28.08.2019

Wie sich die Digitalisierung auf die Rechtssicherheit auswirkt

Welche Auswirkung hat die Digitalisierung im Rechtsbereich auf die Rechtssicherheit? Und welche Rolle spielt der Mensch dabei zukünftig? Um diese und mehr Fragen ging es bei einer von der Österreichischen Notariatskammer veranstalteten Breakout Session am Forum Alpbach.
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Digitalisierung und Rechtssicherheit
(c) ÖNK/R. Tanzer: (vlnr.) Cindy Fökehrer, Leiterin des Brüsseler Büros der Österreichischen Notariatskammer, Peter Parycek, Leiter des Departements für E-Government an der Donau-Uni-Krems, Matthias Lichtenthaler, Leiter der Abteilung für Digitale Transformation im Bundesrechenzentrum
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Smart Contracts, digitale Gründungen, Beratung durch Chatbots. Die Digitalisierung macht auch vor der Rechtsbranche nicht Halt. Das wirft eine Frage auf: Bringt die wachsende digitale Freiheit automatisch weniger Rechtssicherheit mit sich? Bei einer Breakout Session beim Europäischen Forum Alpbach unter Moderation von brutkasten-CEO Dejan Jovicevic, kamen Cindy Fökehrer, Leiterin des Brüsseler Büros der Österreichischen Notariatskammer, Matthias Lichtenthaler, Leiter der Abteilung für Digitale Transformation im Bundesrechenzentrum und Peter Parycek, Leiter des Departments für E-Government an der Donau-Universität Krems zu einer klaren Antwort: Nein.

+++ Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel +++

Denn die Integration digitaler Prozesse und die gut geprüfte Anwendung neuer Technologien in der Kombination der Stärken von Mensch und Maschine könnten die Qualität im Rechtssystem sogar noch verbessern, so der Tenor. Doch die Rechtsberufe müssten sich auf völlig neue Anforderungen einstellen.

Digitale Freiheit als Förderer der Rechtssicherheit

Gerade bei grenzüberschreitender Zusammenarbeit, durch verbesserte Information und mehr Transparenz können digitale Anwendungen die Rechtssicherheit sogar erhöhen, ist Matthias Lichtenthaler überzeugt. Der öffentliche Bereich sei in Österreich gut aufgestellt. Jetzt gehe es darum, auch privatrechtliche Vorgänge digital zu gestalten. Großes Potenzial liege dabei in der Zusammenarbeit von Mensch und Maschine, etwa um das Know-how der Juristen noch fokussierter einzusetzen, aber auch um die Sicherheit zu erhöhen.

Missbrauch verhindern durch Technologie und Erfahrung

„Die Software wird immer besser, etwa zur Identifikation aber auch zum Erkennen von Lügen und Falschaussagen. In Kombination mit der menschlichen Erfahrung können etwa Missbrauchsversuche immer besser erkannt werden“, meint Peter Parycek. Er ist überzeugt, dass Vertrauen in die neuen Technologien vor allem durch eigene Erfahrung und Nutzung entsteht. Um in den kommenden Jahren aber für alle einen barrierefreien Zugang zum Rechtssystem zu gewährleisten, brauche es natürlich auch nach wie vor Papier. Entscheidend sei aber, dass „das Original immer digital ist“.

Digitale Gründung bereits Realität

Ein nächster Schritt zur Digitalisierung von Prozessen ist in Österreich, das schon mit dem digitalen Notariatsakt im Jahr 2007 Vorreiter war, gerade im Gange: Nach einer 24 Monatigen Testphase launcht die Notariatskammer Österreich derzeit die volldigitale GmbH-Gründung, bei der dann nicht mehr alle Gründer zur selben Zeit am selben Ort sein müssen. „Entscheidend ist die Nutzerfreundlichkeit des Systems und die volle Rechtssicherheit, die wir mit geprüften Identifizierungsverfahren per Videokonferenz und sicheren Datenräumen gewährleisten können. Das wichtigste ist aber, dass wir auch im digitalen Prozess die umfassende Beratung sicherstellen können“, so Cindy Fökehrer.

Entscheidend ist die Beratung

Denn die technologischen Grundlagen würden sich laufend verbessern. Die Gefahr, dass Gründer in der digitalen Anwendung aber nicht genug Augenmerk auf Aufklärung und Beratung legen, sei aber gegeben. Das System sei erprobt, nun liege es daran, Akzeptanz zu schaffen und es laufend so weiterzuentwickeln, dass die Qualität dadurch nicht nur gehalten, sondern sogar gesteigert wird.

Disruption im Rollenverständnis

Kurzfristig scheint es eine harmonische Weiterentwicklung analoger rechtlicher Prozesse in die digitale Welt zu geben – durch den Einbau neuer Features etwa zur Prozessautomatisierung. Doch das Neue an den Prozessen ist: „Sie sind nicht abgeschlossen. Es braucht die laufende Weiterentwicklung“, so Parycek. Und das werde die Berufsbilder der Rechtsberufe verändern. Interdisziplinäre Teams werden gefordert sein, Programmierer mit Rechtsverständnis und umgekehrt sind – gerade beim Thema Smart Contracts – gefragt. Und langfristig könne es durchaus sein, dass „Notare aus manchen Prozessen rausfallen, weil künstliche Intelligenzen hier Aufgaben übernehmen oder die Prozesse schlichtweg ganz anders angelegt sind“, meint Parycek.

Das lässt Cindy Fökehrer nicht unkommentiert stehen: „Bisher hat sich aber gezeigt, dass sich die Notare nicht nur den technologischen Entwicklungen angepasst haben, sondern eine Vorreiterrolle einnehmen konnten. Die durch die Innovation entstandenen Änderungen haben dazu geführt, Ressourcen für die zentrale Aufgabe des Notars – die Beratung des Bürgers – freizumachen“.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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