12.04.2024
CRYPTO WEEKLY

Warum die US-Börsenaufsicht jetzt gegen Uniswap vorgeht

Crypto Weekly #137. Eine Zeit lang war es etwas ruhiger, nun geht die US-Börsenaufsicht wieder gegen einen großen Namen der Kryptobranche vor: die dezentrale Börse Uniswap. Was steckt dahinter?
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Die Kurstafel:

​🇺🇸 US-Börsenaufsicht vs. Krypto – geht es wieder los?

Im Vorjahr gab es eine Phase, da ging die US-Börsenaufsicht gefühlt jeden zweiten Tag juristisch gegen einen großen Namen der Kryptobranche vor. Die konkreten Vorwürfe unterschieden sich zwar im Detail. Im Wesentlichen ging es aber immer um eine Frage: Sind bestimmte Krypto-Assets nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen?

Die Behörde hat dazu eine relativ klare Meinung – sie beantwortet die Frage zumeist mit “ja”. Zumindest seit Gary Gensler 2020 den Chefposten der Börsenaufsicht übernommen hat. Gensler hat öffentlich eigentlich nur bei Bitcoin explizit außer Streit gestellt, dass die Kryptowährung nicht unter das US-Wertpapiergesetz fällt. Schon bei Ethereum hat er eine solche Festlegung bisher vermieden – oder mitunter sogar das Gegenteil angedeutet. Für alle anderen Krypto-Assets dürfte es noch schlechter aussehen.

In den vergangenen Monaten ist es dann etwas ruhiger geworden, was größere Streitfälle angeht. Im Sommer 2023 musste die Börsenaufsicht einen deutlichen Rückschlag hinnehmen, als der Vermögensverwalter Grayscale ein Urteil erwirkte, wonach die Behörde die Ablehnung seiner geplanten Bitcoin-Spot-ETFs nicht ausreichend begründet hatte. 

Der Druck auf die Behörde stieg – und Anfang Jänner 2024 genehmigte sie schließlich eine ganze Reihe von Anträgen auf Bitcoin-Spot-ETFs. Diese waren dann auch seit Anfang Jänner handelbar. Insgesamt entstand aber durchaus der Eindruck, dass dies eher widerwillig geschehen war. 

Neue Fälle, in denen die Behörde gegen große Namen der Krypto-Branche vorging, kamen seither aber keine dazu. Allerdings sollte man davon nicht auf einen Meinungsumschwung der Börse schließen. 

​👮‍♀️ Warum die Behörde jetzt gegen Uniswap vorgeht

Und nun kam es tatsächlich zu einem neuen Fall, der in der Krypto-Branche sofort für großes Aufsehen sorgte: Es geht um Uniswap, die wohl bekannteste und nach Handelsvolumen größte dezentrale Börse (DEX) in der Szene. Genauer gesagt: Um das Unternehmen dahinter, Uniswap Labs. Dieses entwickelt das Uniswap-Protokoll – ist aber nicht gleichbedeutend mit diesem. Theoretisch könnte das Open-Source-Protokoll auch ohne das Unternehmen weiter bestehen.

Aber zurück zum Thema. Bei Uniswap Labs ging diese Woche eine sogenannte Wells Notice ein. Vereinfacht gesprochen ist das eine Art Vorwarnung, dass die Behörde rechtliche Schritte gegen ein Unternehmen einleiten wird. Bei Coinbase ging beispielsweise eine solche im März 2023 ein. Im Juni folgte dann tatsächlich eine Klage der Behörde.

Was die Börsenaufsicht Uniswap Labs genau vorwirft, ist noch nicht bekannt. Aufgrund der Erfahrungswerte kann man aber davon ausgehen, dass der rechtliche Status der auf Uniswap handelbaren Token eine Rolle dabei spielen wird. Als wahrscheinlich gilt, dass die Behörde Uniswap Labs vorwerfen wird, eine Börse für Wertpapiere zu betreiben – ohne den entsprechenden Registrierungsprozess durchlaufen zu haben.

​🥊 Wie Uniswaps erste Reaktion auf das Vorgehen der Behörde ausfiel

Gründer Hayden Adams – eine der bekanntesten Personen der Kryptobranche – hat sich bereits zu Wort gemeldet: “Ich bin nicht überrascht. Nur genervt, enttäuscht und bereit zu kämpfen”, schrieb er in einem längeren Statement auf X. 

Adams gab sich zuversichtlich, dass die Produkte von Uniswap Labs rechtskonform seien. Und dass das Unternehmen “auf der richtigen Seite der Geschichte” stehe. Die Börsenaufsicht habe sich aber seit längerem entschieden, “gute Akteure” wie Uniswap und Coinbase anzugreifen anstatt klare Regeln zu schaffen – und dabei habe sie noch “schlechte Akteure wie FTX” davonkommen lassen. 

Damit schließt sich Adams auch einer in der Kryptobranche populären Kritik an der US-Börsenaufsicht an: Sie habe nichts getan, um den größten Betrugsfall der Kryptogeschichte, FTX, zu verhindern – und gehe stattdessen gegen seriöse Akteure der Branche vor. Tatsächlich ist Uniswap innerhalb der Kryptoszene weitgehend unkontrovers und anerkannt. 

Die Börse ist einer der wichtigsten Akteure im Bereich Decentralized Finance (DeFi). In der Rangliste von CryptoFees.info ist Uniswap meist direkt hinter Bitcoin und Ethereum platziert. Das Portal stellt dar, welche Protokolle die meisten Gebühren generieren – weil dies ein Indikator dafür ist, dass sie tatsächlich genutzt werden und User:innen dafür eben auch bereit sind zu zahlen. 

Allerdings: Aus Sicht von Gary Gensler und seiner Behörde heißt das noch nichts. Dort dürfte man im Wesentlichen den gesamten DeFi-Sektor als rechtlich fragwürdig betrachten. Mit der Wells Notice gegen Uniswap hat die Börsenaufsicht nun jedenfalls klar gemacht, dass ihr Vorgehen gegen die US-Kryptobranche noch lange nicht beendet ist. 

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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