15.01.2018

Es fehlt nicht viel zur Digitalisierung des Steuersystems

Gastbeitrag. David Campbell und Georg Hanschitz haben sich in einem akademischen Beitrag der möglichen Digitalisierung des Steuersystems angenommen. Ihre Kernaussage: Sie könnte relativ leicht umgesetzt werden und brächte viele Vorteile.
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Digitalisierung des Steuersystems
(c) fotolia.com - pictworks: Das Aus für Block und Taschenrechner bei Steuern wäre nicht so schwer zu erreichen.

„Was digitalisiert werden kann, wird digitalisiert – früher oder später. Auch das Steuersystem.“ – Diese These stellen die beiden Autoren Georg Hanschitz und David Campbell einem Beitrag zur Digitalisierung des Steuersystems voran, der 2018 im Handbuch „Cyber-Development, Cyber-Democracy and Cyber-Defense“ im Springer Verlag erscheinen wird und vorab bereits im Digital-First-Bereich des Verlages zu lesen ist.

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„No-Touch ist bereits jetzt technisch möglich“

In Zukunft werden End-to-End-Steuersysteme die heutigen komplexen Vorsteuersteuerregelungen ersetzen und für Unternehmer und Selbstständige massive Erleichterungen bieten, glaubt der Qualitäts- und Organisationsentwickler David Campbell, der an der Universität Klagenfurt lehrt. Die Möglichkeiten seien dabei nahezu unbegrenzt, antwortet der Politikwissenschafter und Wirtschaftsrechtler Georg Hanschitz, der für die Bundes-Wettbewerbsbehörde tätig ist, auf die Frage, wo die Grenzen der Digitalisierung des Steuersystems liegen. Er fasst zusammen: „In den 1990er Jahren war es eine Innovation, dass Steuerbehörden begonnen haben Eingaben auch Online zu administrieren. Später wurde mit E-Government der erste Schritt in Richtung Digital-First gemacht, in den letzten Jahren war von 1-Klick Steuererklärungen die Rede. Heute können wir sagen, No-Touch ist bereits jetzt technisch möglich.“

Es fehlen nur Schnittstellen zu Kostenträgern

Die Idee kam den Autoren nach Einführung der elektronischen Registrierkassen 2016. Nachdem bei diesen oft auch Warenwirtschaftssysteme angebunden werden, würden lediglich noch Schnittstellen zu Kostenträgern fehlen, um eine No-Touch Steuererfassung und -Zahlung zu realisieren. Das sei einfacher als man denkt, sagt Hanschitz. In der Regel sind Kosten immer ähnliche Positionen (egal ob fix oder variabel): Infrastruktur (Büroinfrastruktur, Miete für Maschinen und Anlagen, Server etc. ), Einkauf (Rohstoffe, Knowhow), Produktion (Personal) und Vertrieb (inkl Marketing). Wer diese Positionen, genauso wie seinen Umsatz, elektronisch erfasst, kann bereits heute auf Kopfdruck Gewinn und Steuerlast errechnen – inkl. aller Lohnnebenkosten.

Auch ohne Zugriff auf Privat- und Durchlaufkonten möglich

„Wir haben uns die Frage gestellt, wenn die Datenerfassung kein Problem darstellt, warum sollte die Steuerzahlung via Jahresabrechnung oder quartalsweise Vorauszahlung abgewickelt werden? Dann prüften wir Möglichkeiten der Digitalisierung des Steuersystems. Wichtig war uns dabei, dass es keinen Zugriff auf Privatkonten oder auch nicht für den Zweck der Steuerzahlung eingerichtete Konten (Durchlaufkonten) gibt“, sagt Hanschitz. Das sei durch die Schaffung standardisierter Schnittstellen zwischen der Steuerverwaltung und den Unternehmen bzw. Selbständigen realisierbar – mittels eigenen Steuerkonten und automatisierten, monatlichen Unternehmensberichten, die die Validität der ausgewiesenen Posten bestätigen.

Blockchain könnte für Datensicherheit sorgen

Ein weiterer zentraler Punkt sei Datensicherheit: Vertrauliche Daten von Einzelpersonen, Unternehmen, und Organisationen bräuchten besonderen Schutz. Datenlecks könnten leicht von Hackern zur Industriespionage bzw. für Spekulationen verwendet werden. Ein Vorteil sei dabei, dass derzeit weltweit alle großen Beratungsunternehmen Big Data Lösungen für Just-in-Time-Anwendungen entwickeln. Im Februar 2017 stellte das Beratungsunternehmen McKinsey & Company (2017) eine Lösung gegen unbefugten Zugriff im öffentlichen Sektor, durch die Verwendung eines Blockchain-Datenmanagements vor. Eine vielversprechende Lösung, so Hanschitz, der in einem anderen Kapitel des genannten Springer Handbuches die Möglichkeiten von Blockchain-Anwendungen im Bereich des Online-Wahlrechts beschreibt.

Besteuerung (und Berichterstattung) des selbständigen Einkommens wäre dann auch nicht komplizierter als die Besteuerung von Arbeitseinkommen.

Kein Steuerberater mehr für EPU durch Digitalisierung des Steuersystems?

David Campbell sieht Online-Steuerkonten besonders im Bereich von beschäftigungsabhängigen und selbstständigen Tätigkeiten als Vorteil. Die Schaffung von Online Steuerbilanzen von (und für) natürlichen selbständig tätigen Personen bedeutet, dass die Steuerbehörden automatisch Steuerrechte und Pflichten verwalten könnten. Besteuerung (und Berichterstattung) des selbständigen Einkommens wäre dann auch nicht komplizierter als die Besteuerung von Arbeitseinkommen. Einzelpersonen müssten nicht länger teure Steuerberater konsultieren und haben nicht das Risiko, „nicht gemeldetes Einkommen“ zu haben.

Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit

Sogenannte Global-Tax-Accounts würden überdies helfen, ein aktuelles Problem bestehender Steuersystemen zu lösen: Digitale Steuerregime können Werkzeuge bereitstellen, um den „Standort“ der Wertschöpfung genauer zu identifizieren und zu lokalisieren. Besonders im Hinblick auf Steuervermeidungskonstruktionen wäre dies ein wertvoller Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit, sind die Autoren überzeugt. Für den Staat ergibt sich noch ein Vorteil durch die Digitalisierung des Steuersystems: Die mögliche Nutzung der Steuerberichterstattung für die Entwicklung von Statistiken über die Finanzierung und Finanzierungstrends für Forschung und Innovation. Anonymisierte real-time Informationen über Steuern und Steuereinnahmen wären dabei Grundlage für real-time Statistiken. So könnten Informationen zu forschungsbezogenen Steuerabzügen für die Schätzung aggregierter Forschungsausgaben und Innovationsleistungen dienen.

„Kontinuierliche Reflexion ist systemimmanent“

Die Autoren resümieren im Sinne einer epistemischen Steuerpolitik: Steuersysteme seien gezwungen, neuen Trends und Weiterentwicklungen zu folgen um effektiv und verhältnismäßig zu bleiben. Kontinuierliche Reflexion über die Gültigkeit und Zuverlässigkeit der angewandten Instrumente der Besteuerung seien systemimmanent. Globale Unternehmensformen seien dafür gleichermaßen Gratmesser wie neue Selbständige, Mischformen von Angestellten und Selbständigen und staatenübergreifend tätige Einzelunternehmer. Die Autoren verstehen ihren Beitrag als akademische Diskussionsgrundlage einer Neuentwicklung von Steueradministration.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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