31.10.2019

Datenschützer: 18-Millionen-Euro-Strafe gegen die Post ist schlechtes Zeichen für Startups

Die Post wurde von der Datenschutzbehörde mit einer Strafe in Höhe von 18 Millionen Euro belegt, weil Daten aus Onlinequellen zum Schätzen von Parteiaffinitäten genutzt wurden. Das ist ein schlechtes Zeichen, meint Datenschützer Hans Zeger.
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DSGVO - Deloitte-Umfrage
(c) fotolia.com - Robert Kneschke

Von den heimischen Datenschützern ist es man es nicht unbedingt gewohnt, dass sie sich hinter große Unternehmen stellen, wenn diese Daten für Marketingzwecke nutzen. Eine Ausnahme macht nun Hans Zeger, Obmann der Arge Daten: Er kritisiert die 18 Millionen Euro schwere Strafe der Datenschutzbehörde gegen der Post AG.

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Diese Strafe werde wohl abschreckend wirken – allerdings nicht auf die großen Internetkonzerne, sondern auf die zahlreichen heimischen Startups, sowie diverse Unternehmen mit neuen Ideen. “Lieber bleiben lassen und Zulieferer für Google und Co werden, werden sich viele nach dieser DSB-Entscheidung denken,” heißt es in einer Presseaussendung der Arge Daten.

Die Strafe wurde für Big Data Analysen verhängt, bei denen die Post AG anhand von Informationen aus verschiedenen Quellen zu erraten versuchte, welche Parteipräferenzen Personen haben. Die besagten Schätzungen konnten anschließend von Kunden der Post AG für Marketingzwecke genutzt werden – was den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) widerspricht.

US-Konzerne geben den Ton an

Allerdings habe die Post AG mit diesem Schritt auf die allgemeinen Entwicklungen am Werbemarkt reagiert, heißt es seitens der Arge Daten: Mittlerweile fallen 42 Prozent (47 Milliarden Euro) des gesamten EU-Werbeetats allein auf Onlinewerbung, noch vor 6 Jahren waren es bloß 21 Prozent (19 Milliarden Euro). Von diesen 47 Milliarden Euro entfallen rund 80 Prozent auf Nicht-EU-Firmen: Allein Google und Facebook zusammen kommen laut Arge Daten auf 28 Milliarden Euro, oder mehr als 25 Prozent aller Werbeausgaben in der EU.

Ähnlich gestalte sich das Bild beim Blick auf genutzte Technologien und IT-Infrastruktur: Beim Cloud Computing wird der Markt dominiert von Micosoft, Amazon und Cloudflare, bei Smartphone-Betriebssystemen von Apple und Google, bei Social Networks von Facebook.

“DSGVO ist die falsche Antwort”

Entsprechend dieser Marktsituation findet der Datenschützer harte Worte gegenüber der EU: Digitalsteuer, Uploadfilter, ePrivacy, eCommerce-Regulierung und eben auch die DSGVO seien “hilflose und falsche Antworten auf die Dynamik der Informationsgesellschaft”. Jede neue Regulierung sei von den Riesen leichter umzusetzen als von Startups, die neu auf den Markt kommen.

Der Plan sei zwar gewesen, dass die IT-Riesen durch die neuen Regeln gezwungen werden, die europäischen Grundwerte einzuhalten. Dabei sei aber übersehen worden, dass Google, Amazon, Facebook und andere Konzerne in punkto Service, Qualität und Bequemlichkeit ein “de-facto-Monopol” haben. Europäische Startups haben laut Aussendung des Datenschützers hingegen “keine Chance, Kunden vergleichbare Bedingungen aufzuzwingen.”

Die Strafe gegen die Post AG ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Strafe  durch alle Instanzen hält werden wir wohl erst in einigen Jahren wissen, heißt es abschließend in der Aussendung.

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Nadina Ruedl | © Die Pflanzerei

Der Preis wurde von Frau in der Wirtschaft (FiW) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ins Leben gerufen und in diesem Jahr erstmals verliehen. Ziel des Awards ist es, die Leistungen österreichischer Unternehmerinnen zu würdigen, ihre Bedeutung für die Wirtschaft hervorzuheben und Frauen in Führungspositionen sichtbarer zu machen.

„Mit dem Woman in Business Award zeichnen wir heuer erstmals herausragende Unternehmerinnen aus und zeigen, was Frauen in der Wirtschaft bewegen. Sichtbarkeit schafft Vorbilder und fördert ein vielfältigeres Wirtschaftsumfeld, von dem wir alle profitieren können“, betonte WKÖ-Präsident Harald Mahrer bei der Übergabe der Trophäen.

Die Pflanzerei bietet vegane österreichische Küche

Nadina Ruedl, Gründerin des Wiener Food-Startups Die Pflanzerei, wurde mit dem Titel „Gründerin des Jahres“ ausgezeichnet. Ihr Startup vereint heimische Landwirtschaft und traditionelles Handwerk in pflanzlichen Fleischalternativen. Dabei zeigt Die Pflanzerei, dass vegane Ernährung und typisch österreichische Küche nicht unbedingt im Widerspruch stehen müssen.

Im Oktober 2021 startete das Startup mit seinem ersten Produkt, dem veganen Leberkäse “Gustl”. Nach einer einjährigen Pilotphase war der vegane Gustl in den Feinkosttheken von über 130 Billa-Filialen zu kaufen – brutkasten berichtete. Ende Mai letzten Jahres erweiterte Die Pflanzerei ihr Sortiment um zwölf weitere Produkte, darunter vegane Alternativen von Käsekrainer, Fleischknödel und Kaiserschmarrn.

Die Preisträgerinnen des Woman in Business Award 2024

  • Gründerin des Jahres: Nadina Ruedl, Die Pflanzerei – Veganer Lebensmittelhandel GmbH
  • Ein-Personen-Unternehmerin des Jahres: Maren Wölfl, FEMALE WAKE-UP CALL e.U
  • Innovatorin des Jahres: Birgit Mitter, Ensemo GmbH
  • Social Entrepreneurin des Jahres: Madeleine Alizadeh, dariadéh GmbH
  • Unternehmerin mit besonderer Leistung: Renate Ozlberger, Fleischhauerei Ozlberger GmbH
  • Unternehmerin mit Lebenswerk: Gesine Tostmann, Tostmann Trachten GmbH und CoKG

Weibliche Gründungen steigen an

Der Woman in Business Award will sichtbar machen, wie bedeutend der Beitrag von Unternehmerinnen zur heimischen Wirtschaft ist. Im Jahr 2023 wurden 39,3 Prozent der österreichischen Einzelunternehmen von Frauen geführt, was einem Anstieg von 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Zudem war 2023 ein Rekordjahr für weibliche Gründungen: Noch nie zuvor wurden so viele Einzelunternehmen von Frauen ins Leben gerufen. Der Anteil der Gründerinnen stieg auf 44,5 Prozent, ein Zuwachs von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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