06.12.2017

Interview: LexisNexis Österreich überlegt Startup-Übernahme

Der Österreich-Chef von LexisNexis, Alberto Sanz, spricht im Interview über die LegalTech-Szene in Österreich, die Digitalisierung in der Anwalts-Branche und Innovations-Pläne von LexisNexis.
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Alberto Sanz von LexisNexis bei der LegalTech-Konferenz in Wien - © Leadersnet.at, S. Menegaldo
Alberto Sanz von LexisNexis bei der LegalTech-Konferenz in Wien - © Leadersnet.at, S. Menegaldo

Alberto Sanz ist in der IT-Branche ein bekanntes Gesicht. Der ehemalige Geschäftsführer der Autoscout-Gruppe und Chef von ebay Österreich und Schweiz hat 2015 in das österreichische Startup zoomsquare investiert. Im selben Jahr hat er in Österreich auch die Geschäftsführung des juristischen Fachverlags LexisNexis übernommen. LexisNexis selbst gehört zu dem britischen Medienkonzern RELX, der die beiden österreichischen Jus-Verlage ARD und ORAC aufgekauft und fusioniert hat.

Nachdem Sanz das Ruder übernommen hat, wurde in Österreich eine der intelligentesten Rechercheplattformen des internationalen Konzerns entwickelt. Im Interview erzählt der LexisNexis-Österreich-Chef, warum LegalTech in kleinen Ländern ein schweres Pflaster ist, wie Anwälte von der Digitalisierung profitieren werden und ob man sich vor den „Roboter-Anwälten“ fürchten muss.

+++ LegalTech: Wie Anwälte die Digitalisierung nutzen +++


Sie sind vor zwei Jahren aus einem sehr innovationsaffinen Umfeld aus der IT-Branche in Deutschland nach Österreich zu einem juristischen Fachverlag gekommen. War das ein Kulturschock?

Ich habe festgestellt, dass wir bei LexisNexis in Österreich schon sehr weit sind. Wir müssen uns im Vergleich zu anderen Verlagshäusern nicht fragen, wie wir unser Geschäftsmodell in die digitale Welt bringen. Als Fachverlag mit Multichannel-Strategie ist unser stark digitales Geschäftsmodell schon nachhaltig gesichert.

Wie schätzen Sie die LegalTech-Szene in Österreich ein?

In Österreich ist die Szene noch überschaubar. Es werden sicher noch Startups kommen, die gute länderübergreifende Lösungen anbieten. Wir sind in einer Branche, in der man in den meisten Fällen sehr lokal agieren muss. Das britische und unser Recht sind beispielsweise sehr unterschiedlich und die Inhalte von einem Land sind im anderen Land uninteressant. Wenn man eine lokale LegalTech-Nischenlösung entwickelt, ist die Monetarisierung eine große Herausforderung. Wenn der Markt klein ist – sagen wir 3000 Anwaltskanzleien – muss man schon sehr viele von dem Angebot überzeugen, damit sich die Investition rechnet. Lösungen zu entwickeln, die sich 1:1 in andere Märkte übertragen lassen, ist in der LegalTech-Branche im Vergleich zu anderen schwierig.

Wenn man bei LegalTech aber auch an öffentliche Institutionen denkt, sind wir in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern sehr weit. Alle Gesetzte aktualisiert online abrufen zu können ist in Österreich selbstverständlich – in UK und Deutschland gibt es das noch nicht so lange. Von Amtswegen, die es nur noch online gibt, ist man in Deutschland weit entfernt. Einerseits, weil es das nicht gibt und andrerseits, weil es nicht genutzt wird. (Die Nutzungsrate von Online-Regierungsservices liegt in Österreich bei 74% und in Deutschland bei 45%, Anm.)

Sind Startup-Übernahmen für LexisNexis in Österreich ein Thema?

Grundsätzlich ja. Wir müssen uns immer die Frage stellen, was wir dem Kunden als logisches nächstes Service anbieten können. Wir sind da sehr interessiert und schauen uns nicht nur in Österreich um. Vor allem in Deutschland tut sich einiges.

Müssen sich Anwälte vor Künstlicher Intelligenz fürchten?

Diese Angst vor „Roboter-Anwälten“, die indirekt geschürt wird, ist übertrieben. Derzeit kann man durch Software in der Anwaltswelt viel verbessern. Die Automatisierung einfacher, repetitiver Prozesse ist heute Realität. Je nachdem, welche Studie man heranzieht, kann das bis zu 30 Prozent der Arbeit betreffen. Am Ende muss aber ein Mensch mit den gewonnenen Daten und Informationen umgehen. Anwälte müssen auch Aufgaben bewältigen, die Roboter zumindest bisher nicht können. Anwälte müssen z.B. verhandeln, mit Menschen umgehen, Körpersprache lesen können.

Werden kleine Kanzleien durch die Digitalisierung unter Druck geraten?

Digitalisierung hilft in zwei Bereichen: bei der Effizienz und beim Erweitern von Geschäftsmodellen. Wenn eine mittlere Kanzlei durch Technologie bestimmte Prozesse beschleunigt, kann sie günstigere Preise anbieten als ein kleinerer Anwalt, der diese Technologie vielleicht nicht hat. Hier entsteht Druck, den wir als Anbieter von Informationen und Wissen vielleicht etwas lindern können. Technologie ermöglicht es kleineren Anwälten, auch in Randgebieten, die sie sich vielleicht bisher nicht zugetraut haben, Mandate anzunehmen. Das ist der Teil, wo das Business erweitert wird. Anwälte im ländlichen Bereich müssen breiter aufgestellt sein. Denen geben wir das Rüstzeug, um das noch besser zu machen.

Welches Rüstzeug ist das?

Inhaltlich ist unsere neue Rechercheplattform eine kleine Revolution. In den Lexis Briefings geht es darum, zu bestimmten Themen kompaktes Wissen zur Verfügung zu stellen. Derzeit decken wir etwa 1000 Themen ab und es werden immer mehr. Unsere Briefings – die von namhaften Experten geschrieben wurden – helfen nicht nur kurzfristig, zum Beispiel während eines Telefonats mit einem Mandanten. Sie sind tatsächlich eine neue Form der Rechtsliteratur und geben einen extrem kompakten Überblick zu einer Fülle wichtiger Rechtsfragen.

Die Lexis SmartSearch Technologie wiederum beschleunigt die Rechtsrecherche und liefert Antworten statt reiner Ergebnislisten. Wir erkennen den Kontext der Suche. Das funktioniert ungefähr so, wie die Zusammenfassungen zu einem Thema, die Google bei einer Suchanfrage liefert. Früher hätte es auf die Suchanfrage nach einer berühmten Person lediglich eine sehr lange Liste von mehr oder weniger relevanten Ergebnissen gegeben und der Nutzer musste sich die Informationen selbst suchen. Jetzt gibt es ein Kurzprofil der Person, das immer nach einem bestimmten Schema funktioniert, zusätzlich zur Ergebnisliste. So kann man sich wesentlich schneller ein Bild von einer Person machen, als früher. Bei uns sind die Themen natürlich etwas komplizierter, aber das Grundprinzip ist ähnlich.

Wir können mit der neuen Plattform auch die normale Ergebnisliste grafisch darstellen und so helfen, schneller das relevante Dokument zu finden. In der grafischen Darstellung wird die Relation der Dokumente zueinander abgebildet und zusätzlich sind alle Dokumente auf einer zeitlichen Achse angeordnet.

Welche Rolle hat der Mutterkonzern bei der Entwicklung gespielt?

Wir haben auf Grundtechnologien aufgebaut, die wir uns in der Entwicklung als rein lokaler Anbieter nicht hätten leisten können. Technisch haben wir auf Lösungen des Mutterkonzerns aufgebaut, aber sehr viele lokale Anpassungen und Erneuerungen vorgenommen. Mittlerweile fragt der Konzern bereits nach, wie unsere Lösung in anderen Ländern repliziert werden können.

Will LexisNexis auch noch andere LegalTech-Gebiete erobern? Sind zum Beispiel Blockchain oder die vielzitierten „Roboter-Anwälte“ ein Thema?

Wir decken den Recherche-Teil in der Arbeitswelt von Anwälten ab, stellen uns aber schon immer wieder die Frage, ob wir das erweitern sollen und können. Wir sind gut im Informationen-Sammeln und Fragen-Beantworten, könnten aber mehr Berührungspunkte mit Anwälten haben. Der klassische Weg ist: Der Anwalt übernimmt einen Fall und dann wird recherchiert. Das kostet Zeit. Wir wollen dieses Wissen aber nicht nur liefern, wenn wir danach gefragt werden, sondern sofort, wenn es Sinn hat. Wir kommen hier in den Bereich digitaler Wissens-Assistenten. Das wäre eine logische Weiterentwicklung.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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