23.11.2016

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

Powered by Ihre Steuerberater - Gehört hat das Wort "Abschreibung" jeder schon einmal. Und wie es mit Dingen, von denen alle schon einmal gehört haben, so ist, kursiert auch viel Halbwissen rund um das Thema. Erfahrt hier, wer was wann zu welchem Betrag abschreiben darf.
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Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Gina Sanders - fotolia.com
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Viele Gegenstände werden in Unternehmen über mehrere Jahre genützt und verlieren an Wert. Man spricht daher von abnutzbarem Anlagevermögen. Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Der jährliche Wertverlust der Gegenstände kann in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe über mehrere Jahre geltend gemacht werden („absetzen“). Diese Betriebsausgabe – „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) – reduziert einen möglichen Gewinn und somit auch die Steuerlast.

+++Mehr zum Thema: Steuern sparen zum Jahresende+++

Abschreibung: Zwischen Müssen und Dürfen

Was muss ich absetzen?

Bei Gütern, die in der Anschaffung mehr als 400 Euro kosten, muss die Abschreibung für Abnutzung angewendet werden. Sie ist bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verpflichtend vorzunehmen. Keine AfA gibt es für:

  • nicht abnutzbares Anlagevermögen
  • Güter aus dem Umlaufvermögen

Hat man als Unternehmen seine Buchhaltung an einen Steuerberater ausgelagert, kümmert sich dieser auch um diese Aufstellungen wie das Anlagenverzeichnis.

Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden.

Was kann ich absetzen?

Bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens stehen, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis für die Berechnung der AfA herangezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsausstattung oder Maschinen. Auch Güter, die man im Unternehmen selbst herstellt, können steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Anschaffungskosten zählen:

  • Kaufpreis
  • erforderliche Aufwendungen, um Wirtschaftsgut in Besitz bzw. Betrieb zu nehmen
  • z.B. Transportkosten, Zölle etc.

Keiner AfA unterliegen Grundstücke (Gebäude selbst kann man schon abschreiben), Kunstwerke und Antiquitäten. Steuerberater haben Erfahrungs- und Vergleichswerte und können die genaue steuerliche Auswirkung etwaiger Investitionen berechnen.

Redaktionstipps

Abschreibung berechnen

Die Höhe der Abschreibung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder einer Vorgabe des Gesetzgebers (z.B. PKW min. acht Jahre)

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden durch die Nutzungsdauer dividiert. Die Nutzungsdauer wird immer in Jahren angegeben. Der ermittelte Absetzbetrag muss dann in jedem Jahr gleich sein und darf nicht variieren. ACHTUNG: Wenn ein Wirtschaftsgut nach dem 30.6. angeschafft wird, ist in diesem Jahr nur die halbe Abschreibung zulässig. Was theoretisch einfach klingen mag, gestaltet sich in der Praxis jedoch oft als ziemlich kompliziert.


Beispiel PKW: Es macht beispielsweise bei einem Firmen-PKW enorme Unterschiede, ob er gekauft oder geleast wird, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist, ob die Anschaffungskosten über oder unter 40.000 Euro liegen, zu wieviel Prozent er privat genutzt wird, wann er wieder aus dem Unternehmen ausgeschieden wird etc. Weiters muss er mindestens auf acht Jahre abgeschrieben werden.


Vergessen verboten

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld. Denn nachholen darf man eine Abschreibung nicht. Im Anlageverzeichnis muss ein etwaiger Missstand – auch bei überhöhten Abschreibungen – vermerkt und berichtigt werden. Eine zu hohe Abschreibung hingegen ist ein Vergehen entgegen den Vorschriften des Steuergesetzes und kann demzufolge auch mehr als unangenehme Folgen haben.

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld.

Steuern sparen mittels Investitionen

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann. Einerseits können mit einer neuen Maschine neue Produkte hergestellt werden, andererseits können – wenn man es richtig macht – können parallel dazu Steuern gespart werden.

+++Mehr zum Thema: ChillBill – Steuercoaching von Startups für Startups+++

Optimale Abschreibung herausholen

Schon beim Erstellen des Businessplans sollten Gründer darauf achten, welche Investitionen getätigt werden und wie diese finanziert werden können (zB Kauf vs. Leasing). Im Idealfall können nämlich diese Investitionen helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann.

Abschreibung auf Firmenwert

Mit Abschreibungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Wert von vielen Gegenständen im Laufe der Zeit durch seine Nutzung reduziert. Neben der Abschreibung von einzelnen Wirtschaftsgütern gibt es noch weitere Formen der Abschreibung: beispielsweise auf einen Firmenwert. Diese Spezialfälle gilt es aber in jedem Fall mit einem Steuerberater zu besprechen.

Mehr Informationen unter niemals-ohne.at

(c) Ihre Steuerberater

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neoom
(c) neoom - Das oberösterreichische Energy-Scaleup neoom startet Projekt in Deutschland.

In der Gemeinde Bakum im niedersächsischen Oldenburger Münsterland entsteht derzeit in einem Pilotprojekt eine Energy-Sharing-Community. Darin teilen die Mitglieder der Bürgerenergiegemeinschaft Bakum den Strom ihres gemeinsamen Windparks und ihrer PV-Anlagen auf dem Dach. Damit dies trotz noch fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen möglich ist, haben sich die Gemeinde Bakum, die Energiegenossenschaft Bakum, die EWE Netz GmbH und das Freistädter Scaleup neoom in einem Demonstrationsprojekt zusammengetan.

neoom-App zur Visualisierung

“Es ist eine perfekte Symbiose”, sagt Jan Hoyer, Vorstand der Energiegenossenschaft Bakum. “Wir bringen die Mitglieder und das Windrad, die Gemeinde ihren PV-Strom, die EWE Netz stellt die Energiedaten und die intelligenten Messsysteme zur Verfügung und neoom bietet eine App zur Visualisierung und die Abrechnungsprozesse an.”

Wenn also in Zukunft in Bakumer Landen die Sonne scheint oder der Wind weht, wird die erzeugte Energie der Teilnehmenden der verbrauchten Energie gegenübergestellt, um zu ermitteln, welcher Anteil für jeden 15-Minuten-Block direkt in der Region verbraucht wurde. Diese Energiemenge ist jene, die innerhalb der Community in Zukunft direkt geteilt werden kann.

Damit sich die Community schon jetzt trotz fehlender regulatorischer Möglichkeiten möglichst real anfühlt, erhalten die Teilnehmenden eine virtuelle Abrechnung der geteilten Energiemengen und für jede mit der Community geteilte kWh gibt es auch einen Bonus. “Das sollte im Schnitt jedem Haushalt 50 bis 100 Euro bringen”, schätzt Thomas Nenning, der für die digitalen Produkte bei neoom zuständig ist.

Die Projektpartner setzen sich das gemeinsame Ziel, die Energiegemeinschaft entlang der regulatorischen Möglichkeiten sukzessive auszubauen, um im nächsten Schritt die innergemeinschaftlichen Energiemengen und die Reststrommengen getrennt abzurechnen. Sobald die energiewirtschaftlichen Prozesse auch regulatorisch angepasst werden, soll die Community in den Vollbetrieb wechseln.

Energiewende

“In unserer Region spielt Strom aus Wind und Sonne eine große Rolle. Wir zeigen mit diesem Projekt in Bakum nicht nur, was technisch damit möglich ist und allen Akteuren den größtmöglichen Nutzen liefert, sondern vor allem auch, wie Energiewende funktionieren muss”, sagt Ralf Kuper, Regionsleiter Cloppenburg/Emsland von EWE Netz.

EWE sieht mit diesem Piloten die Chance als Pionier Praxiserfahrung zu sammeln und Impulse für die Gesetzgebung weiterzugeben: “Es geht darum, besser zu verstehen, welche rechtlichen und technischen Herausforderungen im Detail entstehen, um für die gesetzliche Ausgestaltung von Energy-Sharing sinnvolle und effiziente Lösungen aufzuzeigen”, sagt Jannis Reichel, der bei EWE Innovationen und neue Geschäftsmodelle vorantreibt.

Neoom und das Zwiebelschalenkonzept

Die Praxiserfahrung aus dem Betrieb von knapp hundert aktiven Energiegemeinschaften in Österreich möchte neoom nutzen, um auch in Deutschland zu zeigen, wie das regionale Teilen von Energie für das Thema Energiewende begeistert.

“Für uns ist die dezentrale Energieversorgung ein Zwiebelschalenkonzept”, so Nenning abschließend. “Zuerst die Eigenversorgung über PV und Stromspeicher maximieren, danach Strom möglichst regional teilen und für all die Zeiten, wo dies nicht ausreicht, die Energie mit dem Energieversorger handeln.”

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