sämtliche Investitionsphasen von Growth bzw. Series A, B, C bis hin zu Exits, begleiten. Im Rahmen dessen ist primeCROWD auch für neue Partnerschaften offen.

Über primeCrowd

primeCrowd ist ein österreichisches Startup-Investoren-Netzwerk. Das Unternehmen vernetzt Investoren mit ausgewählten Startups und begleitet sie während des gesamten Investitionsprozesses. primeCrowd wurde im Dezember 2015 in Wien gegründet und expandierte im November 2018 nach München. In Österreich umfasst das Netzwerk aktuell über 800 Investoren, die bisher Beteiligungen in der Höhe von über sieben Millionen Euro finanziert haben. Ab 10.000 Euro können sich Investoren direkt an Jungunternehmen beteiligen. Die Finanzierungsquote von in Betracht gezogenen Projekten liegt bei über 80 Prozent.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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