05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als “Teuerungsprämie” oder “Teuerungsausgleich”.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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Ab sofort ist die denkstatt Gruppe nach einer Übernahme Teil des EY-Netzwerks. Mit gesamt 170 Mitarbeitenden wird die denkstatt Gruppe künftig unter der Marke EY denkstatt am Markt auftreten. Ergänzt durch bestehende Fachexpert:innen mit Fokus auf Nachhaltigkeit aus weiteren Servicebereichen von EY, wie die Beratungsorganisation am Dienstag bekannt gab.

Laut Firmenbuch hält Ernst & Young Advisory Services GmbH mit Sitz in Wien 100 Prozent an der denkstatt GmbH. Christian Plas, Co-Gründer und Managing Partner der denkstatt Gruppe, wird künftig Partner bei EY denkstatt und das gemeinsame Nachhaltigkeitsteam bei EY Österreich leiten.

EY denkstatt verfügt über interdisziplinäres Team

EY denkstatt bietet künftig laut eigenen Angaben ein “vollumfängliches Servicepaket” für das Beratungsfeld der Nachhaltigkeit – von der nachhaltigen Ausrichtung von Geschäftsmodellen über technische und wissenschaftliche Expertise bis hin zu regulatorischen Themen oder auch “Green Taxes” und darüber hinaus. Neben Österreich ist EY denkstatt künftig auch in Bulgarien, Rumänien, Ungarn und der Slowakei aktiv.  

Die Teams sind multidisziplinär und werden laut EY denkstatt je nach Kundenanforderungen spezifisch zusammengesetzt. Dazu zählen klassische Managementberater:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen über Expert:innen zu ESG-Reporting, Nachhaltigkeitsregulatorik, EHS-Management, Ökobilanzierung und Footprinting, Kreislaufwirtschaft oder auch ESG-Software bis hin zu technischen Ingenieur:innen, Data-Scientists und Architekt:innen.

“In dieser Konstellation können wir die Unternehmensstrukturen unserer Kund:innen eins zu eins spiegeln, sie entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette begleiten und End-2-End-Lösungen für ihre Probleme und auch spezialisiert auf ihre Branche bieten”, so Gunther Reimoser, Country Managing Partner von EY Österreich.

Auch heimische Startups- und Scaleups nutzen das Angebot

Die denkstatt Gruppe wurde 1993 in Wien gegründet und hat sich seither zu einem der führenden Beratungsunternehmen für Nachhaltigkeit am österreichischen und europäischen Markt mit rund 170 Mitarbeitenden und Büros in fünf Ländern entwickelt.

Seit fast 20 Jahren bietet auch EY Dienstleistungen im Bereich Nachhaltigkeitsprüfung und -beratung an und begleitet Kund:innen bei ihrer nachhaltigen Transformation. Dazu zählen auch Player der heimischen Startup- und Scaleup-Landschaft. Mit dem “EY Startup-up-Barometer” liefert die Unternehmensberatung zudem auch in regelmäßigen Abständen einen Überblick zu Finanzierungsrunden in Österreich – darunter auch spezifische Zahlen zu ClimateTech-Startups (brutkasten berichtete).

Erst 2021 wurde das Portfolio im Bereich Nachhaltigkeitsberatung stark um weitere Dienstleistungen wie beispielsweise Strategie, Steuern, M&A und Förderungen sowie die Umsetzung regulatorischer Vorschriften rund um EU-Taxonomie, CSRD oder CSDDD erweitert.


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