08.11.2017

LegalTech: Wie Anwälte die Digitalisierung nutzen können

Bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Roboter-Anwälte" legten Experten den Status quo im LegalTech-Bereich dar und gaben Empfehlungen an die Juristerei.
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(c) DiePresse/Rudolph

In der Anwaltsbranche kommt die Automatisierung auf Samtpfoten. In Europa gibt es noch vergleichsweise wenige LegalTech-Startups und die werden von Kanzleien oft belächelt. Bei Fairplane etwa können Nutzer über ein einfaches Online-Tool ermitteln, wieviel Entschädigung ihnen bei einer Flugverspätung zusteht. Und geblitzt.de gibt Auskunft darüber, ob es sich lohnt gegen ein Strafmandat vorzugehen. Der Streitwert ist zu niedrig, um für größere Kanzleien interessant zu sein.

“Es wird oft übersehen, dass die Streitschlichtungs-Plattform Modria Millionen Fälle regelt”, mahnt Hariolf Wenzler, Chefstratege von Baker McKenzie, im Rahmen einer Podiumsdiskussion. Wenn sich die Technologien weiterentwickeln, haben derzeit belächelte Startups bereits die Erfahrung und das Know-how, um auch in jene Bereiche vorzudringen, die für Anwaltskanzleien interessant sind.

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Anwälte fühlen sich durch LegalTech nicht bedroht

Mehr als 100 Besucher lockte das Thema “Roboter-Anwälte” Anfang November in das Wiener K47. Die Veranstalter “Presse” und LexisNexis waren von dem Ansturm überrascht. Dabei zeigen Umfragen, dass Anwälte in Österreich dem Thema Digitalisierung mehrheitlich aufgeschlossen gegenüberstehen. “Anwälte rechnen in Zukunft zwar mit mehr Konkurrenz, fühlen sich aber nicht bedroht”, fasst FutureLaw-Gründerin Sophie Martinetz die Ergebnisse einer Befragung zusammen.

Erleichterung im Kanzlei-Alltag

Noch sei es aber so, dass sich die meisten Anwälte vor allem auf einen Aspekt der Digitalisierung konzentrieren, meint Hariolf Wenzler. Und zwar die Effizienzsteigerung. Gemeint sind etwa bessere Recherchemöglichkeiten oder einfache Automatisierungsanwendungen, die die tägliche Arbeit in einer Kanzlei erleichtern. LexisNexis reagiert auf den Trend mit wesentlich schlaueren Suchalgorithmen. “Hat unsere Datenbank bisher auf eine Suchanfrage einfach tausende Ergebnisse ausgespuckt, konzentrieren wir uns jetzt darauf, die Frage zu verstehen und eine relevante Antwort zu liefern”, erklärt LexisNexis-Geschäftsführer Alberto Sanz de Lama.

Google: Autocorrect für Verträge

Im Bereich der Automatisierung ist der naheliegendste Einsatzzweck der automatisch generierte Standardvertrag. “GoogleDocs hat in den USA speziell für Anwälte bereits eine Funktion, die eine Autovervollständigung von Vertragsklauseln anbietet”, erzählt Wenzler und sorgt in Hinblick auf bekannte iPhone-Autocorrect-Fehler für Erheiterung. Dahinter steckt aber ein ernstes Thema, denn dank Machine Learning werden die Systeme immer intelligenter. Und besonders raffiniert müssen sie für das Erstellen von Verträgen nicht sein.

(c) DiePresse/Rudolph

Automatisierte Verträge schon Realität

„In Wahrheit werden ja schon jetzt für viele Verträge Vorlagen benutzt, in die nur wenige Daten eingetragen werden müssen“, weiß Alexander Rapatz, der gleichzeitig als Jurist in der Wiener Anwaltskanzlei Stadler Völkel als auch als Partner bei dem Venture Capital Unternehmen Venionaire Capital tätig ist. “In unserer Kanzlei werden beispielsweise Liegenschaftskaufverträge bereits vollautomatisiert von einem Programm erstellt, das wir selbst entwickelt haben”. Rapatz ist überzeugt, dass aufgrund immer besserer Technologien und Software-Lösungen im LegalTech-Bereich der Wettbewerbsdruck auf die Anwaltsbranche noch enorm steigen wird.

“Wir suchen Anwälte und Programmierer. Am besten in einer Person”, Daniela Feuersinger, BRZ

Den Luxus von Programmierern können sich kleinere Kanzleien oft nicht leisten und grundsätzlich herrscht die Angst, dass Mitarbeiter dem technologischen Wandeln nicht gewachsen sein könnten. Martinetz: “Unsere Befragung hat gezeigt, dass die größten Ängste in der Branche beim Datenschutz und der Fähigkeit der Mitarbeiter liegen”. Das ist auch im Bundesrechenzentrum ein großes Thema. “Wir suchen Anwälte, die mit Themen wie Blockchain und Machine Learning umgehen können und Programmierer. Am besten beides in einer Person”, verrät Daniela Feuersinger, Chefstrategin des BRZ. Auch Wenzler glaubt, dass die Digitalisierung Arbeitsweise und Ausbildung von Anwälten stark beeinflussen wird: “Das juristische ‘Produkt’ wird arbeitsteiliger und Anwälte müssen sich daran gewöhnen, mit Programmierern und Designern zusammenzuarbeiten”.

> Zum LexisNexis-Whitepaper zur Digitalisierung der Rechtsbranche

Top-Kanzleien suchen neue Geschäftsmodelle

Die Effizienzsteigerung durch bessere Recherchemöglichkeiten und (teil-)automatisierte Standardaufgaben wird also von einem Großteil der Branche freudig aufgenommen. Ein anderer und vielleicht wichtigerer Aspekt der Digitalisierung wird aber gerne übersehen. Die Suche nach neuen Geschäftsmodellen oder zumindest nach einer Erweiterungsmöglichkeit des eigenen Geschäftsmodells wird in Zukunft auch bei Anwälten eine größere Rolle spielen. Ein Beispiel wäre etwa, mit gesammelten Daten und schlauen Algorithmen vorherzusehen, was ein Mandant brauchen könnte und aktiv auf ihn zuzugehen. “Das unterscheidet die Top-Kanzleien der Zukunft”, ist Sanz de Lama überzeugt.

+++ LawTech: Future-Law-Konferenz am 29.11.2017 in Wien +++

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Die Kurstafel:

​⚠️ Das Bitcoin-Halving steht unmittelbar bevor

Es steht jetzt endgültig bevor: das vierte Bitcoin-Halving wird in der Nacht auf Samstag über die Bühne gehen. Beim Halving wird die Belohnung, die Miner erhalten, um neue Blöcke zu Bitcoin-Blockchain hinzufügen, halbiert. Die Folge: Es kommen weniger neue Bitcoins in den Umlauf als es ohne Halving der Fall wäre. Diesmal sinkt diese “Ausschüttung” von 6,25 Bitcoin auf 3,125 Bitcoin.

Wer gut im Kopfrechnen ist, kann es sich schon herleiten: Nachdem es das vierte Halving ist, ist die Belohnung zunächst von 50 auf 25 (im Jahr 2012), dann von 25 auf 12,5 (im Jahr 2016) und zuletzt 2020 von 12,5 auf 6,25 gesunken. Das Halving ist dabei aber nicht über einen Zeitraum definiert, allerdings dennoch klar vorherbestimmt: Es findet alle 210.000 Blöcke statt - was in der Praxis aktuell (bei einer Blockzeit von zehn Minuten)  auf etwa vier Jahre hinausläuft.

Das Halving spielt eine extrem wichtige Rolle für die Geldpolitik von Bitcoin. Denn dass die Menge aller jemals bestehender Bitcoin begrenzt ist, ist eines der zentralen Merkmale von Bitcoin. Und geht Hand in Hand mit einer deterministischen Geldpolitik. Es entscheidet keine Zentralbank nach eigenem Ermessen, wie viele Bitcoin in Umlauf kommen. Sondern es ist im Code vorgegeben. 

Und weil neue Bitcoin eben als “Block-Subvention” für Miner entstehen, hängt die Anzahl der im Umlauf befindlichen Coins klarerweise direkt davon ab, wie viele Bitcoin diese “Belohnung” ausmacht. Mit dem Halving ist sichergestellt, dass die Anzahl der neu entstehenden Coins langfristig sinkt. Wichtig dabei: Es sinkt nicht die Gesamtzahl der Bitcoin - es kommen weiterhin neue dazu, nur eben nicht mehr so viele wie vorher.

​📈 Warum das Halving den Bitcoin-Kurs antreiben könnte…

Soweit einmal die Auswirkungen des Halvings auf die in Umlauf kommenden Bitcoin. Für viele, die am Markt aktiv sind, ist aber ein anderer Aspekt interessanter: Wie wirkt sich das Halving auf den Bitcoin-Kurs aus? 

Und auch hier gibt es Theorien, die in Crypto Weekly auch immer wieder diskutiert worden sind. Eine der populärsten Annahmen: Auf das Halving folgt ein Bullenmarkt mit steigenden Kursen. 

Bei den vergangenen drei Halvings war dies - mit einigen Monaten Verzögerung - auch tatsächlich der Fall. Drei Fälle sind aber statistisch nicht viel und die zeitliche Verzögerung macht es noch einmal schwieriger, Kausalitäten herzuleiten. Zumal Bitcoin sich im Jahr 2024 unter völlig anderen Rahmenbedingungen bewegt als in den Jahren 2012, 2016 und 2020.

Anstatt uns von der Vergangenheit leiten zu lassen, werfen wir doch einen Blick auf die Logik hinter der Annahme. Die lautet im Wesentlichen: Wenn weniger Bitcoin in Umlauf kommen, werden sie wertvoller. 

🤔 …und warum vielleicht auch nicht

Aber diese Begründung hat gewisse Probleme: Einerseits sinkt ja das Bitcoin-Angebot nicht, sondern es kommen weiterhin neue dazu. Andererseits ist es beim Bitcoin-Kurs so wie bei jedem anderen Asset: Er wird nicht monokausal vom Angebot bestimmt - ebenso entscheidend ist auch die Nachfrage. Und die hängt von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren ab - die mitunter sogar völlig außerhalb des Kryptomarkts angesiedelt sind. Etwa, wenn makroökonomische oder geopolitische Entwicklungen die Nachfrage nach sämtlichen “Risk Assets” dämpfen. 

Dazu kommt: Dass das Halving kommt, ist bekannt. Wahrscheinlich gibt es nur sehr wenige Ereignisse in der Finanzwelt, deren Eintreten mit dermaßen geringer Unsicherheit vorhergesagt werden kann. Und kursrelevante Ereignisse, die bereits bekannt sind, sind im Normalfall bereits im Kurs widergespiegelt. 

Natürlich kann man trefflich darüber diskutieren, ob der Kryptomarkt einen effizienten Markt darstellt. Aber grundsätzlich ist die geschilderte Annahme plausibel: Wer ein iPhone verkauft, von dem man sicher weiß, dass es in drei Monaten kaputt geht, wird dafür einen geringeren Preis erzielen als wenn dies nicht der Fall ist. Der Käufer weiß, dass das passieren wird - und preist es dementsprechend ein. Analog dazu läuft es an den Finanzmärkten. 

Heißt das nun also, dass das Halving keine Auswirkungen auf den Bitcoin-Kurs haben wird? So einfach ist es dann auch wieder nicht. Wie schon in Crypto Weekly #124 geschildert, kann das Halving bis zu einem gewissen Grad auch zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung werden: Wenn alle auf einen Kursanstieg setzen, kommt er dann tatsächlich - zumindest vorübergehend. Der Kurs wird in einem solchen Fall also nicht vom Halving selbst getrieben, sondern von der Wahrnehmung des Halvings durch die Trader:innen. 

Entscheidend dabei ist aber: Die kurzfristige Kursreaktion auf das Halving ist jedenfalls spekulativ getrieben. Und spekulativ getriebene Marktbewegungen können schnell in die eine wie auch in die andere Richtung gehen. Wie sich das Bitcoin-Halving kurzfristig auf den Kurs auswirken wird, werden wir morgen wissen. Zuverlässig voraussagen, lässt es sich jedenfalls nicht.


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