04.07.2024
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Digitale Notariatstermine kommen gut an – persönlicher Kontakt bleibt aber wichtig

Eine aktuelle MARKET-Studie bestätigt: Das hybride Angebot der heimischen Notariate entspricht genau den Bedürfnissen der Bevölkerung.
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Das digitale Angebot der Notariate wird gut angenommen - viele wollen dennoch nicht auf persönliche Termine verzichten | (c) Vitaly Gariev via Unsplash
Das digitale Angebot der Notariate wird gut angenommen - viele wollen dennoch nicht auf persönliche Termine verzichten | (c) Vitaly Gariev via Unsplash

Digital oder analog? Diese Frage ist heutzutage allgegenwärtig und spiegelte sich zuletzt auch in der politischen Diskussion wider. Für die österreichischen Notariate ist die Antwort auf die Frage ganz klar: Es ist kein Entweder-oder – es muss digital und analog gehen.

Bereits seit einigen Jahren sind nahezu alle notariellen Dienstleistungen hierzulande online verfügbar. Das klassische Angebot im persönlichen Termin bleibt gleichzeitig aber stets erhalten. Und wenn die Vertragspartner:innen unterschiedliche Präferenzen haben, können sie auch einzelne Notariatstermine hybrid wahrnehmen.

MARKET-Studie bestätigt hybrides Angebot

Dass diese Strategie auch die tatsächlichen Bedürfnisse in der Bevölkerung widerspiegelt, bestätigt eine aktuelle Studie, die vom MARKET Institut im Auftrag der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) durchgeführt wurde. Für diese wurden im Frühling mehr als 2.000 Personen zwischen 16 und 65 Jahren mittels Online-Interviews zu ihrer Einstellung zu digitalen Notariatsdienstleistungen befragt.

Das Kernergebnis: Abhängig von der konkreten notariellen Dienstleistung (siehe unten) sind bis zu rund zwei Drittel der Bevölkerung offen für die digitale Abwicklung von Notariatsterminen. Ein ebenso großer Anteil der Befragten legt aber gleichzeitig Wert darauf, dass die Möglichkeit persönlicher Termine erhalten bleibt.

„Ergebnis entspricht dem beruflichen Selbstverständnis der Notar:innen im digitalen Wandel“

„Das ist ein erfreuliches Ergebnis, denn es entspricht dem beruflichen Selbstverständnis der Notar:innen im digitalen Wandel. Der Kern der notariellen Rechtsdienstleistung bleibt auch online erhalten: die flächendeckende Versorgung Österreichs mit notariellen Dienstleistungen und die persönliche Beratung bei gewohnter Rechtssicherheit“, kommentiert Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, die Ergebnisse.

Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer - 150 Jahre Notariat
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer | (c) ÖNK / Klaus Ranger Fotografie

Große Zustimmung bei digitalen Grundbucheintragungen, mehr Skepsis bei Verlassenschaften

Konkret begrüßen 67 Prozent der Befragten die Möglichkeit, Grundbucheintragungen digital abwickeln zu können, gefolgt von der Erstellung von Vollmachten (62 Prozent) und der Errichtung und Beurkundung von Verträgen (61 Prozent). Auch die digitale Beglaubigung z.B. von Unterschriften (57 Prozent) und die Abwicklung von Mietverträgen (53 Prozent) finden hohe Zustimmung.

Knapp die Hälfte der Befragten würde in Zukunft auch Vorsorgevollmachten (49 Prozent), Patientenverfügungen (48 Prozent) sowie den Abschluss von Kaufverträgen und damit verbundene Treuhandschaften (45 Prozent) als digitale Serviceleistung ihres Notariats in Anspruch nehmen. Immerhin 43 Prozent der Befragten befürworten zudem die digitale Abwicklung von Verlassenschaften.

Generell sehr hohes Vertrauen in heimische Notariate

Die hohen Zustimmungswerte zum digitalen Angebot sind natürlich auch mit dem Vertrauen zu erklären, das Notar:innen in der Bevölkerung genießen. Mit einer durchschnittlichen Note von 7,3 (Höchstnote: 10,0) ist dieses stabil auf hohem Niveau. Mehr als zwei Drittel der Befragten nehmen die Notariate zudem als regionale, gut ausgebildete und kompetente Partner wahr.

ÖNK-Präsident Umfahrer resümiert: „Die Digitalisierung bietet große Potenziale für eine bürgernahe Rechtspflege, birgt aber auch Risiken, die die Bevölkerung verunsichern. Rechtssicherheit gewinnt in diesem Umfeld eine neue Bedeutung. Und dafür steht natürlich auch das Notariat in Österreich mit seinem umfassenden Angebot an digitalen Rechtsdienstleistungen.“

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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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