04.07.2024
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Digitale Notariatstermine kommen gut an – persönlicher Kontakt bleibt aber wichtig

Eine aktuelle MARKET-Studie bestätigt: Das hybride Angebot der heimischen Notariate entspricht genau den Bedürfnissen der Bevölkerung.
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Das digitale Angebot der Notariate wird gut angenommen - viele wollen dennoch nicht auf persönliche Termine verzichten | (c) Vitaly Gariev via Unsplash
Das digitale Angebot der Notariate wird gut angenommen - viele wollen dennoch nicht auf persönliche Termine verzichten | (c) Vitaly Gariev via Unsplash

Digital oder analog? Diese Frage ist heutzutage allgegenwärtig und spiegelte sich zuletzt auch in der politischen Diskussion wider. Für die österreichischen Notariate ist die Antwort auf die Frage ganz klar: Es ist kein Entweder-oder – es muss digital und analog gehen.

Bereits seit einigen Jahren sind nahezu alle notariellen Dienstleistungen hierzulande online verfügbar. Das klassische Angebot im persönlichen Termin bleibt gleichzeitig aber stets erhalten. Und wenn die Vertragspartner:innen unterschiedliche Präferenzen haben, können sie auch einzelne Notariatstermine hybrid wahrnehmen.

MARKET-Studie bestätigt hybrides Angebot

Dass diese Strategie auch die tatsächlichen Bedürfnisse in der Bevölkerung widerspiegelt, bestätigt eine aktuelle Studie, die vom MARKET Institut im Auftrag der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) durchgeführt wurde. Für diese wurden im Frühling mehr als 2.000 Personen zwischen 16 und 65 Jahren mittels Online-Interviews zu ihrer Einstellung zu digitalen Notariatsdienstleistungen befragt.

Das Kernergebnis: Abhängig von der konkreten notariellen Dienstleistung (siehe unten) sind bis zu rund zwei Drittel der Bevölkerung offen für die digitale Abwicklung von Notariatsterminen. Ein ebenso großer Anteil der Befragten legt aber gleichzeitig Wert darauf, dass die Möglichkeit persönlicher Termine erhalten bleibt.

„Ergebnis entspricht dem beruflichen Selbstverständnis der Notar:innen im digitalen Wandel“

„Das ist ein erfreuliches Ergebnis, denn es entspricht dem beruflichen Selbstverständnis der Notar:innen im digitalen Wandel. Der Kern der notariellen Rechtsdienstleistung bleibt auch online erhalten: die flächendeckende Versorgung Österreichs mit notariellen Dienstleistungen und die persönliche Beratung bei gewohnter Rechtssicherheit“, kommentiert Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, die Ergebnisse.

Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer - 150 Jahre Notariat
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer | (c) ÖNK / Klaus Ranger Fotografie

Große Zustimmung bei digitalen Grundbucheintragungen, mehr Skepsis bei Verlassenschaften

Konkret begrüßen 67 Prozent der Befragten die Möglichkeit, Grundbucheintragungen digital abwickeln zu können, gefolgt von der Erstellung von Vollmachten (62 Prozent) und der Errichtung und Beurkundung von Verträgen (61 Prozent). Auch die digitale Beglaubigung z.B. von Unterschriften (57 Prozent) und die Abwicklung von Mietverträgen (53 Prozent) finden hohe Zustimmung.

Knapp die Hälfte der Befragten würde in Zukunft auch Vorsorgevollmachten (49 Prozent), Patientenverfügungen (48 Prozent) sowie den Abschluss von Kaufverträgen und damit verbundene Treuhandschaften (45 Prozent) als digitale Serviceleistung ihres Notariats in Anspruch nehmen. Immerhin 43 Prozent der Befragten befürworten zudem die digitale Abwicklung von Verlassenschaften.

Generell sehr hohes Vertrauen in heimische Notariate

Die hohen Zustimmungswerte zum digitalen Angebot sind natürlich auch mit dem Vertrauen zu erklären, das Notar:innen in der Bevölkerung genießen. Mit einer durchschnittlichen Note von 7,3 (Höchstnote: 10,0) ist dieses stabil auf hohem Niveau. Mehr als zwei Drittel der Befragten nehmen die Notariate zudem als regionale, gut ausgebildete und kompetente Partner wahr.

ÖNK-Präsident Umfahrer resümiert: „Die Digitalisierung bietet große Potenziale für eine bürgernahe Rechtspflege, birgt aber auch Risiken, die die Bevölkerung verunsichern. Rechtssicherheit gewinnt in diesem Umfeld eine neue Bedeutung. Und dafür steht natürlich auch das Notariat in Österreich mit seinem umfassenden Angebot an digitalen Rechtsdienstleistungen.“

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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