15.01.2018

Es fehlt nicht viel zur Digitalisierung des Steuersystems

Gastbeitrag. David Campbell und Georg Hanschitz haben sich in einem akademischen Beitrag der möglichen Digitalisierung des Steuersystems angenommen. Ihre Kernaussage: Sie könnte relativ leicht umgesetzt werden und brächte viele Vorteile.
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Digitalisierung des Steuersystems
(c) fotolia.com - pictworks: Das Aus für Block und Taschenrechner bei Steuern wäre nicht so schwer zu erreichen.

„Was digitalisiert werden kann, wird digitalisiert – früher oder später. Auch das Steuersystem.“ – Diese These stellen die beiden Autoren Georg Hanschitz und David Campbell einem Beitrag zur Digitalisierung des Steuersystems voran, der 2018 im Handbuch „Cyber-Development, Cyber-Democracy and Cyber-Defense“ im Springer Verlag erscheinen wird und vorab bereits im Digital-First-Bereich des Verlages zu lesen ist.

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„No-Touch ist bereits jetzt technisch möglich“

In Zukunft werden End-to-End-Steuersysteme die heutigen komplexen Vorsteuersteuerregelungen ersetzen und für Unternehmer und Selbstständige massive Erleichterungen bieten, glaubt der Qualitäts- und Organisationsentwickler David Campbell, der an der Universität Klagenfurt lehrt. Die Möglichkeiten seien dabei nahezu unbegrenzt, antwortet der Politikwissenschafter und Wirtschaftsrechtler Georg Hanschitz, der für die Bundes-Wettbewerbsbehörde tätig ist, auf die Frage, wo die Grenzen der Digitalisierung des Steuersystems liegen. Er fasst zusammen: „In den 1990er Jahren war es eine Innovation, dass Steuerbehörden begonnen haben Eingaben auch Online zu administrieren. Später wurde mit E-Government der erste Schritt in Richtung Digital-First gemacht, in den letzten Jahren war von 1-Klick Steuererklärungen die Rede. Heute können wir sagen, No-Touch ist bereits jetzt technisch möglich.“

Es fehlen nur Schnittstellen zu Kostenträgern

Die Idee kam den Autoren nach Einführung der elektronischen Registrierkassen 2016. Nachdem bei diesen oft auch Warenwirtschaftssysteme angebunden werden, würden lediglich noch Schnittstellen zu Kostenträgern fehlen, um eine No-Touch Steuererfassung und -Zahlung zu realisieren. Das sei einfacher als man denkt, sagt Hanschitz. In der Regel sind Kosten immer ähnliche Positionen (egal ob fix oder variabel): Infrastruktur (Büroinfrastruktur, Miete für Maschinen und Anlagen, Server etc. ), Einkauf (Rohstoffe, Knowhow), Produktion (Personal) und Vertrieb (inkl Marketing). Wer diese Positionen, genauso wie seinen Umsatz, elektronisch erfasst, kann bereits heute auf Kopfdruck Gewinn und Steuerlast errechnen – inkl. aller Lohnnebenkosten.

Auch ohne Zugriff auf Privat- und Durchlaufkonten möglich

„Wir haben uns die Frage gestellt, wenn die Datenerfassung kein Problem darstellt, warum sollte die Steuerzahlung via Jahresabrechnung oder quartalsweise Vorauszahlung abgewickelt werden? Dann prüften wir Möglichkeiten der Digitalisierung des Steuersystems. Wichtig war uns dabei, dass es keinen Zugriff auf Privatkonten oder auch nicht für den Zweck der Steuerzahlung eingerichtete Konten (Durchlaufkonten) gibt“, sagt Hanschitz. Das sei durch die Schaffung standardisierter Schnittstellen zwischen der Steuerverwaltung und den Unternehmen bzw. Selbständigen realisierbar – mittels eigenen Steuerkonten und automatisierten, monatlichen Unternehmensberichten, die die Validität der ausgewiesenen Posten bestätigen.

Blockchain könnte für Datensicherheit sorgen

Ein weiterer zentraler Punkt sei Datensicherheit: Vertrauliche Daten von Einzelpersonen, Unternehmen, und Organisationen bräuchten besonderen Schutz. Datenlecks könnten leicht von Hackern zur Industriespionage bzw. für Spekulationen verwendet werden. Ein Vorteil sei dabei, dass derzeit weltweit alle großen Beratungsunternehmen Big Data Lösungen für Just-in-Time-Anwendungen entwickeln. Im Februar 2017 stellte das Beratungsunternehmen McKinsey & Company (2017) eine Lösung gegen unbefugten Zugriff im öffentlichen Sektor, durch die Verwendung eines Blockchain-Datenmanagements vor. Eine vielversprechende Lösung, so Hanschitz, der in einem anderen Kapitel des genannten Springer Handbuches die Möglichkeiten von Blockchain-Anwendungen im Bereich des Online-Wahlrechts beschreibt.

Besteuerung (und Berichterstattung) des selbständigen Einkommens wäre dann auch nicht komplizierter als die Besteuerung von Arbeitseinkommen.

Kein Steuerberater mehr für EPU durch Digitalisierung des Steuersystems?

David Campbell sieht Online-Steuerkonten besonders im Bereich von beschäftigungsabhängigen und selbstständigen Tätigkeiten als Vorteil. Die Schaffung von Online Steuerbilanzen von (und für) natürlichen selbständig tätigen Personen bedeutet, dass die Steuerbehörden automatisch Steuerrechte und Pflichten verwalten könnten. Besteuerung (und Berichterstattung) des selbständigen Einkommens wäre dann auch nicht komplizierter als die Besteuerung von Arbeitseinkommen. Einzelpersonen müssten nicht länger teure Steuerberater konsultieren und haben nicht das Risiko, „nicht gemeldetes Einkommen“ zu haben.

Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit

Sogenannte Global-Tax-Accounts würden überdies helfen, ein aktuelles Problem bestehender Steuersystemen zu lösen: Digitale Steuerregime können Werkzeuge bereitstellen, um den „Standort“ der Wertschöpfung genauer zu identifizieren und zu lokalisieren. Besonders im Hinblick auf Steuervermeidungskonstruktionen wäre dies ein wertvoller Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit, sind die Autoren überzeugt. Für den Staat ergibt sich noch ein Vorteil durch die Digitalisierung des Steuersystems: Die mögliche Nutzung der Steuerberichterstattung für die Entwicklung von Statistiken über die Finanzierung und Finanzierungstrends für Forschung und Innovation. Anonymisierte real-time Informationen über Steuern und Steuereinnahmen wären dabei Grundlage für real-time Statistiken. So könnten Informationen zu forschungsbezogenen Steuerabzügen für die Schätzung aggregierter Forschungsausgaben und Innovationsleistungen dienen.

„Kontinuierliche Reflexion ist systemimmanent“

Die Autoren resümieren im Sinne einer epistemischen Steuerpolitik: Steuersysteme seien gezwungen, neuen Trends und Weiterentwicklungen zu folgen um effektiv und verhältnismäßig zu bleiben. Kontinuierliche Reflexion über die Gültigkeit und Zuverlässigkeit der angewandten Instrumente der Besteuerung seien systemimmanent. Globale Unternehmensformen seien dafür gleichermaßen Gratmesser wie neue Selbständige, Mischformen von Angestellten und Selbständigen und staatenübergreifend tätige Einzelunternehmer. Die Autoren verstehen ihren Beitrag als akademische Diskussionsgrundlage einer Neuentwicklung von Steueradministration.

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Die Gründer:innen Karim und Mia Allouche bei der Höhle der Löwen | (c) move2pay
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Aktiv leben und dafür auch noch Rabatte bekommen: Die neue App Move2pay des Vorarlberger Unternehmens SVAX GmbH möchte einen gesunden Lebensstil belohnen. „Wir wollten mit unserem Unternehmen etwas Gutes tun und haben uns gedacht: ‚Mit welchen Problemen kämpft unsere Gesellschaft?‘ Die Antwort war der Bewegungsmangel. Das ist aktuell eine echte Pandemie“, erklärt Co-Founder Karim Allouche, der die App gemeinsam mit seiner Tochter gegründet hat. Tatsächlich betreiben laut einer Erhebung der EU 39 Prozent der Europäer nie Sport.

Move2pay sorgte zuletzt bei der „Höhle der Löwen“ für Aufsehen. Trotz verpasstem Abschluss scheint sich der Auftritt rentiert zu haben, denn die App hat eigenen Angaben zufolge innerhalb der folgenden sieben Tage stark an Downloads zugelegt, rund 260.000 Nutzer:innen sollen in dieser Zeit dazugekommen sein. Im Apple-App-Store ist auch von Platz eins vor ChatGPT und Claude die Rede. Unabhängig überprüfen konnte brutkasten diese Zahlen nicht. Jedenfalls wird die App im Play Store mit über 100.000 Downloads angegeben, ihr Launch war im März.

Bewegung als das „neue Zahlungsmittel“

Die Idee hinter der App ist simpel. Kund:innen verbinden Move2pay mit ihrer Fitnessapp und erhalten anschließend aufgrund ihrer körperlichen Belastung ein entsprechendes Guthaben. Dabei berücksichtigt die App die Herzfrequenz, die zurückgelegte Distanz und die Dauer der Belastung. Move2pay bewertet somit die Belastung für das Herz-Kreislaufsystem und nicht die erreichte Leistung. „Uns war von Anfang an wichtig, dass unsere App barrierefrei funktioniert. Auch Menschen mit Beeinträchtigungen können Move2pay verwenden und werden fair bewertet“, sagt Allouche.

Das erhaltene Guthaben wird in Euro umgewandelt. Mit dieser Gutschrift erhalten User:innen bei den 163 Partnershops wie Waterdrop oder Snocks Rabatte. „Bewegung wird somit zum neuen Zahlungsmittel“, sagt Allouche.

Ja nach Shoppartner erhält Move2pay eine Marge von 30 bis 50 Prozent, die in der Währung Euro an die User:innen weitergegeben wird. 10 Prozent der Marge verrechnet Move2pay den Kund:innen als Servicegebühr. Im Oktober kam die App so auf einen Umsatz von rund 113.000 Euro. Move2pay ist vollständig gebootstrappt.

Und was haben die Shops davon?

Für die Firmen sei Move2pay ein weiterer Marktplatz, über den sie ihre Produkte vermarkten können. Die Unternehmen hätten durch die Rabatte keine finanziellen Nachteile. Allouche sieht den Vorteil für die Shoppartner auf der psychologischen Ebene: „Wenn unsere User:innen ein Produkt erwerben, dann belohnen sie sich mit Marke XY für einen gesunden Lebensstil. Meistens kaufen unsere Kund:innen zwölf Minuten nach der letzten Aktivität. Das heißt, sie haben immer noch Endorphine im Körper und verbinden diesen Zustand mit einer Marke.“

Belohnung für ausreichend Schlaf und gesunde Ernährung

Die App soll Menschen in Zukunft nicht nur zu mehr Bewegung motivieren. „Wir möchten umfänglich Gesundheit belohnen. Wir sprechen hier von Schlaf, Ernährung und Bewegung. Das sind die drei Säulen unserer Gesundheit“, erklärt Allouche. Wer genügend schläft und ausreichend trinkt bzw. gesund isst, soll künftig auch damit sein Guthaben aufwerten können. Diese weitere Entwicklung würde nach Zusage einer angefragten FFG-Förderung von über 300.000 Euro zwölf bis 18 Monate dauern.

„Das sind herausfordernde Features, die wir bauen möchten. Wir wollen keine kommerzielle Shopping-Plattform werden, die man links, rechts, oben und unten betrügen kann“, erklärt der Co-Founder.

Börsengang 2032

Allouche und seine Tochter denken aber bereits in größeren Dimensionen. Sie wollen mit Move2pay an die Börse gehen, die selbstgesetzte Frist lautet 2032. Den Börsengang beschreibt er als „großes Ziel“ und ergänzt: „Bewegung muss auf der ganzen Welt zu einem anerkannten Zahlungsmittel werden.“ In seiner Vision soll man in Zukunft mit Move2pay auch online bezahlen können, ähnlich wie mit Klarna oder PayPal. Allouche gibt aber zu, dass dafür noch „viele Faktoren“ zusammenspielen müssen.

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