02.03.2020

E-Scooter-Anbieter Lime erneuert Flotte in Wien – doch ein Feature fehlt

Der weltgrößte E-Scooter-Anbieter Lime aus den USA führt in Wien die nächste Roller-Generation Lime-S Gen-3 ein. Sie bietet einige Verbesserungen zum Vorläufer - austauschbare Akkus hat das neue Modell aber nicht. Und wieder einmal stellt sich die Nachhaltigkeitsfrage - ökologisch und ökonomisch.
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Lime: Die neue E-Scooter-Generation Lime-S Gen-3
(c) Lime: Die neue E-Scooter-Generation Lime-S Gen-3

16 Monate – das ist die geschätzte Lebensdauer der neuen E-Scooter-Generation Lime-S Gen-3, die vom US-Riesen nun in Wien eingeführt wird. In einer Aussendung dazu wird das Modell aus diesem Grund als besonders langlebig präsentiert. Die Öko-Bilanz von E-Rollern stand zuletzt auch aufgrund ihrer kurzen Lebensdauer öffentlich in der Kritik. Die Ausführung zur 16-monatigen “Langlebigkeit” ist dabei nur ein kleiner (und wohl nicht ganz so intendierter) Einblick in die Herausforderungen am E-Scooter-Markt – auch die wirtschaftlichen.

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Mehr Sicherheit mit der neuen Lime-E-Scooter-Generation

Lime-S Gen-3 verfüge zudem über ein breites, rutschsicheres Trittbrett, einen stabilen und griffigen Lenker sowie breite, große Reifen und ein besonders helles Licht, heißt es von Lime, das sich erst kürzlich u.a. aus Linz zurückzog. Dadurch soll die Sicherheit der Nutzer weiter erhöht werden. Ein Farbdisplay auf dem Geschwindigkeit, Akkustand und etwaige Sperrzonen angezeigt werden, soll die User Experience verbessern. Auch die GPS-Ortung sei im Vergleich zum Vormodell nun besser.

Ein Feature fehlt bei Lime – TIER macht es vor

Ein weiterer Vorteil, den Lime anführt ist eine höhere Reichweite von nun 50 Kilometern dank “verbesserter Batterieeffizienz”. Nicht bietet Lime-S Gen-3 hingegen ein Feature, das Herausforderer TIER aus Berlin, der erst kürzlich seine neueste Mega-Finanzierungsrunde kundtat, sukzessive ausbaut: austauschbare Akkus. Diese sollen das Einsammeln der Scooter am Abend obsolet machen und die Lebensdauer des gesamten Geräts erhöhen. Beides soll positiv zur Öko-Bilanz beitragen.

EDIT: Lime meldete sich hierzu mit einem Statement beim brutkasten: “Wir testen aktuell in einem Pilotprojekt Scooter mit austauschbaren Akkus in Paris. Wir wollen die Ergebnisse von diesem Projekt abwarten, bevor wir E-Scooter mit  austauschbaren Akkus einflotten. Grund ist, dass wir nicht überzeugt sind, dass sich austauschbaren Akkus positiv auf die Öko-Bilanz auswirken, da ja mehr Batterien (2 pro Scooter) benötigt werden und sich die Herstellung der Akkus sehr negativ in der Öko-Bilanz auswirkt. Außerdem kommt es immer wieder zu Schäden durch z.B. Wasser bei den E-Scootern mit austauschbaren Akkus, da diese nicht so gut von Regen geschützt sind wie in den Modellen mit fest verbauten Akkus”.

Verluste auf Makro- und Mikro-Ebene

Nicht nur ökologisch, auch ökonomisch sind die Geschäftsmodelle der E-Scooter-Anbieter aus den genannten Gründen zu hinterfragen. Noch können die großen Anbieter nicht wirtschaftlich arbeiten. Die Verluste sind dabei nicht nur – wie in der Scaleup-Welt üblich – auf rapide Expansion zurückzuführen (die zwei schnellste Unicorns aller Zeiten entstammen der Branche). Tatsächlich ist man derzeit dem Vernehmen nach noch bei den einzelnen Fahrten im Minus. So gab etwa Limes Hauptkonkurrent Bird im Herbst eine “positive Unit Economy”, also die Rentabilität der einzelnen E-Scooter, als großes Ziel aus.

Nachhaltigkeits-Problem – ökologisch und ökonomisch

Die erwartete Konsolidierung des Markts hat indessen bereits begonnen. Im Jänner schluckte Bird den deutschen Anbieter Circ. Das Wettrennen der Anbieter, deren Angebote sich für die End-User kaum unterscheiden, läuft derzeit mehr im Fundraising, als irgendwo anders. Es gilt als relativ sicher, dass es sich um einen “Winner takes it all”-Markt handelt, in dem nach umfassenden Akquisitionen am Ende nur sehr wenige Player übrig bleiben. Diese müssen dann trotzdem noch das Nachhaltigkeits-Problem lösen – ökologisch und ökonomisch.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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E-Scooter-Anbieter Lime erneuert Flotte in Wien – doch ein Feature fehlt

  • 16 Monate – das ist die geschätzte Lebensdauer der neuen E-Scooter-Generation Lime-S Gen-3, die vom US-Riesen nun in Wien eingeführt wird.
  • Die Öko-Bilanz von E-Rollern stand zuletzt auch aufgrund ihrer kurzen Lebensdauer öffentlich in der Kritik.
  • Nicht nur ökologisch, auch ökonomisch sind die Geschäftsmodelle der E-Scooter-Anbieter zu hinterfragen.
  • Es gilt als relativ sicher, dass es sich um einen “Winner takes it all”-Markt handelt, in dem nach umfassenden Akquisitionen am Ende nur sehr wenige Player übrig bleiben.
  • Dieser Winner muss dann noch das Nachhaltigkeits-Problem lösen – ökologisch und ökonomisch.

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