26.02.2019

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das sind die Neuerungen

Die Bundesregierung wird morgen im Ministerrat die angekündigte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beschließen. Dem brutkasten liegen die konkret geplanten Neuerungen bereits vor.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

2011 wurde sie als “zentrales Instrument für qualifizierte Migration nach Österreich” geschaffen. Doch in der Praxis wies die Rot-Weiß-Rot-Karte, über die Nicht-EU-Bürger (bzw. Nicht-Schweizer) eine dauerhafte Arbeitserlaubnis bekommen können, bislang einige Schwierigkeiten auf. So müssen Antragsteller etwa einen Wohnsitz in Österreich vorweisen, ohne zu wissen, ob und wann sie die Karte überhaupt bekommen. Diese und weitere Hürden sollen nun über eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beseitigt werden, die morgen im Ministerrat beschlossen wird.

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Schramböck zur bisherigen Regelung: “schlichtweg absurd”

“In der Vergangenheit war die Anwerbung von Spezialisten aus dem Ausland bürokratisch, langwierig und nicht praxisorientiert. Dass Bewerber noch vor der Zusage zu einer Rot-Weiß-Rot-Karte eine Unterkunft im Inland nachweisen mussten, war schlichtweg absurd und hat nicht der Lebensrealität der Antragsteller entsprochen”, sagt dazu Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Das Fachkräftethema sei für heimische Firmen ein zentrales Problem. “Gerade für Startups und in digitalen Berufsfeldern braucht es immer öfter Experten, die nicht nur in Österreich sondern in ganz Europa fehlen”, sagt die Ministerin.

Erste Schritte bereits Anfang des Jahres

Erste Schritte sind schon im Vorfeld gesetzt worden. So führte man bereits Anfang des Jahres die Regionalisierung der Mangelberufsliste und eine erweiterte Bundes-Mangelberufsliste (45 statt 27 Berufe) ein und setzte weitere Maßnahmen wie die Anpassung des Punkteschemas bei sogenannten “sonstigen Schlüsselkräften”. Das ist übrigens in der Praxis die häufigste Kategorie bei den Anträgen. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren jährlich im Schnitt rund 2000 Rot-Weiß-Rot-Karten vergeben.

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das wird beschlossen

Der aktuelle Ministerratsbeschluss, der noch vom Nationalrat bestätigt werden muss, betrifft das Ausländerbeschäftigungsgesetz, die Fachkräfteverordnung und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Die Zuständigkeiten liegen damit bei drei verschiedenen Ministerien. Folgende Änderungen sollen morgen konkret beschlossen werden:

Entfall der “ortsüblichen Unterkunft” bei der Antragstellung

Bis dato musste man bei Antragstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte etwa an einer österreichischen Botschaft bereits bei der Antragsstellung eine Unterkunft nachweisen. In der Praxis haben hier viele Unternehmen für die beantragenden Personen Unterkünfte im Inland organisiert oder es wurden “sonstige Konstrukte” gewählt, wie es aus dem Büro Schramböck heißt. Das entfällt nun.

Anpassung der Gehaltsgrenzen bei “sonstigen Schlüsselkräften”

Die Praxis habe gezeigt, dass der derzeit vorausgesetzte Mindestlohn bei den “sonstigen Schlüsselkräften” zu hoch angesetzt war, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Bislang galt bei Schlüsselkräften bis 30 Jahre die Grenze von 50 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also zuletzt 2565 Euro brutto pro Monat. Die Schwelle wird nun auf 40 Prozent, also 2088 Euro brutto pro Monat abgesenkt. Bei über 30-Jährigen lag die Schwelle bislang bei 60 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also 3078 Euro brutto pro Monat. Diese wird nun auf 50 Prozent, also 2610 Euro brutto pro Monat abgesenkt.

Prozessoptimierung und Beschleunigung durch Digitalisierung

Man wolle den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte entbürokratisieren und Antragsprozesse laufend straffer gestalten, heißt es aus dem Büro Schramböck. So gebe es etwa derzeit einen Postlauf für Karten-Anträge von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland nach Österreich und anschließend die Zuteilung an die zuständigen Aufenthaltsbehörden in den Bundesländern. Die Informationen werden dabei tatsächlich per Post übermittelt – mit entsprechender Dauer. Hier gebe es viel Vereinfachungspotenzial, heißt es aus dem Ministerium.

Konkret liefen derzeit die finalen Vorbereitungsarbeiten für das “Projekt AnNA”, beim dem Innen- und Außenministerium sowie Länder an einer gemeinsamen Lösung arbeiten. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame EDV-Anwendung zur Administration aller Anträge gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Anträge, die etwa bei einer Botschaft eingebracht werden, könnten damit “auf Knopfdruck” digital an die zuständige Inlandsbehörde übermittelt werden. Der Probebetrieb sei für laufendes Jahr geplant, heißt es. Anfang 2020 soll laut Plan der Vollbetrieb starten.

⇒ Zum Migrationsportal der Bundesregierung

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Die Co-Founder Dominic und Lisa Lorenz | Foto: Rendite Boutique

Im September 2021 lancierten Dominic und Lisa Lorenz eine neue Crowdinvesting-Plattform für Immobilien in Österreich. Ihr Ziel war ähnlich wie jenes weiterer Crowdinvesting-Plattformen wie Brickwise aus Graz oder Rendity aus Wien: Immo-Investments schon ab einer geringen Summe zu ermöglichen. Der Schwerpunkt von Rendite Boutique lag auf exklusiven und hochwertigen sowie auf ökologisch nachhaltigen Projekten. Dass dabei die Planung scheinbar nicht aufging, zeigte sich gestern:

Ursache wird geprüft

Weniger als drei Jahre später ging am gestrigen Donnerstag ein Konkursantrag des Unternehmens ein. Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) sowie der KSV1870 berichten, dass die Rendite Boutique Crowdinvestment GmbH zahlungsunfähig ist. Laut KSV1870 handelt es sich um einen Eigenantrag, laut AKV jedoch um einen Gläubigerantrag – die Angaben der Verbände sind also aktuell widersprüchlich.

Laut AKV wurde vom zuständigen Landesgericht Wiener Neustadt ein Konkursverfahren eröffnet. Ursachen der Insolvenz sowie die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens noch überprüft werden. Aktuell werde das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Erst nach den laufenden Ermittlungen soll “eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein”, heißt es vonseiten des AKV. Eine Statement-Anfrage von brutkasten beim Unternehmen blieb bislang unbeantwortet.

Ambitionierter Start im Oktober 2021

Wie brutkasten berichtete, startete Rendite Boutique im niederösterreichischen Brunn am Gebirge mit der Ambition, Crowdinvestments in Immobilien ab 50 Euro zu ermöglichen. Damals stellte das Unternehmen Renditen von sechs bis acht Prozent in Aussicht. Möglich sei dies in erster Linie aufgrund einer eigenkapitalähnlichen Verzinsung. Wie die meisten heimischen Crowdinvesting-Plattformen setzte Rendite Boutique auf Mezzaninkapital, das im Bereich zwischen Eigenkapital- und Fremdkapital liegt. Für den Bauträger schaffe dies zusätzliche Liquidität und habe deshalb einen höheren Wert als Fremdkapital, erklärte Co-Founderin Lorenz dem brutkasten damals.

Bevorzugt sollten kurze Laufzeiten zwischen zwölf und 36 Monaten angeboten werden – mit dem Ziel, dass das investierte Kapital zuzüglich Zinsen rasch wieder an Anleger:innen zurückfließt. Auch in puncto Sicherheitsstandards wurden hohe Versprechen abgegeben: So sollen alle Projekte ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen haben. Zudem sollen nur Projekte “mit einer positiven Finanzierungszusage einer österreichischen oder deutschen Bank in das Prüfverfahren von Rendite Boutique aufgenommen” worden sein, sagte Mitgründern Lisa Lorenz brutkasten im Gründungsjahr.

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