28.09.2016

Enge Bindung: steuerliche Begünstigungen für die Abgabe von Kapitalanteilen an Mitarbeiter

Eine Mitarbeiterbeteiligungen der Schlüsselpersonen eines Startups kann starke steuerlichen Auswirkungen haben. Steuerlichen Begünstigungen gibt es aber auch für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Kapitalanteilen in einer Höhe von bis zu 1.460 Euro pro Jahr und Mitarbeiter. Ein Kommentar von Michael Petritz, Partner bei KPMG.
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Mitarbeiter an einem Startup zu beteiligen, kann durchaus Sinn machen. Einerseits steigert es in den meisten Fällen die Arbeitsmotivation, andererseits bringt eine Mitarbeiterbeteiligung steuerliche Auswirkungen mit sich. Neben diesen Erleichterungen gibt es aber auch steuerlichen Begünstigungen für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Kapitalanteilen in einer Höhe von bis zu 1.460 Euro pro Jahr und Mitarbeiter.

Voraussetzungsreiche Begünstigungen

Diese Begünstigung ist an bestimmte Voraussetzungen, insbesondere an eine fünfjährige Haltefrist, gebunden. Die steuerliche Begünstigung aus der Ausübung von nicht übertragbaren Optionen auf den verbilligten Erwerb von Kapitalanteilen darf im Zeitpunkt der Gewährung der Option nicht mehr als 36.400 Euro ausmachen. Außerdem sind maximal 50 Prozent des eingeräumten Vorteils begünstigt. Wie sich leicht (und ohne auf Details näher eingehen zu müssen) erkennen lässt, sind diese Begünstigungen betragsmäßig recht limitiert und an eine Vielzahl von Voraussetzungen gebunden. Diesbezüglich wäre insbesondere die Politik gefordert, weitergehende Anreize für junge Wachstumsunternehmen und deren Schlüsselpersonen zu schaffen.

Ein Phantom Share Plan für den Fall eines Exits

Des Weiteren soll an dieser Stelle auch auf die Auswirkungen eines Phantom Share Plans bei den Gründern eingegangen werden. Oftmals werden solche Pläne an den (Teil-)Exit der Gründer geknüpft, von dem auch die Schlüsselpersonen profitieren sollen. Diese erhalten aber keine Remuneration von den Gründern, sondern vom Unternehmen selbst. Dementsprechend ist in den Phantom Share Plänen regelmäßig vorgesehen, dass die Gründer im Fall des Exits dem Unternehmen einen bestimmten Betrag – der der Verpflichtung aus dem Phantom Share Plan entspricht – zukommen lassen müssen. Für den Gründer ist diesbezüglich von besonderer Relevanz, dass er nicht für den gesamten Veräußerungserlös steuerpflichtig wird, sondern nur für den Anteil, der sich nach Abzug der Einlage in die Gesellschaft ergibt. Diesbezüglich ist vertraglich sicherzustellen, dass eine Verpflichtung zur Einlage besteht, damit dem Gründer auch erhöhte Anschaffungskosten (die den Veräußerungserlös mindern) zukommen. Diese Ansicht ist auch einer jüngsten Entscheidung des BFG (08.04.2016, RV/6100003/2011) zu entnehmen.

Redaktionstipps

Überraschungen vermeiden

Eine zusätzliche Komplexität bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kommt immer dann ins Spiel, wenn die Optionsberechtigten in verschiedenen Ländern steuerpflichtig sind (wenn etwa ein Programmierer eines IT-Start-ups in den Niederlanden sitzt, einer in Frankreich und einer in Argentinien). Die steuerlichen Auswirkungen der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme müssen in diesem Fall aus der Brille des jeweiligen nationalen Steuerrechts und der anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen analysiert werden. In der Praxis empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Analyse, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Smart Start Austria

KPMG Österreich begleitet Start-ups auf ihrem Weg von der Gründung, über den Eintritt in neue Märkte bis hin zum Verkauf oder erfolgreichen Börsegang. Durch die Erfahrung und das Know-how seitens der KPMG Experten können Jungunternehmer zielführend und effizient bei der Umsetzung innovativer Geschäftsideen unterstützt werden.

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Der Gründungspreis PHÖNIX ist in der österreichischen Innovationslandschaft fest verankert. Die Auszeichnung wird bereits seit 2012 vergeben und zeichnet jedes Jahr die besten Start-ups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs aus Österreich aus.

Zu den Preisträger:innen im letzten Jahr zählte unter anderem das Wiener Start-up Inmox GmbH, das eine Sensortechnologie entwickelt, die es erlaubt, den Zustand von Getrieben kontinuierlich und in Echtzeit zu überwachen. Die Kategorie “Spin-off” konnte hingegen die Quantum Technology Laboratories GmbH für sich entscheiden, die Teleskope mit Quantenempfängern und Satelliten-Tracking-Software entwirft. Der Gründungspreis in der Kategorie “Prototyp” ging an das Projekt “Abfall zu Abwasch” der Universität Graz. Daniela Buchmayr vom Klosterneuburger BioTech-Start-up Sarcura wurde hingegen als Female Entrepreneur ausgezeichnet.

“Der Gründungspreis PHÖNIX ist eine wichtige Auszeichnung für Gründungsprojekte und spielt dabei eine tragende Rolle, um herausragende Projekte hervorzuheben und ihnen eine breite Sichtbarkeit zu verleihen. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Präsentation der Vielfalt des Wissenstransfers”, so die aws Geschäftsführung – rund um Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

Neue Ausschreibung startet für 4 Kategorien

In einer neuen Ausschreibungsrunde des Österreichischen Gründungspreis PHÖNIX werden nun wieder die besten Start-ups, Spin-offs, Forschungsteams mit Prototypenprojekten sowie Female Entrepreneurs Österreichs gesucht. Der Österreichische Gründungspreis PHÖNIX wird in den folgenden vier Kategorien vergeben:

Female Entrepreneurs

Diese Kategorie soll ein Signal setzen, um „role models“ zu etablieren: Potenziale von Frauen werden gerade im Bereich von High-Tech Gründungen noch zu selten genutzt. In dieser Kategorie nehmen alle Projekte teil, bei welchen mindestens eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin federführend involviert ist.

Start-up

Mit dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert, die mit ihren innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen entweder aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren oder neue technische Lösungen anbieten. Die Start-ups müssen ihren Firmensitz in Österreich haben und die Gründung muss nach dem 1. Jänner 2018 erfolgt sein.

Spin-off

In dieser Kategorie werden Spin-offs mit ihrer Einrichtung ausgezeichnet, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen oder Kooperationsprogrammen (wie Research Studios Austria, COMET-Zentrum oder CD-Labors) hervorgegangen sind. Auch Spin-offs müssen ihren Firmensitz in Österreich haben. Stichtag für die Gründung ist ebenfalls der 1. Jänner 2018.

Prototypen

Für diese Kategorie sind Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Jungunternehmen, die bei einem Start-up-, Spin-off- oder Prototypenförderungsprogramm ab 1. Jänner 2018 gefördert wurden, berechtigt teilzunehmen. Die Umsetzbarkeit von Innovationen wird mittels „Modellen“ oder Prototypen aufgezeigt und kann somit die Verwertung für Gesellschaft und Wirtschaft beschleunigen.

+++ Jetzt bewerben und profitieren +++

Wie die Bewerbung abläuft

Die Anmeldefrist für den PHÖNIX läuft bis inkl. Sonntag, den 15. September 2024.

Die Preisträger:innen sowie die mit ihnen verbundenen Forschungseinrichtungen werden im Rahmen einer Gala mit Trophäen, Urkunden und Reisegutscheinen bzw. einer Entsendung als Expertinnen und Experten zu einem einschlägigen internationalen oder nationalen Event im Wert von EUR 5.000.- prämiert.

Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt durch eine international besetzte Fachjury. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird der Gründungspreis PHÖNIX von der Austria Wirtschaftsservice (aws) in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellen Vereinigung (IV) organisiert.


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