24.04.2019

Startup-Finanzierung einfach erklärt: Die wichtigsten Begriffe

Von Angel Investment über Förderungen und Sweat Capital bis zu Wandeldarlehen. Um diese Begriffe kommt man nicht herum, wenn man sich mit Startup-Finanzierung beschäftigt.
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Startup-Finanzierung einfach erklärt: Die wichtigsten Begriffe
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Soviel steht fest: Um ein Unternehmen aufzubauen, braucht man Geld. Nicht jeder ist dabei auf externe Geldgeber angewiesen. Wenn es aber so ist, sollte man vorher gut überlegen, von wem man sich Kapital holt und in welcher Form das passiert. Wir bringen einen Überblick über die häufigsten Begriffe zum Thema Startup-Finanzierung.

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Startup-Finanzierung: Die wichtigsten Begriffe

Angel Investment

Das (Business) Angel Investment ist per se keine Finanzierungsform. Es kann in mehreren Formen stattfinden (z.B. auch Sweat Capital oder Wandeldarlehen – siehe unten). Sehr häufig ist es aber ein klassisches Eigenkapitalinvestment. Der Investor erwirbt dabei gegen Geld Anteile des Startups und wird dadurch zum Gesellschafter. Das Kapital geht in das Firmenvermögen über. Scheitert das Startup, ist das Geld weg. Es fällt daher unter den Begriff Risikokapital (bzw. englisch: Venture Capital). Ein Business Angel investiert üblicherweise in sehr frühen bzw. frühen Unternehmensphasen (PreSeed- und Seed-Investments). Meist gibt es von ihm nicht nur Geld, sondern auch Know-how. Er bringt seine Erfahrung ein, um das Startup voranzubringen.

Bootstrapping

Der Begriff sei hier der Vollständigkeit halber erklärt: Bootstrapping spielt darauf an, sich sprichwörtlich an den eigenen Schuhbändern aus dem Schlamm zu ziehen. Kurzum: Wer „bootstrappt“, nimmt keine Startup-Finanzierung irgendeiner externen Quelle in Anspruch, sondern finanziert das Unternehmen gänzlich aus eigenen Mitteln und vor allem den eigenen Umsätzen.

Corporate-VC-Investment

Einige (zumeist sehr große) Unternehmen betreiben mit einem sogenannten Corporate VC (Venture Capital) ein eigenes Investment-Vehikel zur Startup-Finanzierung. Im Gegensatz zu klassischen VC-Fonds (siehe unten), bei denen eine ganze Reihe von Anlegern über den Fonds beteiligt ist, investiert hier ein einzelner Konzern. Das passiert üblicherweise in der eigenen Branche. Es kann für das Start­up durch eine gleichzeitige Kooperation bzw. Kundenbeziehung zum großen Vorteil werden. Gleichzeitig fallen damit die Konkurrenten des Konzerns zumeist als potenzielle Kunden des Startups weg.

Crowdinvesting

Es gibt verschiedene Formen des Crowdinvestings. Über einige wenige Anbieter kann die Crowd sogar Unternehmensanteile erwerben, also Eigenkapital einsetzen. Weitaus häufiger ist hierzulande jedoch das Crowd­investing in Form von Nachrangdarlehen. Dabei vergibt der Crowdinvestor über den Anbieter ein Darlehen mit guten Rückzahlungskonditionen und meist speziellen Goodies (etwa einer Exit-Beteiligung). Es handelt sich also um eine Form des Fremdkapitals. Der Begriff „Nachrang“ im Wort kommt dabei nicht von ungefähr: Im Insolvenzfall werden die Forderungen aus entsprechenden Crowdinvesting-Kampagnen nachrangig behandelt.

Factoring

Factoring kann vor allem für Unternehmen, die sich aus dem Cashflow finanzieren, sehr nützlich sein. Für andere erleichtert es die Liquiditätsplanung. Denn der Factor übernimmt gegen Gebühren Rechnungen bereits dann, wenn sie ausgestellt werden, zahlt sie an das Unternehmen aus und kümmert sich um das weitere Debitorenmanagement. Umsätze gehen dadurch sicher ein, sobald die Leistung erbracht wurde. Dadurch verhindert man Liquiditätsengpässe aufgrund von Zahlungsverzug beim Kunden, was nicht selten vorkommt.

FFF – Family, Friends & Fools

Statistisch gesehen machen die drei Fs, also das Geld von der sprichwörtlich reichen Tante, dem guten Freund oder dem risikofreudigen Bekannten, den man überzeugen konnte, den größten Anteil an der frühen Startup-Finanzierung aus. Diese Kapitaltransfers können in unterschiedlichsten Formen erfolgen. Üblich sind etwa private Darlehen, klassische oder auch stille Beteiligungen (ohne Mitspracherecht im Unternehmen, was in vielen Fällen sinnvoll ist). Dabei gilt: Auch oder gerade innerhalb der Familie und des Freundeskreises sollte man Verträge mit für beide Seiten klaren Konditionen ausarbeiten. Beziehungen können darunter sonst potenziell leiden.

Förderungen

Unter den Begriff Förderung fällt eine ganze Reihe staatlich bzw. institutionell unterstützter Finanzierungen. Grob kann man diese in geförderte Kredite, Garantien und Zuschüsse unterteilen.

Geförderte Kredite sind klassische Darlehen mit besonders guten Konditionen. Dabei handelt es sich um sehr niedrige bis hin zu nicht vorhandene Kreditzinsen und das Wegfallen von Antragskosten. Die geförderten Kredite werden zumeist direkt von sogenannten Förderbanken (in Österreich z.B. die aws als Förderbank des Bundes) vergeben.

Gibt der Fördergeber eine Garantie aus, ermöglicht er dem geförderten Unternehmen damit, einen Bankkredit aufzunehmen, auch wenn es diesen (in der Höhe) unter normalen Umständen nicht bekommen würde. Er übernimmt als institutioneller Bürge die Ausfallshaftung gegenüber dem Kreditinstitut – üblicherweise aber nur zum Teil. Manche Förderstellen geben auch sogenannte Eigenkapitalgarantien aus. Damit besichern sie die Einlagen von Privatpersonen (z.B. Business Angels) in ein Startup bis zu einem bestimmten Prozentsatz, um diese zum Investment zu motivieren.

Zuschüsse sind Kapitalspritzen vom Fördergeber, die nicht zurückzuzahlen sind. Dabei gibt es abermals unterschiedliche Formen, die jeweils an strenge Auflagen gebunden sind. Meist sind es projektgebundene Förderungen, die vor Projektstart eingereicht werden müssen, aber erst nach Projektabschluss gegen Vorlage einer Kostenaufstellung ausbezahlt werden. Sie müssen also vom Fördernehmer vorfinanziert werden.

Anmerkung: Einige Förderstellen betreiben auch Fonds-Vehikel, mit denen sie klassische Eigenkapitalinvestments tätigen. Zudem bieten sie eine Reihe nicht monetärer Förderprogramme (Weiterbildung, Vernetzung etc.) für Startups an.

IPO – Börsengang

Der IPO (Initial Public Offering – deutsch: Börsengang) mag in dieser Aufzählung aufgrund der alphabetischen Anordnung in der Mitte stehen. Chronologisch steht es beim Thema Startup-Finanzierung (fast) ganz am Ende. Mit dem IPO kann man durch die Emission neuer Aktien auf einen Schlag eine große Summe Eigenkapital an der Börse aufnehmen – wenn alles gut geht. Danach ist es mit weiterem Eigenkapital aber vorbei. Der Handel der Aktien am Sekundärmarkt hat keinen direkten Einfluss auf das Unternehmensvermögen. Weiteres Kapital muss man sich dann etwa von Banken holen (siehe Kredit).

Kredit

Der klassische Bankkredit spielt in der Startup-Finanzierung eine eher untergeordnete Rolle, weil Banken im Normalfall sehr risikoavers sind und ihnen Startups häufig keine ausreichenden Sicherheiten bieten können. Das ist auch der Grund, warum viele Förderungen in Form von Garantien (siehe oben) erfolgen. Bei bereits konsolidierteren Startups sollte die Möglichkeit eines klassischen Kredits aber vor allem für kleinere Kapitalvolumina, etwa bei Zwischen- und Brückenfinanzierung, nicht außer Acht gelassen werden. Schließlich haben Fremdkapitalfinanzierungsformen durchaus auch Vorteile. Ab einer gewissen Größe (etwa nach dem IPO – siehe oben) ist man ohnehin auf Kredite zur Finanzierung angewiesen.

Sweat Capital

Arbeit gegen Anteile. Das ist, vereinfacht gesagt, der Deal bei Sweat Capital bzw. Work for Equity. Die Idee dahinter ist, dass etwa ein Business Angel mit reichem Erfahrungsschatz, also eine Arbeitskraft, die sich das Startup zu Beginn nicht leisten könnte, gegen Anteile ein ausdefiniertes Arbeitspensum im Startup erfüllt. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten: Der Arbeitsumfang sollte vertraglich klar definiert und juristisch abgesichert sein.

VC-Fonds-Investment

Analog zum Angel Investment (siehe oben) kann auch das VC-(Venture-Capital)-Fonds-Investment unterschiedliche Formen annehmen, erfolgt aber zumeist als klassischer Eigenkapital-Deal. An einem typischen VC-Fonds ist eine Reihe von Anlegern beteiligt. Die Investmententscheidungen trifft die Fonds-Verwaltung. Sie hat das Ziel, das eingelegte Kapital zu vervielfachen. VC-Fonds sind daher Exit-orientiert. Die Anteile werden entweder bei einem Firmenverkauf, im Zuge einer späteren Finanzierungsrunde oder bei einem Börsengang wiederverkauft. Wie viel Zeit sich der Fonds dafür lässt, variiert. VC-Fonds gibt es für alle Unternehmensphasen. Üblicherweise spezialisieren sie sich dabei.

Wandeldarlehen (Convertible)

Ein Wandeldarlehen wird als (privates) Darlehen (Fremdkapital) an ein Startup vergeben, zu einem späteren Zeitpunkt, meistens geknüpft an vereinbarte Bedingungen, aber zu Anteilen am Unternehmen (Eigenkapital) gewandelt. Damit muss zum Zeitpunkt des Investments durch Business Angel oder VC-Fonds keine Bewertung des Startups erfolgen, sondern erst bei der Wandlung. Angewendet wird das typischerweise zur Brückenfinanzierung bei Startups, die eine größere Finanzierungsrunde planen. Findet die Runde schließlich statt, wird zu vergünstigten Konditionen gewandelt (sogenannte „Discounts“) bzw. eine vereinbarte Maximalbewertung angewendet („Cap“). Auch bei frühphasigen Startups, bei denen eine Bewertung noch sehr schwer zu bestimmen ist, ist der Einsatz teilweise sinnvoll. Ein weiterer Vorteil des Instruments liegt darin, dass es sich verhältnismäßig schnell abschließen lässt, weil ein Darlehen rechtlich simpler ist als Eigenkapitalinvestments.

Dieser Beitrag erschien in gedruckter Form im brutkasten Print-Magazin #8 “Quantensprünge”.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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