02.01.2024

„Allererste FlexCo“: Am 1.1. knapp nach Mitternacht gab es bereits mehrere FlexKaps

Über unterschiedliche Wege wollten mehrere Unternehmen zur ersten FlexKap Österreichs werden. Eine davon heißt sogar "Allererste FlexCo".
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FlexKap FlexCo
Screenshot

Die erste FlexKap bzw. FlexCo, die „tatsächlich“ erste, die „wirklich“ erste oder doch die – im Firmenbuch namentlich – „Allererste FlexCo“. Bei brutkasten meldeten sich rund um Silvester mehrere Startups bzw. Anwaltskanzleien, die alle den Titel „erste FlexKap Österreichs“ für sich beanspruchen. Welche nun wirklich die erste Gesellschaft mit der neuen Rechtsform ist, bleibt bis zu einem gewissen Grad Interpretationssache. Fest steht: Wer am heutigen 2. Jänner, dem ersten Werktag im neuen Jahr gründet, ist zu spät. Viel zu spät.

Anwalt reichte Firmenbuchantrag 15 Sekunden nach Mitternacht ein

Um ganz vorne dabei zu sein, verzichtete eine ganze Reihe von Beteiligten sogar auf Sekt, Walzer und Co zu Neujahr um 0:00 Uhr. So etwa der Grazer Anwalt Wolfgang Stenzel, der am 1. Jänner 15 Sekunden nach Mitternacht den Firmenbuchantrag für die neue Seedback FlexCo von Gabriel Heiml und Sebastian Körber einbrachte. Der nötige Notariatsakt wurde bereits im Vorhinein am 28.12. via Notarity von Notarsubstitut Bernhard Plasser vom Notariat Dr. Christian Frühwirth erstellt. Bearbeitet wurde der Firmenbuchantrag dann aber doch erst heute am Werktag – das treffe aber bei allen FlexKaps zu, betont Gründer Heiml gegenüber brutkasten.

Geschäftskonto machte Seedback FlexCo fast einen Strich durch die Rechnung

Schon im Vorfeld wäre das Unterfangen aber fast gescheitert, erzählt Heiml: „Nach der Unterschrift [des Notariatsakts] war ich am Weg nach Schladming, um dort diesen Meilenstein auf der Skipiste zu feiern. Da erreichte mich die Nachricht, dass es aufgrund der späten Beschließung des Gesetzes Schwierigkeiten geben könnte das Geschäftskonto noch 2023 zu gründen. Das hätte unser Unterfangen, sofort zu Nichte gemacht, da die Stammeinlage vor Gründung einbezahlt werden muss“, so der Gründer. Nach vielen Telefonaten von der Skipiste aus, habe man eine neue Strategie gehabt. Letztlich habe man viel Unterstützung von der Ersten Bank erhalten und ein Treuhandkonto über Notarsubstitut Plasser genutzt.

Business & Biceps-Gründer zu Mitternacht im virtuellen Notar-Termin

Für die Business & Biceps FlexCo legten nicht nur das Gründer-Duo Patrick Taschner und Beniamino Grossrubatscher, sondern auch Notar Peter Puhr vom Notariat Puhr & Partner in Wiener Neustadt eine Nachtschicht ein. „Die Gründungsdokumente wurden in den virtuellen Datenraum der Notare hochgeladen, der Gesellschaftsvertrag wurde im Zuge der Videokonferenz nochmal sehr detailreich und in allen Facetten durchbesprochen und daraufhin von den Gründern mit ihrer ID Austria digital unterschrieben. Zum Zwecke der raschen Eintragung im Firmenbuch wurde das Stammkapital direkt auf mein Treuhandkonto bei der Notartreuhandbank einbezahlt“, erklärt Notar Puhr in einer Aussendung. Laut Startup war die Gründung um 0:01 Uhr und 44 Sekunden abgeschlossen.

Startup-Anwalt Strasser: „Wir reichen sicher nicht um Mitternacht ein“

Nichts von Nachtschichten zu Silvester hält dagegen Startup-Anwalt Christof Strasser. „Für uns war klar: Wir reichen sicher nicht um Mitternacht ein, weil wir da Feuerwerk schauen und unsere Kinder im Arm halten“, sagt er gegenüber dem brutkasten. Dennoch beansprucht der Jurist für sich, nicht nur die erste, sondern sogar die ersten drei FlexKaps gegründet zu haben. Eine davon ist das PropTech-Startup Propcorn FlexCo. Die anderen beiden gründete Strasser als „experimentelle FlexCos“ selbst über sein Unternehmen 42law. Und er nannte sie, „um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen“, „Erste FlexCo“ und „Allererste FlexCo“.

„Erste“ und „Allererste FlexCo“ mit „aufschiebend bedingter Gründung“

Und wie handhabte es der Anwalt? „Unterzeichnet wurden die Gründungsdokumente für beide FlexCos schon letzte Woche – und zwar aufschiebend bedingt zum 1. Januar 2024, 0:01 Uhr. Damit trat das FlexCo-Gesetz um Mitternacht in Kraft und wir haben mit der Dokumentation sicherheitshalber noch 60 Sekunden dazugelegt“, so Strasser.

Kein klarer Sieger im Rennen

Ob nun „aufschiebend bedingt“ um 0:01, manuell schon 45 Sekunden früher oder ganz formell mit Notar um 0:01:44 – man möge sich selbst ein Bild machen, welche FlexKap nun die wirklich tatsächlich allerallererste war. Und die genannten Beispiele sind nur jene „ersten FlexCos“, die sich aktiv bei brutkasten meldeten – es dürfte noch ein paar mehr geben.

Feedback, Fitness und Immobilien-KI

Und was machen die Unternehmen, die es so eilig mit der FlexCo-Gründung hatten? Seedback von Gabriel Heiml und Sebastian Körber tritt mit einer SaaS-Lösung für Feedback in Unternehmen an. Business & Biceps von Patrick Taschner und Beniamino Grossrubatscher hat sich auf Fitness im betrieblichen Kontext spezialisiert und Propcorn von Niki Stadler, Benni Contreras und Bertty Contreras will Immobilienentwickler:innen mit einer KI-basierten Lösung in der Entscheidungsfindung unterstützen.

Experimentelle „Allererste FlexCo“ als „tolle Spielwiese“

Die „Erste FlexCo“ und „Allererste FlexCo“ sind, wie oben erwähnt, „experimentelle“ Unternehmen von Startup-Anwalt Strasser. „Da wir schon am ‚Handbuch FlexCo – ein Gründer-Guide‘ arbeiten, der im Februar erscheinen wird, ist die ‚Allererste FlexCo‘ eine tolle Spielwiese für uns“, so der Jurist. Man werde nun sechs Monate lang jeden Monat eine Umgründungsmaßnahme durchführen, „z.B. eine Kapitalerhöhung, die Ausgabe oder Einziehung von Unternehmenswert-Anteilen, einen Verkauf mit Berücksichtigung komplizierter Liquidation Preference-Regelungen, etc.“, so Strasser. Das alles werde man genau dokumentieren und etwa Firmenbuchdetails und Verträge open source auf www.42law.com veröffentlichen. „Und eine besondere, gesellschaftsrechtliche Maßnahme haben wir uns für Juni ausgedacht, aber die verraten wir noch nicht“, kündigt der Anwalt an.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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