06.08.2015

Um Whisky, Gin & Co zu verkosten, muss man nicht mehr schmecken können

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© Flaviar: "Ziel ist es, die Welt der Spirituosen zu Demystifizieren", so Flaviar-Co-Gründer.

Wir verbinden Situationen und Erlebnisse, die uns prägen, mit dem Ort, an dem sie passieren und auch mit dem Geruch oder Geschmack, den wir unweigerlich in Erinnerung behalten. Oft ist es ein Zusammenspiel aus vielen Eindrücken, weshalb wir uns an etwas erinnern. Dass Erinnerung und Geruchs- bzw. Geschmacksinn eng miteinander zusammen spielen, wusste bereits Marcel Proust, einer der bedeutendsten französischen Schriftsteller. Dieser widmet sich in seinem Werk “Auf der Suche nach der verlorenen Zeit”, das zur Weltliteratur zählt, einer Kindheitserinnerung: Der besondere Geschmack eines Stück Madeleine-Torte, das in Tee getränkt wurde.

Viele Menschen vermuten eine Lebenseinstellung dahinter, ob man etwa Rot-oder Weißweintrinker ist. Ob man Whisky genießt oder guten Gin im Cocktailmix untergehen lässt. Schwierig wird es, wenn man eingeladen ist. Hier gilt es einerseits die richtige Spirituosen-Art zu treffen und dann auch noch den Geschmack. Der Volksmund meint immerhin, dass Geschmäcker verschieden sind. Aber: Stimmt das überhaupt?

Das Y-Combinator Startup “Flaviar” mit Sitz in San Francisco, in das auch die heimische Risikokapital Firma Speedinvest investiert ist, ordnet über 10.000 Spirituosen verschiedenen Geschmacksprofilen zu. 2012 wurde das Unternehmen von drei Freunden gegründet. Das Team setzt sich zusammen aus einem Spirituosenproduzenten, einem Web- Developer und einem E-Commerce Experten. Erst seit wenigen Tagen gibt es nun die Flaviar App, erstmal nur fürs iPhone, Android soll schnell folgen.

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Das Konzept von Flaviar geht in zwei Richtungen: Einerseits bekommt der User Unterstützung bei der Auswahl von Spirituosen in der App, indem Flaviar die Getränke katalogisiert und zugeteilt hat. So soll man immer genau das Getränk finden, das man gesucht hat. Andererseits verschickt Flaviar jedes Monat “Tasting Packs” mit fünf Spirituosen, die man verkosten kann. Das Prinzip “learning by doing” macht den Kunden zum Verkostungs-Profi und lässt ihn langsam eine Sammlung aufbauen. Auch hier kann die App wieder unterstützen. Und überdies kann man per App eine virtuelle Bar anlegen.

Der Brutkasten hat bei Co-Founder Jugoslav Petkovic nachgefragt, ob er der Meinung ist, dass jeder Mensch letztenendes doch den gleichen Geschmack hat – und wenn nicht, wie die App “richtig” filtern will.

Der Elevator-Pitch von Flaviar: Welches Problem löst ihr?

Es gibt einen Bar-Pitch: Stell Dir vor, Du schaust auf eine Bar-Wand, die voll mit verschiedensten und buntesten Flaschen ist. Diese haben überdies unterschiedliche Preise und Du hast einfach keine Ahnung, was Du bestellen sollst. Darum nimmst Du dir einen Jack & Coke oder ein Cuba Libre. Schon wieder. Nun ja, Flaviar bietet dir die Chance neue Geschmäcker kennenzulernen und neue Drinks zu erforschen – das nächste Mal weißt Du dann, in welcher Stimmung dir welcher Drink zusagt und kannst das Wissen auch mit deinen Freunden teilen.

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Wie kam es zum Gründerteam?

Flaviar wurde 2012 von drei Freunden gegründet. Wir sind alle drei Spirituosen-Enthusiasten, aber haben auch beruflich damit zu tun. Wir haben uns regelmäßig in einer Bar, die von einem von uns gemanagt wurde, zum Verkosten getroffen. Die Idee hat dort ihren Ursprung gehabt, denn wir wollten jedem ermöglichen in einer Freundesrunde gemeinsam verkosten zu können.

Über 10.000 Bewertungen- habt ihr wirklich jedes Produkt getestet? In der App müssen doch auch sehr alte und teure Getränke ein Profil haben – wie konntet ihr diese testen, ohne euch in den Ruin zu wirtschaften, bevor ihr durchstartet? 

Geschmack ist sehr subjektiv und das ist auch der Grund, weshalb wir nicht wollten, dass die Geschmacksprofile von nur einer Quelle abhängen. Wir haben alle verfügbare Information gesammelt, die wir zu jedem Drink finden konnten, einschließlich unserer eigenen Beobachtungen, haben sie durchgeschaut und in der “Flaviar Spiral” zusammengefasst, die Teil der Flaviar App ist. Die Datenbank wird auch immer weiter wachsen, denn die User der App können ebenfalls eigene Bewertungen abgeben, die einfließen werden. Unser Motto: Flaviar gives Flavour to the people!

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Glaubst Du, dass es einen “allgemeinen Geschmack” gibt, den jeder mag? Wenn nicht, wie kann man verschiedene Geschmäcke für unterschiedliche Geschmacksprofile filtern? (Zum Beispiel: Einem jungen Mann schmeckt ein Whisky anders, als einer älteren Dame)

Bis zu einem gewissen Grad ist es schon möglich, vorauszusagen, was unterschiedliche Menschen mögen – Menschen, die etwa gerade erst beginnen, die Welt der feinen Spirituosen zu erkunden, tendieren dazu, Drinks mit leichterem Geschmack oder süßerem Abgang zu bevorzugen. Aber um die verschiedenen Geschmackspräferenzen unserer User zu bestimmen, stellen wir ihnen anfangs ein paar Fragen zu den Drinks, die sie bereits zuvor probiert und gemocht haben.

Welche Learnings könnt ihr bis jetzt mitnehmen? Ein Tipp für andere Gründer?

Fokussiere dich darauf, ein Produkt zu machen, dass deine Kunden lieben werden. Alles andere ist sekundär.

Die nächsten Schritte…? Vielleicht: Eure Vision? 

Unsere Mission von Tag eins an war: “We bring Flavour to the People”. Das tun wir auch vor einem “erzieherischen” Hintergrund. Das Ziel ist es, die Welt der Spirituosen zu Demystifizieren. Das tun wir mit den Flaviar-“Tasting Packs”, damit unsere User die Drinks verkosten können und ihr neues Wissen gleich anwenden können. Und dann gehen wir natürlich mit der neuen Flaviar App noch einen Schritt weiter. Es ist nun möglich, einen Drink zu verstehen, bevor du ihn gekostet hast. Das gibt dir das nötige Vertrauen, wenn Du etwas Neues ausprobieren willst.

Danke. 

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© Foto: Flaviar
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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