03.12.2019

Digitalsteuer: Österreich im Visier der US-Behörden – 100 Prozent-Strafzölle möglich

Der Handelskonflikt zwischen den USA und Frankreich erlangt nach einem Report der US-Handelsbehörde zur französischen Digitalsteuer die nächste Eskalationsstufe. In einer Aussendung, in der 100 Prozent-Zölle auf französische Güter in den Raum gestellt werden, wird Österreich explizit als mögliches nächstes Ziel der Behörden genannt.
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TikTok
(c) Gage Skidmore - Donald Trump

Eigentlich sollte mit der zuvor von türkis-blau initiierten und im September vom Nationalrat beschlossenen „Digitalsteuer“ ja mehr Geld in die Staatskassen gelangen. Beziehungsweise sollte die fünfprozentige Steuer auf Online-Werbeumsätze im Inland eine gewisse Gerechtigkeit zwischen heimischen Unternehmen und US-Tech-Riesen wie Google, Facebook und Amazon herstellen. Denn laut Beschluss gilt sie ausschließlich für Unternehmen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro bzw. einen jährlichen Umsatz aus Onlinewerbeleistungen von mindestens 25 Millionen Euro erzielen.

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US-Handelsbeauftragter statuiert Exempel an Frankreich

Eigentlich, denn der Beschluss könnte für Österreich ein böses Nachspiel haben und letztlich mehr kosten, als er bringt. An Frankreich statuiert US-Präsident Donald Trump mit seinen Behörden gerade ein Exempel. Nachdem zuvor von der Handelsbehörde ein Untersuchungs-Report zur französischen Digitalsteuer vorgelegt wurde, wurde der US-Handelsbeauftragte (USTR) in einer Aussendung sehr konkret. Im Wortlaut (übersetzt) heißt es dort:

„Der US-Handelsbeauftragte veröffentlicht eine Mitteilung des Bundesregisters, in der er erklärt, dass die französische Digitalsteuer aus den im Bericht dargelegten Gründen unangemessen, diskriminierend und belastend für den US-Handel ist. Die Bekanntmachung fordert die Öffentlichkeit auf, sich zu den vom USTR vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern, die zusätzliche Zölle von bis zu 100 Prozent auf bestimmte französische Produkte beinhalten“.

Zudem werden auch Abgaben auf französische Dienstleistungen ins Spiel gebracht. Eine zugrundegelegte Liste umfasse 63 Zoll-Positionen mit einem Handelswert von insgesamt 2,4 Milliarden US-Dollar.

Digitalsteuer: Ermittlungen gegen Österreich werden geprüft

Aus österreichischer Sicht ist in dieser Aussendung ein weiterer Absatz noch relevanter, wo Handelsbeauftragter Robert Lighthizer direkt zitiert wird:

„Die heutige Entscheidung des USTR sendet ein klares Signal, dass die Vereinigten Staaten Maßnahmen gegen digitale Steuersysteme ergreifen werden, die US-Unternehmen diskriminieren oder anderweitig unangemessene Belastungen auferlegen. Nun prüft der USTR, ob Ermittlungen nach Abschnitt 301 über die Steuern auf digitale Dienstleistungen in Österreich, Italien und der Türkei eingeleitet werden sollen“.

Man konzentriere sich darauf, dem „zunehmenden Protektionismus“ der EU-Mitgliedstaaten entgegenzuwirken, der sich „ungerechtfertigterweise“ gegen US-Unternehmen richte, sei es durch Steuern auf digitale Dienstleistungen oder andere Maßnahmen, die sich an führende US-Unternehmen für digitale Dienstleistungen richten, so Lighthizer weiter.

Das Schreiben ist damit klar als Drohung gegenüber Österreich aufzufassen. Ob tatsächlich Ermittlungen eingeleitet werden und welche Produkte im Ernstfall von Strafzöllen bedroht wären, kann derzeit freilich noch nicht gesagt werden.

⇒ Die Aussendung im Original

⇒ Der Untersuchungs-Report zur französischen Steuer

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GoStudent
© brutkasten - Felix Ohswald, Gründer GoStudent.

GoStudent verfolgt weiter seine Offline-Strategie. Bereits 2022 hatte man Studienkreis übernommen – brutkasten berichtete. Der bereits 1974 gegründete Studienkreis galt als Deutschlands größtes Nachhilfeunternehmen mit bundesweit über 1.000 Lernzentren.

Im Mai 2025 vermeldete das Unicorn dann die Erweiterung seines Geschäftsmodells und den Plan, künftig verstärkt auf stationäre Nachhilfestandorte zu setzen – siehe hier.

GoStudent erweitert sich

„Das Franchise-Modell mit stationären Nachhilfestandorten, das wir in Deutschland übernommen haben, hat sich äußerst positiv entwickelt. Deshalb ist es für uns ein logischer nächster Schritt, dieses erfolgreiche Modell nun auf weitere europäische Länder auszuweiten, in denen wir bereits mit unserer personalisierten Online-Einzelnachhilfe aktiv sind“, erklärte damals eine Sprecherin des EdTechs die Gründe für diesen Schritt.

Heute schrieb GoStudent-Gründer Felix Ohswald per LinkedIn-Post, dass man bereits am 28. August den Kaufvertrag mit der Berlitz Corporation für die Berlitz Deutschland GmbH unterzeichnet habe und sich damit nun 50 Sprachzentren in ganz Deutschland, öffentlich geförderte Integrations- und berufliche Qualifizierungsprogramme, das Geschäft mit öffentlichen Institutionen, Sprachprüfungen und Zertifizierungen, ein breites Portfolio an Präsenzkursen für Privatkunden, die Rekrutierung internationaler Fachkräfte sowie Programme für Kinder und Jugendliche einverleibt habe.

Sprachkenntnisse im Fokus

Während Berlitz das Geschäft mit Unternehmenskunden und das Online-Sprachtraining weiterführt, ist die Berlitz Deutschland GmbH seit 1. September in einem separaten Unternehmen organisiert. Die Berlitz Deutschland GmbH bleibt dabei unter der Marke Berlitz und als Franchise-Partner der Berlitz Corporation bestehen. Der Abschluss der Transaktion wird bis zum Jahresende erwartet.

Hintergrund des Deals ist die Bedeutung von Sprachkenntnissen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt: Rund die Hälfte aller Arbeitgeber verlangt laut dem Unternehmen mindestens Deutschkenntnisse auf B2-Niveau. Die für öffentlich geförderte Sprachprogramme notwendigen Akkreditierungen wurden über zwei Jahrzehnte aufgebaut. Die operative Führung der Berlitz Deutschland GmbH bleibt bei Mattias Schwarz und dem bestehenden Team.

Drei Beobachtungen

Den Grund für diesen Schritt erläutert Ohswald aus drei Beobachtungen und zwei Hypothesen heraus: Erstens sei Deutsch das meistgebuchte Fach in der Nachhilfe: In der Grundschule werde Deutsch sogar häufiger gebucht als Mathematik – und das gelte für Kinder aller Herkünfte.

Zweitens zeige sich ein Zusammenhang mit der Demografie: In Städten und Kreisen, in denen viele Familien zu Hause mehr als eine Sprache sprechen, sei Deutsch häufiger Bestandteil der Nachhilfeverträge. Gleichzeitig würden Familien mit Zuwanderungsgeschichte laut Bildungsforschung seltener Nachhilfe in Anspruch nehmen, obwohl der Bedarf höher wäre.

Drittens zeige sich die Bedeutung von Sprachkompetenz auch in der Mathematik: Bei der zentralen Prüfung am Ende der zehnten Klasse in Nordrhein-Westfalen würde Sprachkompetenz 14 Prozent der Unterschiede in der Mathematikleistung erklären, während es bei sozialer Herkunft und Migrationshintergrund jeweils ein bis drei Prozent seien. Zwischen dem sprachlich schwächsten und stärksten Drittel der Schüler lag dabei mehr als eine Schulnote.

„Aus diesen Beobachtungen sind zwei Hypothesen geworden, und aus den Hypothesen eine Entscheidung. Sie fällt in einen Markt, dessen Etat der Bund 2027 fast halbieren will, und in Wochen, in denen der Bundestag genau darüber berät. Man kann das den falschen Moment nennen. Wir halten es für den richtigen und erklären, warum“, beschreibt Ohswald seine Gedanken.

Hypothese 1: „Die Arbeitswelt sortiert nach Sprache, bevor sie nach Qualifikation sortiert“

Die erste Sortierung beginne Ohswald zufolge bereits in der Schule. „2021 sprachen noch 62 Prozent der Viertklässler zu Hause immer Deutsch, zehn Jahre davor 84. Jedes vierte Kind verließ die Grundschule, ohne so lesen zu können, wie es die weiterführende Schule voraussetzt. Ein Kind, das zu Hause nie Deutsch spricht, liegt im Lesen 36 Punkte zurück, auch im Vergleich mit Kindern gleicher sozialer Herkunft. Ein Teil des Rückstands ist Armut. Ein Teil ist Sprache. Der zweite Teil ist der, den Bildung beheben kann“, betont Ohswald.

Die zweite Sortierung würde an der Tür zum Arbeitsmarkt stattfinden. Sie treffe Erwachsene, die neu kommen: „Die Hälfte der Betriebe verlangt bei Einstellungen immer mindestens B2, in Gesundheit, Bildung und Finanzen drei Viertel und mehr. Die andere Hälfte stellt auch darunter ein, im Gastgewerbe, in Lager und Verkehr, in der Leiharbeit. Die Sprachschwelle entscheidet nicht, ob jemand arbeitet. Sie entscheidet, in welchem Segment. In den reglementierten Berufen ist sie Zulassungsbedingung: Ärztinnen und Ärzte brauchen überall B2 und eine Fachsprachprüfung auf C1, Pflegekräfte B2, obwohl viele mit B1 einreisen“, erklärt der GoStudent-Gründer.

Als Beispiel führt Ohswald an, dass 72 Prozent der Geflüchteten aus der Ukraine über einen Hochschul- oder vergleichbaren Abschluss verfügen, doch nur fünf Prozent bei ihrer Ankunft gut Deutsch sprechen würden. Laut Studien seien es bessere Sprachkenntnisse, die die Einstellungsbereitschaft deutlich erhöhen, während fehlende Kinderbetreuung und nicht anerkannte Abschlüsse weitere Hürden darstellen. Sprache sei damit eine zentrale Voraussetzung dafür, dass vorhandene Qualifikationen auf dem deutschen Arbeitsmarkt sichtbar und nutzbar werden, so Ohswald.

Hypothese 2: Sprache hört nicht bei B1 auf

Der Integrationskurs – um auf seine zweite These zu kommen – zielt auf B1 ab. Für viele berufliche Wege seien jedoch weitergehende Sprachkenntnisse erforderlich, was für Ohswald bedeutet, dass auch nach dem Spracherwerb berufliche Weiterbildung schlicht ein wichtiger Schritt bleibe.

„Das IAB hat bei Geflüchteten gemessen, was nach dem Sprachkurs wirkt: Ein Sprachkurs mit Aktivierung bringt nach fünf bis sechs Jahren rund 3,5 Prozentpunkte mehr Beschäftigung“, zeigt sich der Founder auf LinkedIn überzeugt. „Eine geförderte Weiterbildung bringt rund 13 Prozentpunkte und etwa 800 Euro mehr Monatsbrutto. Sprache öffnet die Tür. Qualifikation bringt durch.“

All dies im Hinterkopf, scheint nun klar, was GoStudent mit der Berlitz-Übernahme möchte: Seine beiden Hypothesen in die Praxis übersetzen: Sprache als Schlüssel für Bildung und Arbeitsmarkt – und als Ausgangspunkt für den nächsten Schritt, die berufliche Qualifizierung, und sich weiter als stationärer Anbieter verfestigen.

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Digitalsteuer: Österreich im Visier der US-Behörden – 100 Prozent-Strafzölle möglich

Eigentlich sollte mit der zuvor von türkis-blau initiierten und im September vom Nationalrat beschlossenen „Digitalsteuer“ ja mehr Geld in die Staatskassen gelangen. An Frankreich statuiert US-Präsident Donald Trump mit seinen Behörden gerade ein Exempel. Nachdem zuvor von der Handelsbehörde ein Untersuchungs-Report zur französischen Digitalsteuer vorgelegt wurde, wurde der US-Handelsbeauftragte (USTR) in einer Aussendung sehr konkret. Die Bekanntmachung fordert die Öffentlichkeit auf, sich zu den vom USTR vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern, die zusätzliche Zölle von bis zu 100 Prozent auf bestimmte französische Produkte beinhalten“. Zudem werden auch Abgaben auf französische Dienstleistungen ins Spiel gebracht. Man konzentriere sich darauf, dem „zunehmenden Protektionismus“ der EU-Mitgliedstaaten entgegenzuwirken, der sich „ungerechtfertigterweise“ gegen US-Unternehmen richte, sei es durch Steuern auf digitale Dienstleistungen oder andere Maßnahmen, die sich an führende US-Unternehmen für digitale Dienstleistungen richten, so Lighthizer weiter.

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