14.04.2020

Anschober: „Zweite Etappe wird noch schwieriger“

Die österreichische Bundesregierung informierte am Dienstagvormittag die Bevölkerung über die nächsten Schritte im Zuge der Coronakrise. Österreich geht nun in die "zweite Etappe" über, die laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober noch schwieriger wird.
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Anschober über Coronavirus-Antikörpertests - Stichprobentests Österreich - Auflockerung der Coronavirus-Maßnahmen
(c) BKA / Andy Wenzel: Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Archivbild)

Seit heute Dienstag ist die Öffnung kleiner Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte möglich. Dieser erste Schritt für das stufenweise Hochfahren der Wirtschaft konnte laut Bundeskanzler Sebastian Kurz gesetzt werden, da sich die Zahl der Neuinfektionen in den letzten drei Wochen gut entwickelte. Die erste Etappe eines „sehr langen Marathons“ sei somit geschafft.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++ 

„Wir können heute den ersten Schritt in die neue Normalität setzen“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz im Rahmen einer Pressekonferenz am Dienstagvormittag. Diese „neue Normalität“ umfasst allerdings auch eine „Notbremse“, die man jederzeit ziehe könne, sollte sich die Kurve der Neuinfektionen in die falsche Richtung bewegen.

Trotz der Lockerungsmaßnahmen in Bezug auf die Öffnung der Geschäfte, sollen die Ausgangsbeschränkungen in dieser Form bis mindestens Ende April gelten. Nähere Details zur Lockerung der Ausgangsbeschränkungen nannte Bundeskanzler Kurz noch nicht, sie sollen aber vor Ende April folgen.

Anschober: „Zweite Etappe wird noch schwieriger“

Gesundheitsminister Anschober informierte die Bevölkerung über die Entwicklung der Neuinfizierten. Im Gegensatz zu Ländern, wie Italien, Spanien oder die USA, konnten hierzulande die Zuwachsraten drastisch verringert werden.

Derzeit liegt der Zuwachs bei +0,8 Prozent, Mitte März lag dieser noch bei 40 Prozent, so Anschober. Zudem braucht es im Moment 39 Tage für die Verdoppelung der Zahlen. Seit 4. April liegt die Zahl der Neugenesenen höher als die der Neuerkrankten.

Die erste Etappe konnte laut Anschober im Gegensatz zu anderen Ländern gut gemeistert werden. Nun folgt die zweite Etappe, die allerdings noch deutlich schwieriger wird.

Steuern der schrittweisen Öffnung

Jetzt geht es laut Anschober um das „Steuern der schrittweisen Öffnung“. Die Komplexität liege darin, ein stufenweises Hochfahren der Wirtschaft zu ermöglichen und gleichzeitig die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verhindern. Hierfür soll die Situation laufend evaluiert werden, um im Notfall die Strategie zu adaptieren.

„Sollten wir Indizien dafür haben, dass wir uns wieder in Richtung der Zahlen von März bewegen, dann bedeutet dies die Aktivierung der ‚Notbremse‘, wobei wir derzeit davon weit entfernt sind“, so Anschober.

Entwicklung eines Impfstoffes

In Bezug auf die Entwicklung eines Impfstoffes gegen den Coronavirus zeigte sich der Gesundheitsminister vorsichtig zurückhaltend. „Ich wäre sehr überrascht, wenn wir dieses Jahr noch einen Impfstoff haben“, so Anschober. Dennoch bestehe eine gewisse Hoffnung, die bekannte Dauer für die Entwicklung eines Impftoffes von zirka zwei Jahren zu unterschreiten.

Weitere Details zur Lockerung von Maßnahmen

Im Rahmen der Pressekonferenz informierte die Bundesregierung über den weiteren Fahrplan zur Lockerung der Maßnahmen. Morgen Mittwoch sollen erste Details zur Öffnung von Sportveranstaltungen genannt werden, am Donnerstag sollen Details zu Kunst- und Kulturveranstaltungen folgen.

Hinsichtlich der Öffnung von Schulen legte sich die Bundesregierung noch nicht fest. Im Gegensatz zur Öffnung der Geschäfte, sei die Öffnung von Schulen laut Bundeskanzler Sebastian Kurz eine größere Herausforderung, da bei Kindern das Abstandhalten nicht so einfach ist.


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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