21.12.2016

Gewinnermittlung: Kostenrechnung bis Registrierkassa – worauf es zu achten gilt

Powered by Ihre Steuerberater "Was müssen wir eigentlich aufschreiben und was nicht?" oder "Wie lange müssen wir unsere Aufzeichnungen aufbewahren?" - Fragen, die beim Thema Gewinnermittlung immer wieder auftauchen. Wir haben uns angesehen, was es zu beachten gilt.
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Die Gewinnermittlung ist essentiell für die Kontrolle eines jeden Betriebs. (c) Wolfilser
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Für die Planung und Steuerung eines Betriebes ist die Gewinnermittlung essentiell! Darüber hinaus dient sie gegenüber den Behörden der Abgabenberechnung und im Fall des Falles auch dem Gläubigerschutz. Unternehmer müssen alle Belege sammeln, die mit dem Betrieb zusammenhängen. Belege, Geschäftspapiere, Einnahmen und Ausgaben. Für steuerliche Zwecke müssen die laufenden Aufzeichnungen und die Originale zumindest sieben Jahre aufbehalten werden.

Für die Planung und Steuerung eines Betriebes ist die Gewinnermittlung essentiell.

Die 3 Arten der Gewinnermittlung

Es gibt drei verschiedene Arten der Gewinnermittlung:

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1. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist für Gewerbetriebe (ausgenommen Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG) bis zu einem Jahresumsatz von maximal 700.000 Euro möglich. Die Zu- und Abflüsse werden nach dem tatsächlichen Datum der Transaktion verbucht. Nicht nach Rechnungsdatum. Von den Einnahmen werden die Ausgaben sowie eventuelle Abschreibungen und Freibeträge abgezogen. Was überbleibt ist der Gewinn.

2. Die Pauschalierung ist eine Spezialform der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Sie darf bis zu einem Jahresumsatz von 220.000 Euro angewendet werden. Die Ausgaben werden nicht in ihrer tatsächlichen Höhe, sondern als Durchschnittssatz der Einnahmen angesetzt. Je nach Branche kann der Satz 6 oder 12 Prozent betragen. Es kann jederzeit von der Betriebsausgabenpauschalierung zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gewechselt werden.

3. Die doppelte Buchführung ist ab einem Jahresumsatz von 700.000 Euro verpflichtend. Ebenso für Kapitalgesellschaften, wie GmbHs und AGs. Die doppelte Buchhaltung besteht aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung. Jeder Geschäftsfall wird sowohl auf der Passiv- als auch auf der Aktivseite und unterschiedlichen Konten gebucht. Dieses System erleichtert auch den Überblick über offene Forderungen bzw. Verbindlichkeiten.

Redaktionstipps

Welche Aufzeichnungen sind freiwillig

Zu den wichtigsten freiwilligen Aufzeichnungen gehört die Kostenrechnung. Diese ist in keinem Fall verpflichtend. Jedoch ermöglicht nur die Kostenrechnung – im Gegensatz zur normalen Buchführung – die genaue Steuerung eines Betriebes und ist somit für jeden Unternehmer empfehlenswert.  Sie dient dazu, die tatsächlichen Kosten einer Leistungserstellung (z.b. müssen zu einer Grafikerstunde auch die Lohnnebenkosten u.v.m. hinzugerechnet werden) mit den damit zusammenhängenden Erlösen vergleichen zu können.

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Stichwort Registrierkassa

Eines ist für alle Unternehmer unabhängig von der Rechtsform gleich: sie müssen alle ihre gesamten Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben etc.) sammeln und aufheben. Darüber hinaus besteht seit 1.1.2016 die Registrierkassenpflicht. Ab einem Umsatz von 15.000 Euro und davon mindestens 7.500 Euro in bar müssen alle Unternehmer ihre Erträge in ein elektronisches Kassensystem eintragen.

Eines gilt füt alle Unternehmer unabhängig von der Rechtsform: Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen sammeln

Sinnvollste Gewinnermittlungsart für Startups?

Es kommt nicht jede Gewinnermittlungsart für jedes Unternehmen in Frage. In erster Linie hängt die Ermittlungsart von der Rechtsform des Unternehmens ab. GmbHs und AGs müssen beispielsweise eine Doppelte Buchhaltung führen. Bei anderen Gesellschaftsformen besteht ein Wahlrecht, dieses ist allerdings abhängig von der Umsatzhöhe. Es sollte schon vor der Gründung mit einem Steuerberater abgeklärt werden, ob es beispielsweise eine Verpflichtung für eine Doppelte Buchhaltung gibt bzw. wie die Buchführung organisiert werden kann. Am einfachsten ist es, wenn man die Buchhaltung komplett an einen Steuerberater auslagert.

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Doppelte Buchhaltung

Im Unterschied zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden bei der doppelten Buchführung alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen nicht erst mit dem Zahlungsfluss, sondern bereits mit dem Ausstellungsdatum erfasst und das Fälligkeitsdatum festgehalten. Dadurch wird auch leichter ersichtlich, welche Forderungen bzw. Verbindlichkeiten noch offen sind. Mit der doppelten Buchhaltung wird ebenfalls gewährleistet, dass die Aktiv- und die Passivseite einer Bilanz immer im Gleichgewicht bleiben.

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Bücher auf einen Investorentermin vorbereiten?

Jeder Inverstor bzw. Kreditgeber möchte naturgemäß so viel wie möglich über den potenziellen Geschäftspartner wissen. Damit sind bei Gründern der Businessplan und in den Folgejahren Bilanzen und die Kostenrechnung meistens die wichtigsten Unterlagen. Es ist ratsam, sich auf so einen Termin gemeinsam mit einem Steuerberater vorzubereiten. Er hat das Know-How und die Erfahrung, welche Unterlagen in der Regel gebraucht werden und kann diese auch gleich richtig aufbereiten.

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Der direkte Zugang zu diesem Ökosystem ist für Startups aus Österreich allerdings alles andere als selbstverständlich. Genau hier setzt der neue Call des Global Incubator Network Austria (GIN) an: Er verspricht strategische Einblicke in den chinesischen Markt, konkrete Geschäftschancen und direkte Kontakte zu den zentralen Akteuren der dortigen Innovations- und Wirtschaftslandschaft.

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Der zweite Teil ist die einwöchige Ecosystem-Tour durch Shanghai. Auf dem Programm stehen kuratierte 1:1-Business-Meetings, die vom AußenwirtschaftsCenter Shanghai organisiert werden, Workshops, maßgeschneiderte Networking- und Pitch-Formate wie die Austrian Startup Pitch Night sowie exklusive Unternehmens- und Ökosystem-Besuche. In fünf intensiven Tagen treffen die Teilnehmer:innen auf Branchenexpert:innen, potenzielle Partner:innen, Investor:innen und andere Gründer:innen, um wertvolle Kontakte für die eigene Expansion zu knüpfen.

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GO SHANGHAI 2027 ist ein Programm des Global Incubator Network Austria (GIN), der gemeinsamen Initiative von Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichischer Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), und Teil von GO ASIA. Organisiert wird es in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Austria. Weitere Informationen zum aktuellen Call finden Startups hier: https://gin-austria.com/calls/goshanghai2027

Kontakt

Bei Fragen zu GO SHANGHAI oder zum Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

My Yen Lau
Project Manager | GO ASIA
T +43 1 501 75 394
E [email protected] | [email protected]

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