14.04.2020

Mahrer: Epidemiegesetz für Coronakrise “nicht tauglich”

Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer stellte sich bei Puls24 einigen kritischen Fragen zum (alten) Epidemiegesetz, zum Härtefallfonds und zu den Rücklagen der WKÖ "für Krisenzeiten".
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Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Ein häufiger Kritikpunkt seit Beginn der Coronakrise ist, warum das bisherige Epidemiegesetz nicht angewendet wird, das bei erzwungener Schließung einen hundertprozentigen Ersatz des entgangenen Umsatzes für Unternehmen vorsieht. Zu diesem und weiteren Punkten, wie der Abwicklung des Härtefallfonds und den “Rücklagen für Krisenzeiten” der Wirtschaftskammer (WKÖ) äußerte sich deren Präsident Harald Mahrer im Puls24-Interview mit Corinna Milborn.

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Epidemiegesetz “nicht tauglich” für Coronakrise

“Was tut man für die, die nach dem alten Epidemiegesetz Anspruch hätten, den gesamten Umsatz ersetzt zu bekommen, und jetzt gar nichts bekommen?”, fragte die Puls24-Chefredakteurin. Beim alten Epidemiegesetz sei man davon ausgegangen, dass eine Seuche von einem Betrieb ausgehe und das gesamte Land gefährden könne, so Mahrer. “Dann sollten die Behörden in der Lage sein, diesen einen Betrieb zu schließen und dann dessen Umsätze ersetzen. Das ist etwas ganz anderes als jetzt, wo fast die gesamte Wirtschaft betroffen ist. Dafür war das Mittel nicht tauglich”. Daher arbeite man gemeinsam mit der Regierung an unterschiedlichen Instrumenten für unterschiedliche Fälle, um schnell zu helfen.

Härtefallfonds: “Wir habe uns nicht darum gerissen”

Eines dieser Mittel ist der Härtefallfonds, mit dessen Abwicklung die Wirtschaftskammer betraut wurde, was zu öffentlicher Kritik führte, da etwa auch Selbstständige aus freien Gewerben (und damit Nicht-WKÖ-Mitglieder) Anspruch haben. Warum also wurde nicht das Finanzamt betraut? Warum müssen nun weitere Unternehmen der Wirtschaftskammer ihre Daten geben, fragte Milborn. “Die Frage war: Wer kann es? Da kommen mehrere Institutionen in Frage, aber wir können es auch”, entgegnete Mahrer. Alle infrage kommenden Institution seien in der Krise schon sehr stark unter Druck – Die Finanzämter und Sozialversicherungen müssten sich um Stundungen und dergleichen kümmern, die aws müsse die nun gewährten Garantien bearbeiten.

So sei sie WKÖ zum Zug gekommen. “Aber keine Sorge, wir habe uns nicht darum gerissen”, scherzt Mahrer. Nun habe man hier “äquidistant als Dienstleiter für die Republik zu agieren”. Auf die Frage nach den vielen Unternehmen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds haben, weil sie ihre Umsätze etwa nicht im definierten Zeitraum von einigen Monate machen, meint Mahrer, der Härtefallfonds bietet ein gewisses Maß an Flexibilität nicht, das man mit anderen Instrumenten zu schaffen versuche. “Er war auch nicht dafür gedacht. Er war dafür gedacht, dass man schnell hilft”, so der Wirtschaftskammer-Präsident.

WKÖ-Rücklagen: Eigenen Fonds dotiert, “um Fälle abzufangen”

Nicht ganz klar, wofür sie gedacht sind, war sich Milborn auch bei den Rücklagen der Wirtschaftskammer “für Zeiten der Krise”, die laut Beantwortung von Parlamentsanfragen rund 1,5 Milliarden Euro umfassen. Warum würden diese nicht genutzt? “Das wäre schön, wenn das alles Cash wäre. Aber jeder Kaufmann weiß, woraus sich Rücklagen zusammensetzen. Der Großteil sind Immobilien”, erklärt Mahrer. Das wären etwa die WIFIs, Schulen oder Lehrlingswerkstätten. Dann kämen Wertpapiere hinzu: “Die müssen wir aber in der Krise halten, um funktionsfähig zu bleiben”. So war man etwa dazu in der Lage, alle Grundumlagen auszusetzen, was dieses Jahr rund 200 Millionen Euro ausmachte.

Zusätzlich habe man einen Fonds mit mehr als 100 Mio. Euro dotiert, “um Fälle abzufangen, die nicht in Kategorisierungen der Republik fallen”. 50 kämen dabei von der Bundesorganistation, 50 von den Landes-Wirtschaftskammern. Wie es in der Coronakrise nun weitergeht, könne er freilich nicht vorhersehen, so Mahrer. “Stop and Go könnte uns schon blühen”, sagt er in Anspielung auf asiatische Länder, die Auflockerungsmaßnahmen wieder zurücknehmen musste. Jedenfalls brauche es Disziplin, um den “Wirtschaftsmotor wieder zum laufen zu bringen”. Die Einschränkungen der Reisefreiheit blieben wohl länger bestehen. Das sei “brutal für den Tourismus”.

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Richard Eibl, Thaddäus Leutzendorff und Julius Richter (c) Padronus, fairesLeben

“Unser Ziel ist es, Menschen ihrer Rechte bewusst zu machen und diese auch fair durchzusetzen”, schreibt CEO und Gründer Thaddäus Leutzendorff. Nach diesem Claim operiert das Wiener LegalTech fairesLeben seit seiner Gründung im Juni 2020.

Die heimischen Gesetze ermöglichen es viel häufiger, sich verlorenes oder zu viel bezahltes Geld zurückzuholen, als man meinen würde. Das Startup fairesLeben will seinen Kund:innen genau dabei helfen – berichtete brutkasten schon im Februar 2022. Schon damals wurde das Startup in einer Finanzierungsrunde mit sieben Millionen Euro bewertet.

Die “fairenSpinoffs” des Startups

In einem brutkasten Gastbeitrag schrieb CEO Leutzendorff bereits über das Thema Sexismus im Netz – und wie die Anlaufstelle “fairesNetz” des Startups Betroffenen die Möglichkeit bietet, Hasskommentare zu melden. Über die Plattform fairesLeben können sich Kund:innen außerdem Verluste aus illegalen Online-Casinos zurückholen (“fairesSpiel”). Weitere Zweigstellen des LegalTechs sind “faireMiete” zur Senkung von Altbaumieten, “fairesRecht” als Schnittstelle zwischen Mandant:innen und Anwält:innen, sowie “faireDaten”, “faires Gaming” und “fairesTrading”.

Das LegalTech tritt in seinen Fachbereichen als Prozessfinanzierer auf: Die fairesLeben ABC GmbH finanziert und fördert Kund:innnen bei der Geltendmachung ihrer rechtlichen Ansprüche gegen Gegenparteien. Die Unterstützung bei der Durchsetzung der diesbezüglichen Rechte soll Kund:innen bei einer Liquiditätsbeschaffung helfen.

Fünfte Pre-Seed-Finanzierungsrunde in drei Jahren

Nun kommuniziert das Startup seine fünfte Pre-Seed-Finanzierungsrunde in drei Jahren: Im Mittepunkt stand dieses Mal die fairesNetz GmbH – eines der oben genannten Spinoffs des Unternehmens. Das Investment, ein sechsstelliger Betrag, wurde von den langjährigen Kooperationspartnern Richard Eibl und Julius Richter, den Gründern von Mietheld und Padronus, getätigt, heißt es in einer Aussendung.

Der Schritt von langjährigen Kooperationspartnern zu Investoren sei “ein bedeutender”: “Das Fachwissen und das umfangreiche Netzwerk der beiden Investoren, die als erfahrene Prozessfinanzierer seit zehn Jahren in der Branche tätig sind, bieten für fairesNetz einen unschätzbaren Wert”, so der CEO.

“Beleidigungen und Bedrohungen im Internet nehmen drastisch zu”, erklärt Leutzendorff und meint weiter: “Wir haben über die vergangenen 18 Monate hart an einer Lösung gearbeitet, um Betroffene zu schützen und Täter:innen auszuforschen und zur Rechenschaft zu ziehen. Dabei profitieren wir von den neuen legistischen Mitteln, die der europäische und österreichische Gesetzgeber geschaffen haben, um gegen Hass im Netz rechtlich vorzugehen.”

So funktioniert “fairesNetz”

Das Herzstück des Unternehmens sei eine selbst entwickelte Software, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz Inhalte auf Social-Media-Profilen von Kund:innen prüft. Bei der Identifizierung schädlicher Inhalte werden die Täter:innen ausgeforscht und rechtliche Schritte eingeleitet.

Die Software von “fairesNetz” sei erst seit drei Monaten live, heißt es vom Startup. Trotz der relativ kurzen Laufzeit vertritt das Unternehmen bereits Kund:innen in Deutschland und Österreich. Täglich sollen um die 2.000 Inhalte geprüft werden, heißt es.

“Das Zeitalter von Künstlicher Intelligenz macht es uns überhaupt erst möglich, die Massen an Hassnachrichten und Hasskommentaren effizient und zielgerichtet zu verarbeiten”, so Thaddäus Leutzendorff.

Bis zu Strafanzeigen und Schadenersätzen

Konkret können Betroffene der Anlaufstelle “fairesNetz” anhand von Fragen eine Meldung übermitteln. FairesNetz überprüft das übermittelte Posting auf Inhalt, Gewichtung und Umsetzbarkeit. Über kooperierende Rechtsanwälte wird der Postende abgemahnt, wobei es bei schweren Drohungen zu Strafanzeigen der Schadenersatzzahlungen kommen kann. 

Für Kund:innen entsteht laut Startup kein Aufwand, das Startup selbst kümmert sich mit seinen Partnern um den Prozess. Auch Kostenrisiken sind ausgeschlossen – Hilfe erhalten Hilfesuchende in Österreich und Deutschland kostenlos und digital, heißt es. 

“Wenn du also Hass-Nachrichten bekommst, kannst du diese ganz einfach und mit wenig Aufwand an uns weiterleiten und wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung und die Kosten des weiteren Vorgehens. Dabei fallen für dich also keine Ausgaben an”, erklärt das Startup seinen Prozess auf seiner Website.

Investment soll Marketing und Vertrieb pushen

Mit dem neuen Investment soll vor allem das Marketing und der Vertrieb von “fairesNetz” vorangetrieben werden, um den Kundenstamm zu vergrößern. Indes wolle man eine eigene künstliche Intelligenz trainieren, die auf den Use-Case der Identifizierung von Hass im Netz spezialisiert ist.

Unterstützt werden sollen Persönlichkeiten, “die sich öffentlich präsentieren”, “egal ob Sportler:innen, Influencer:innen oder Politiker:innen”, sagt Leutzendorff. Die Liste all jener, “die täglich Hass erleben müssen, ist leider endlos”, meint der CEO. Das Investment soll den “Kampf gegen Hass im Netz fortsetzen”, und die Dienste von “fairesNetz” weiter aufbauen.

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Mahrer: Epidemiegesetz für Coronakrise “nicht tauglich”

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  • Zudem äußert sich der WKÖ-Präsident zu Rücklagen der Wirtschaftskammer und zu einem eigenen Fonds.

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