01.07.2016

BTP Nährboden: DOs and DON’Ts bei der Startup-Gründung

Powered by Brandl & Talos Die Idee ist vielversprechend, das Team motiviert und der Prototyp funktioniert. Einer Startup-Gründung steht also nichts im Wege. Wäre da nicht die Krux mit den juristischen Rahmenbedingungen. Hier die DOs and DONT's für eine erfolgreiche Gründung.
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Die Wirtschaftsanwälte von Brandl & Talos weisen auf die DOs and DON'Ts bei der Startup-Gründung hin. fotomek - fotolia.com
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Wenn ein vielversprechender Business Plan vorliegt, der erste Prototyp entwickelt wurde und die ersten Kunden- und Lieferantenkontakte anstehen, stellt sich für Startups die “Gründungsfrage”: Welche Rechtsform passt für das Unternehmen am besten? Wie wird die Rechtsbeziehung zwischen den Gründern geregelt? Eine rechtlich solide Basis ist vor allem für spätere Konfliktsituationen viel wert.

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Zusammenarbeit der Gründer

Gründen bedeutet Zusammenarbeit. Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus oder fehlt Know-How in bestimmten Bereichen, ist die Aufnahme von Mitgesellschaftern notwendig. Aller Enthusiasmus in Ehren, bei der Startup-Gründung ist Weitblick gefragt. Eine genaue vertragliche Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen den Gründern kann bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten für klare Verhältnisse sorgen. Die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags spielt hier eine zentrale Rolle.


DOs

  • Auseinandersetzen mit den vertraglichen Gestaltungsspielräumen um passende Lösungen für das Startup und seine Gründer zu finden
  • Aufnahme von Konkurrenz- und Wettbewerbsverboten
  • Vereinbaren einer Vinkulierung (Beschränkung der Übertragbarkeit) der Geschäftsanteile und von Vorkaufsrechten zwischen den Gesellschaftern, um die Kontrolle über die Zusammensetzung des Gesellschaftskreises nicht zu verlieren

DON’Ts

  • Begnügen mit im Internet verfügbaren “Vertragsmustern”, die nicht auf die konkreten Verhältnisse zugeschnitten sind
  • Nichtregelung wichtiger Punkte im Vertrauen auf Handschlagsqualitäten

Leistungsbeziehung zwischen Gründer und Startup

Markus Arzt von Brandl & Talos.
Markus Arzt von Brandl & Talos.

Ist das Startup gegründet, sollten auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Startup und den Gründern formalisiert werden. In aller Regel agieren Gründer als Geschäftsführer des Startups. Häufig vermieten sie erforderliche Geschäftsräumlichkeiten an die Gesellschaft oder bringen Wirtschaftsgüter ein. Beim Abschluss dieser Vertragsbeziehungen ist darauf zu achten, dass die Konditionen zwischen den Gründern und dem Startup fremd- bzw marktüblich sind. Genießen Gründer einen unzulässigen Vorteil von der Gesellschaft, kann dies gegen das Kapitalerhaltungsrecht verstoßen. Dieser Verstoß hat die persönliche Haftung der Gründer zur Folge.


DOs

  • Genaue und fremd- bzw. marktübliche Regelung der Leistungsbeziehungen zwischen den Gründern und dem Startup (etwa Arbeits- bzw. Geschäftsführerverträge, Mietverträge oder Kaufverträge)

DON’Ts

  • Keine formalisierte vertragliche Regelung
  • Vereinbaren günstiger Konditionen für die Gründer bei Abschluss von Verträgen mit dem Startup

Übertragen von IP/IT-Rechten

Immaterialgüterreche (IP/IT-Rechte) sind oft die wertvollsten Assets eines Startups. Sämtliche Erfindungen, Designs, Marken und sonstige Immaterialgüterrechte des Startups sollten deswegen entsprechend geschützt werden. Alle für das Startup entwickelten IP/IT-Rechte sollten auf das Unternehmen übertragen werden. Egal ob sie von Gründern oder Mitarbeitern erfunden wurden. So kann für die Mitgesellschafter und potentielle Investoren sichergestellt werden, dass die Gesellschaft auch tatsächlich über die wesentlichen Rechte für den Geschäftsbetrieb verfügt.


DOs

  • Anmeldung und Registrierung sämtlicher relevanter IP/IT-Rechte auf das Startup
  • Übertragen aller für das Startup relevanten (gegenwärtigen und künftigen) IP/IT-Rechte von den Gründern und Mitarbeitern auf das Startup (etwa durch Vereinbaren entsprechender Klauseln in den Dienstverträgen)

DON’Ts

  • Persönliche Anmeldung und Registrierung von IP/IT-Rechten auf die Gründer bzw. Mitarbeiter des Startups
  • Verzicht auf die Registrierung von für das Startup wesentlichen Immaterialgüterrechten, um Kosten zu sparen 

Gewerberecht

Georg Gutfleisch von Brandl & Talos.
Georg Gutfleisch von Brandl & Talos.

Das Gewerberecht regelt die Voraussetzungen, unter denen eine bestimmte Geschäftstätigkeit begonnen und ausgeübt werden darf. Verstöße können empfindliche Verwaltungsstrafen und Zwangsmaßnahmen (etwa die behördliche Schließung des Betriebs) nach sich ziehen. Bei der Gründung eines Unternehmens – insbesondere bei reglementierten Gewerben – ist es empfehlenswert frühzeitig mit der Gewerbebehörde in Kontakt zu treten. Auf diese Weise kann rechtzeitig abgeklärt werden, welche Dokumente (Befähigungsnachweise etc) erforderlich sind, ohne dass die Aufnahme der Geschäftstätigkeit verzögert wird. In der Regel besichtigt die Gewerbebehörde die Betriebsanlage, bevor sie die erforderliche Betriebsanlagengenehmigung ausstellt.


DOs

  • Frühzeitiges Abklären, welche Gewerbeberechtigungen bzw. Betriebsanlagengenehmigungen für die Geschäftstätigkeit des Startups nötig sind
  • Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Gewerbebehörde, um Verzögerungen bei der Aufnahme des Geschäftsbetriebs zu vermeiden

DON’Ts

  • Keine detaillierte Auseinandersetzung mit dem regulatorischen Umfeld, in dem das Startup tätig werden soll

Beziehungen zu Kunden und Lieferanten

Das Knüpfen von Beziehungen zu Kunden und Lieferanten ist für Startups wesentlich, um erfolgreich wachsen zu können. Um diese Beziehungen auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen und Streitigkeiten vorzubeugen, sollte auf eine entsprechende Vertragsgestaltung geachtet werden.


DOs

  • Detaillierte Regeln für die Abwicklung der Leistungsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten
  • Aufnahme von Verschwiegenheitspflichten zum Schutz Schutz der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Startups
  • AGB sollten im Hinblick auf die konkrete Geschäftstätigkeit des Startups ausgearbeitet und laufend auf ihre Gesetzeskonformität (insbesondere im Hinblick auf den Konsumentenschutz) geprüft werden

DON’Ts

  • Verwenden von Standard-AGB aus dem Internet, ohne sie an die eigenen Bedürfnisse anzupassen

BTP Nährboden ist ein Förderprogramm von Brandl & Talos Rechtsanwälte, mit dem vielversprechende Startups Zugang zu kompetenter Rechtsberatung erhalten. Georg Gutfleisch und Markus Arzt sind Rechtsanwaltsanwärter bei Brandl & Talos.


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Tractive, Hauster Versicherung, Insurance, Pet Cover
(c) Tractive - Michael Hurnaus von Tractive.

Erst im Jänner dieses Jahres wurde das Paschinger Scaleup Tractive in Barcelona zur “European Pet Company of the Year” ausgezeichnet. Ein Monat später erweiterte das Scaleup sein Geschäftsmodell und wurde “Haustier-Versicherer” und skaliert bereits erfolgreich in Märkte Übersee – darunter Großbritannien und die USA.

Mittlerweile zählt das 2012 in Pasching bei Linz gegründete Scaleup zu den weltweit beliebtesten GPS- und Health-Trackern für Hunde und Katzen. Nun steht ein weiterer Meilenstein bevor: Spaziergänge mit den Vierbeinern werden nun auch in Fitness-Communities geteilt.

Gassi-Gänge mit der Strava-Community teilen

Lauf-, Rad- und Outdoor-Fans ist sie mit Sicherheit ein Begriff – und nun geht sie mit dem heimischen Pet-Track-Pionier eine Partnerschaft ein: Die Rede ist von der Fitness-Tracking-App Strava, die ab sofort mit dem in Pasching bei Linz sitzenden PetTech-Scaleup kooperiert.

Wie ein LinkedIn-Posting und ein dazugehöriger Blog-Post des Linzer Scaleups verrät, können Frauchen und Herrchen, die ihre Vierbeiner via Tractive tracken, nun ihre Spaziergänge auch automatisch auf die Strava-App hochladen. Das Ziel: “Boosting their motivation to get active with their furry friends”. Zu Deutsch: Die Kooperation zwischen Strava und Tractive soll die Motivation zu einem gemeinsamen, bewegten Lebensstil erhöhen.

Vierbeiner motivieren 73 Prozent zum Sport

Dass Bedarf des Gassi-Geh-Trackings besteht, weiß Strava anhand seiner Datenanalysen aus dem Vorjahr: So hat der 2023 Year In Sport Report ergeben, dass weltweit rund 73 Prozent der globalen Sportler:innen mit Haustieren angeben, dass ihre Vierbeiner sie zum Outdoor-Sport motivieren würden. Und dies gemeinsam sogar viel mehr Spaß mache.

Aktuell ist Strava – nach eigenen Angaben – die “leading digital community” – mit 125 Millionen registrierten Athlet:innen weltweit. “Die Integration mit Strava wird dabei helfen, unsere leidenschaftliche Community dazu zu inspirieren, öfter mit ihrem Hund rauszugehen. Wir freuen uns darauf, uns einer noch größeren Community von Hundeliebhabern vorzustellen, die unsere Produkte vielleicht noch nicht kennen”, so Tracitve-CEO Michael Hurnaus in einem Blogbeitrag.

So geht die Verknüpfung

Zum Tracking via Strava müssen Hundebesitzer:innen ihre Tractive und Strava Accounts verknüpfen. GPS- und Bewegungsdaten werden daraufhin automatisch auf Strava hochgeladen. Die Tractive GPS-App bleibt dabei weiterhin funktionsfähig – und trackt den Gassi-Gang wie üblich. Bewegungsdaten sind darüber hinaus in der Strava App ersichtlich – einschließlich Dauer und Distanz.

Um Strava und Tractive zu verknüpfen, sind Tractive App Nutzende dazu angehalten, in der Tractive GPS App über die “Account”-Sektion auf den Button “Connect with Strava” zu klicken. Nach der Verknüpfung können alle von nun an getrackten Walks synchronisiert werden.

In seiner Ursprungsfunktion können Haustierbesitzende mittels Tractive-Tracker, den sie ihrem Vierbeiner in Form eines Halsbandes umlegen, GPS- und Gesundheitsdaten ihres Tieres tracken. Erhältlich ist die zugehörige Tractive App sowohl im Apple- als auch Android-Store.

Neben GPS-Daten bietet Tractive auch Features wie den “Wellness Score”, um Besitzer:innen Einblicke in Gesundheits-, Schlaf- und Bewegungsdaten ihres Vierbeiners zu geben. Bei Abweichungen und unüblichen Entwicklungen warnen “Health Alerts”.

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